Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Wachau Aufstellungsbeschluss

Beschluss über die Aufstellung einer Lärmaktionsplanung ohne Maßnahmeplan

  • Status Beendet
  • Zeitraum 19.02.2024 bis 19.03.2024
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Beschluss über die Aufstellung einer Lärmaktionsplanung ohne Maßnahmenplan (Beschluss-Nr. 2024/006/BA vom 30.01.2024

Die Europäische Union hat es sich das Ziel gestellt, schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder diese zu mindern. Dazu hat die EU bereits im Jahr 2002 eine Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm erlassen. Diese Richtlinie ist in deutsches Recht umgesetzt worden, speziell in den §§ 47a bis 47f Bundesimmissionsschutzgesetz und in der 34. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Verordnung über die Lärmkartierung).

Die genannten Regeln sehen vor, dass die Lärmbelastung nach europaweit einheitlichen Methoden ermittelt und in Lärmkarten dargestellt sowie die Öffentlichkeit über die Belastungen und die Auswirkungen informiert wird. Im Rahmen der Lärmkartierung 2022 waren für Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern (in Sachsen betrifft dies Dresden, Leipzig und Chemnitz), für Hauptverkehrsadern mit einem Verkehrsaufkommen von mehr 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, für Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen Lärmkarten anzufertigen.

Grundlage für die Kartierpflicht ist die Überschreitung der vorgenannten Mengenschwellen im Jahr vor der Kartierung.

Im Wachauer Gemarkungsgebiet wurde entlang der S 95 kartiert. Die Kartierung erfolgte durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Ermittelt wurde die Höhe der jeweiligen Geräuschbelastungen dargestellt in Karten sowie die Zahl der betroffenen Menschen in der jeweils ausgewählten Pegelklasse. Seitens der Gemeinde war zu prüfen, ob eine Gesundheitsgefährdung der Bewohner durch Umgebungslärm besteht und ob Maßnahmen umgesetzt werden. Ziel ist die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes mit oder ohne Maßnahmenplan.

Auf dem Gebiet der Gemeinde Wachau ist folgender Straßenbereich betroffen:

S 95 / OT Leppersdorf mit Hotspots zwischen „An den Breiten“ und „Alte Hauptstraße“ und „Dresdner Straße 8-10“

Die gesundheitsrelevanten Schwellenwerte werden gemäß Lärmkartierung 2022 im Gemarkungsgebiet Wachau hinsichtlich LDEN > 65 dB(A) bei 178 Bewohnern und LNIGHT > 55 dB(A) bei 275 Bewohnern überschritten. Im Bereich von Schulen bzw. gesundheitlichen und sozialen Einrichtungen gibt es keine Überschreitung.

Die Kartierergebnisse wurden vom 11.09.2023 – 31.10.2023 ortsüblich bekanntgemacht und auch im Bürgerportal eingestellt. Es wurden keine Einwendungen, Hinweise oder Bedenken erhoben.

Seitens der Gemeinde Wachau war zu prüfen, ob eine Gesundheitsgefährdung der Bewohner durch Umgebungslärm besteht und ob Maßnahmen umgesetzt werden. Ziel der Lärmkartierung ist die Beschlussfassung entweder über einen Lärmaktionsplan mit oder einen Lärmaktionsplan ohne Maßnahmenplan.

Der Gemeinderat der Gemeinde Wachau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.01.2024 den Beschluss 2024/006/BA über die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes ohne Maßnahmenplan gefasst.

Der Aufstellungsbeschluss einschließlich Begründung, die dazugehörigen Lärmkarten sowie die Übersicht zu den Betroffenheiten sind auf der Internetseite der Gemeinde Wachau www. wachau.de und auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen www.buergerbeteiligung.sachsen.de vom


19.02.2024 bis 19.03.2024

einsehbar.

Während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist können Bedenken und Anregungen in der Gemeindeverwaltung Wachau abgegeben werden bzw. auch elektronisch an info@wachau.de übermittelt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass in der genannten Veröffentlichungsfrist die Unterlagen im Gemeindezentrum Wachau, Teichstraße 2, Beratungsraum EG zu jedermanns Einsichtnahme während folgender Zeiten öffentlich ausliegen:

Dienstag:                    8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag:                8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag:                       8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wachau, den 06.02.2024

Veit Künzelmann
Bürgermeister

Kontaktperson

Ines Heinze

Bauamtsleiterin

GEMEINDE WACHAU
SG Bauangelegenheiten

Teichstr. 2 | 01454 Wachau
Tel: +49 3528/4808-21
Mobil: 0151 / 19530403

email: Ines.Heinze@wachau.de

Datenschutzerklärung

Die Gemeinde Wachau verarbeitet personenbezogene Daten. Infos dazu, nach Rubriken unterteilt, finden Sie unter www.wachau.de/datenschutz.html

Gegenstände

Übersicht
  • Beschluss mit Begründung
  • Betroffenheiten HVS LK2022
  • Lärmkartierung 2023-06-05
  • Hotspots_2023-05-09
  • Bekanntmachung

Informationen

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