Flächennutzungsplan Verwaltungsverband Diehsa Öffentliche Auslegung

Bekanntmachung Veröffentlichung des Entwurfs zur 2. Änderung des FNP Verwaltungsverband Diehsa - Teilgebiet Waldhufen

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 04.03.2025 bis 04.04.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Die Verbandsversammlung des Verwaltungsverbandes Diehsa hat in ihrer Sitzung am 18.12.2024 mit Beschluss-Nr. 14-IV/2024 den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans des Verwaltungs-verbandes Diehsa - Teilgebiet Gemeinde Waldhufen in der Fassung vom 29.11.2024 bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht gebilligt und zur Offenlage bestimmt.


Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans des Verwaltungsverbandes Diehsa - Teilge-biet Gemeinde Waldhufen in der Fassung vom 29.11.2024 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung und den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung des Verwaltungsverbandes Diehsa wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar
vom

04.03.2025 bis einschließlich 04.04.2025

auf der Internetseite des Verwaltungsverbandes Diehsa unter http://www.verwaltungsverband-diehsa.de/ bzw. der Gemeinde Waldhufen unter http://www.waldhufen.de/ und auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter http://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ .

Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Flächennutzungsplans des Verwaltungsverbandes Diehsa - Teilgebiet Gemeinde Waldhufen wäh-rend der Dienstzeiten im Dienstsitz des Verwaltungsverbandes Diehsa, Kollmer Straße 1 in 02906 Waldhufen.


Während dieser Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Entwurfsfassung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans des Verwaltungsverbandes Diehsa - Teilgebiet Gemeinde Waldhufen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an post@vv-diehsa.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Verwaltungsverband Diehsa, Kollmer Straße 1 in 02906 Waldhufen vorgebracht werden.


Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans des Verwaltungsverbandes Diehsa - Teilgebiet Gemeinde Waldhufen unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 2. Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans des Verwaltungsverbandes Diehsa - Teilgebiet Gemeinde Waldhufen vor:

  • Umweltbericht zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans des Verwaltungsverbandes Diehsa - Teilgebiet Gemeinde Waldhufen mit Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen ein-schließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschafts- und Ortsbild sowie kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter.

Zusätzlich liegen folgende umweltbezogene Informationen zum parallel aufzustellenden Bebau-ungsplan Nr. 01/2022 „Photovoltaik-Freiflächenanlage – Solarpark Jänkendorf“ vor:

  • Biotopkartierung und avifaunistische Erfassungen 2022/2023 zum Bebauungsplan Nr. 01/2022 „Photovoltaik-Freiflächenanlage – Solarpark Jänkendorf“: Ermittlung der im Plangebiet vorkommenden Brutvogelarten und Durchführung einer Biotop-kartierung im Plangebiet einschließlich Umgebung mit Darstellung der Ergebnisse
  • FFH-Verträglichkeitsprüfung zum Bebauungsplan Nr. 01/2022 „Photovoltaik-Freiflächenan-lage – Solarpark Jänkendorf“, Stand: November 2024: Beurteilung der Verträglichkeit und Erheblichkeit des Vorhabens mit den Schutz- und Erhal-tungszielen des FFH-Gebietes „Stauwurzel, Teiche und Wälder an der Talsperre Quitzdorf“ (DE 4754-302) mit vorhabenbezogenen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung
  • SPA-Veträglichkeitsprüfung zum Bebauungsplan Nr. 01/2022 „Photovoltaik-Freiflächenan-lage – Solarpark Jänkendorf“, Stand: November 2024: Untersuchung der Auswirkungen der Planung auf das SPA-Gebiet „Talsperre Quitzdorf“ (DE 4754-451) bzw. dessen Erhaltungsziele mit Ausformulierung von Vermeidungsmaßnahmen
  • Artenschutzfachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 01/2022 „Photovoltaik-Freiflächenanlage – Solarpark Jänkendorf“, Stand: November 2024: Ermittlung der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Arten / Vorprüfung aufgeführter Arten / Prüfung der Betroffenheit und anschließende Konfliktanalyse / Informationen zu Biotopausstattung, Habitateignung und Artenausstattung des Plangebiets einschließlich Umgebung, insbesondere in Bezug auf Avifauna (Vögel), Amphibien, Reptilien, Fledermäuse und Wirbellose, weiterhin zu Artenschutz, Aussagen zu Stör- und Barrierewir-kungen, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Vermeidungs-, Minderungs- und Schutz-maßnahmen
  • Blendgutachterliche Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 01/2022 „Photovoltaik-Freiflä-chenanlage – Solarpark Jänkendorf“, Stand: 11.07.2024: Prüfung der eventuellen Blend- und Störwirkung durch Sonnenlichtreflexionen der zu installie-rende Photovoltaikanlage auf die angrenzende Staatsstraße S 122 sowie an der südöstlich anschließenden Wohnbebauung des OT Jänkendorf mit Informationen zu möglichen Auswir-kungen der Planung auf das Schutzgut menschliche Gesundheit / Prüfung, ob in der Ortschaft Jänkendorf gelegene Kulturdenkmäler und sonstige schutzwürdige Einrichtungen von Immissionen betroffen sein können, mit Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Zusätzlich liegen bereits vorhandene, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zu folgenden Themen aus:

  • Anforderungen und Hinweise zum Thema Bodenschutz
  • Hinweise zu agrarstrukturellen Belangen
  • Hinweise zum (Wald-)Brandschutz
  • Hinweise zu bestehenden Ausgleichsmaßnahmen (Flurbereinigungsverfahren „Ländliche Neuordnung Jänkendorf“)
  • Anforderungen an den Immissionsschutz (Blendwirkung auf Fahrzeugverkehr der angrenzen-den S 122 sowie auf Wohnbebauung des OT Jänkendorf; Lärmschutz)
  • Hinweise zu Kampfmittelfundorte
  • Hinweis auf archäologische Relevanz des Vorhabenareals
  • Hinweise zu forstrechtlichen Belangen (Waldabstand / Waldinanspruchnahme)
  • Hinweise und Anforderungen zur Umweltprüfung, insbesondere: FFH- und SPA-Veträglichkeitsprüfung und Sichtraumanalyse zum Landschaftsschutz
  • Hinweise zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / landschaftsgestalterischen Maßnahmen
  • Hinweise zu Oberflächengewässer / Hochwasserschutz / Grundwasserschutz
  • Hinweise zu regionalplanerischen Festlegungen (vorbeugender Hochwasserschutz)
  • Hinweise zur Geologie und Radonvorsorge

Waldhufen, 14.02.2025
gez. Lätsch
Erster Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden

Kontakt

Frau Hübner

03588 254913

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