Die Verbandsversammlung des Verwaltungsverbandes Diehsa hat in ihrer Sitzung am 18.12.2024 mit Beschluss-Nr. 14-IV/2024 den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans des Verwaltungs-verbandes Diehsa - Teilgebiet Gemeinde Waldhufen in der Fassung vom 29.11.2024 bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans des Verwaltungsverbandes Diehsa - Teilge-biet Gemeinde Waldhufen in der Fassung vom 29.11.2024 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung und den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung des Verwaltungsverbandes Diehsa wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar vom
04.03.2025 bis einschließlich 04.04.2025
auf der Internetseite des Verwaltungsverbandes Diehsa unter http://www.verwaltungsverband-diehsa.de/ bzw. der Gemeinde Waldhufen unter http://www.waldhufen.de/ und auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter http://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ .
Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Flächennutzungsplans des Verwaltungsverbandes Diehsa - Teilgebiet Gemeinde Waldhufen wäh-rend der Dienstzeiten im Dienstsitz des Verwaltungsverbandes Diehsa, Kollmer Straße 1 in 02906 Waldhufen.
Während dieser Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Entwurfsfassung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans des Verwaltungsverbandes Diehsa - Teilgebiet Gemeinde Waldhufen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an post@vv-diehsa.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Verwaltungsverband Diehsa, Kollmer Straße 1 in 02906 Waldhufen vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans des Verwaltungsverbandes Diehsa - Teilgebiet Gemeinde Waldhufen unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 2. Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist. Es liegen folgende umweltbezogene Informationen zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans des Verwaltungsverbandes Diehsa - Teilgebiet Gemeinde Waldhufen vor:
Zusätzlich liegen folgende umweltbezogene Informationen zum parallel aufzustellenden Bebau-ungsplan Nr. 01/2022 „Photovoltaik-Freiflächenanlage – Solarpark Jänkendorf“ vor:
Zusätzlich liegen bereits vorhandene, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zu folgenden Themen aus:
Waldhufen, 14.02.2025 gez. Lätsch Erster Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden
Frau Hübner
03588 254913