Flächennutzungsplan Verwaltungsverband Diehsa Beschluss

Bekanntmachung der Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes des Verwaltungsverbandes Diehsa

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 04.02.2025 bis 03.02.2026
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Planzeichnung

Die Verbandsversammlung des Verwaltungsverbandes Diehsa hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.11.2023 die 1. Änderung des Flächennutzungsplans des Flächennutzungsplanes des Verwaltungsverbandes Diehsa, Teilgebiet Gemeinde Quitzdorf am See in der Planfassung vom 24.02.2023 mit redaktionellen Änderungen vom 28.08.2023 beschlossen.

Mit Bescheid vom 07.11.2024, AZ: 3300-03-02- BLP-2320 hat das Landratsamt Görlitz die 1. Änderung des Flächennutzungsplans des Flächennutzungsplanes des Verwaltungsverbandes Diehsa, Teilgebiet Gemeinde Quitzdorf am See gemäß § 6 Abs. 1 BauGB unter Auflage 1.1 sowie den redaktionellen Änderungen Nr. 2.1 bis 2.4 genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 ortsüblich bekannt gemacht.

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans des Flächennutzungsplanes des Verwaltungsverbandes Diehsa, Teilgebiet Gemeinde Quitzdorf am See wird gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans des Flächennutzungsplanes des Verwaltungsverbandes Diehsa, Teilgebiet Gemeinde Quitzdorf am See wird mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 BauGB im Dienstsitz des Verwaltungsverbandes Diehsa, Kollmer Straße 1 in 02906 Waldhufen während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans des Flächennutzungsplanes des Verwaltungsverbandes Diehsa, Teilgebiet Gemeinde Quitzdorf am See schriftlich gegenüber dem Verwaltungsverband Diehsa unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Die in Kraft getretene 1. Änderung des Flächennutzungsplans des Flächennutzungsplanes des Verwaltungsverbandes Diehsa, Teilgebiet Gemeinde Quitzdorf am See mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird gemäß § 6a Abs. 2 BauGB ergänzend auch in das Internet auf der Homepage des Verwaltungsverbandes Diehsa unter https://verwaltungsverband-diehsa.de/bebauungsplaene eingestellt und über das Beteiligungsportal Sachsen zugänglich gemacht.

Waldhufen, den 21.01.2025

gez.

A. Lätsch

Erster Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden

Kontaktperson

Herr Hottas

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