Flächennutzungsplan Verwaltungsverband Diehsa Öffentliche Auslegung

1. Änderung des Flächennutzungsplans des Verwaltungsverbandes Diehsa - Teilgebiet Gemeinde Quitzdorf am See

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.06.2023 bis 10.07.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Die Verbandsversammlung des Verwaltungsverbandes Diehsa hat in ihrer Sitzung am 06.03.2023 mit Beschluss-Nr. 2-I/2023 den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 24.02.2023 bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 24.02.2023 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung und den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung des Verwaltungsverbandes Diehsa wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar

vom 09. Juni 2023 bis einschließlich 10. Juli 2023

während der Dienstzeiten im Dienstsitz des Verwaltungsverbandes Diehsa, Kollmer Straße 1 in 02906 Waldhufen.

Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation des Verwaltungsverbandes Diehsa unter http://www.verwaltungsverband-diehsa.de/ und auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter http://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ einsehbar.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift beim Verwaltungsverband Diehsa vorgebracht werden. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

  • Umweltbericht zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans mit Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit, Arten/Biotope/biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschafts- und Ortsbild sowie Kultur- und Sachgüter
  • Bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans, Vorentwurf i.d.F. vom 20.05.2022 mit folgenden thematischen Inhalten:
  • Ziel der Extensivierung von Landwirtschaftsflächen i.V.m. Erholungspotential
  • Flächenverbrauch Ackerflächen, Auswirkungen auf die Landwirtschaft
  • Standortwahl - Ausbau regenerativer Energien auf Gebäuden und vorbelasteten Flächen
  • Waldmehrung i.V.m. Anpassungsgebot an Regionalplanung (Vorbehaltsgebiet)
  • Waldschutz, Freihaltung von Wirtschafts- und Waldwegen
  • Auswirkungen auf Unzerschnittenheit der Landschaft, Landschaftsbild, Freiraumschutz
  • Auswirkungen der Bebauung und Einzäunung auf Lebens- und Rückzugsräume für Wildtiere, jagdliche Erhaltung/Hege und Pflege des Wildbestandes
  • Naturraumpotentiale bei der Ausweisung von Biotopverbundstrukturen
  • Auswirkungen auf Biotoptypen und Artenvielfalt und Schutzgebiete
  • Auswirkungen auf Naturschutz/Biotopschutz/Artenschutz, insbesondere durch Lebensraumverlust
  • Hinweise zu Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen
  • Hinweise zum Gewässerschutz (Grund- und Oberflächenwasser), zur Grundwasserneubildung im Hinblick auf Bodenversiegelung und Beeinträchtigungen der Versickerung, gesetzliche Vorgaben zum Gewässerrandstreifen
  • Auswirkungen hinsichtlich Wasserhaushalt und Trockenheit
  • Auswirkungen hinsichtlich Bodenversiegelung
  • archäologische Relevanz und Denkmalschutz i.V.m. mögliche Auswirkungen durch Bodeneingriffe

Hinweis:

Muss der Dienstsitz des Verwaltungsverbandes Diehsa während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung:

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035827-7190 oder per E-Mail an post@vv-diehsa.de möglich.

Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035827-7190 erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse post@vv-diehsa.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.


Waldhufen, 15. Mai 2023

Beck - Verbandsvorsitzender

Kontaktperson

D. Beck

Verbandsvorsitzender

Verwaltungsverband Diehsa

Kollmer Str. 1

02906 Waldhufen

Telefon 035827-7190

verbandsvorsitzender@vv-diehsa.de

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Sie können die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Unter den Voraussetzungen des Art. 20 DSGVO haben Sie ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Wenn Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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