Flächennutzungsplan Stadt Treuen Erneute Beteiligung

Änderung des FNP der Stadt Treuen mit dem Änderungsbereich Sondergebiet „Einzelhandel An der Perlaser Straße“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.12.2023 bis 12.01.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Offenlage des Entwurfes zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Treuen mit dem Änderungsbereich Sondergebiet „Einzelhandel An der Perlaser Straße“

Die Stadt Treuen beabsichtigt, den Flächennutzungsplan der Stadt Treuen partiell für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Sondergebiet „Einzelhandel An der Perlaser Straße“ zu ändern. Dabei ist vorgesehen, an Stelle der bisherigen Darstellungen (Flächen für die Landwirtschaft und Grünflächen mit der Zweckbestimmung Kleingärten) für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel mit ergänzenden Kompensationsflächen darzustellen.

Das Änderungsverfahren wird im Regelverfahren geführt, so dass ergänzend zur Planzeichnung mit der Begründung auch ein Umweltbericht erforderlich wird.

Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die auszulegenden Entwurfsunterlagen einschließlich der aus Sicht der Stadt bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom

vom 4. Dezember 2023 bis zum 12. Januar 2024

über das Internet-Beteiligungsportal der Stadt Treuen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/treuen/beteiligung/themen sowie das Beteiligungsportal des Freistaats Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de zugänglich gemacht. Die Entwurfsunterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplans können auch auf der Internetseite des Planungsbüros www.goel.de eingesehen werden.

Des Weiteren liegen die Entwurfsunterlagen im o. g. Zeitraum in den Räumen des Sachgebietes Bauwesen der Stadt Treuen (Rathaus, Sachgebiet Bauwesen, Markt 7, 08233 Treuen) während der nachfolgenden Zeiten wie folgt zu jedermanns Einsicht aus:

                                      Montag:         09:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 15:00 Uhr

                                      Dienstag:       09:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr

                                      Mittwoch:       09:00 bis 12:00 Uhr,

                                      Donnerstag:   09:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr

                                      Freitag:          09:00 bis 12:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können gem. § 3 Abs. 2 BauGB von jedermann Anregungen und Bedenken schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Elektronische Stellungnahmen sind zu richten an: buergerbeteiligung@treuen.de. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitzuteilen ist, sind die Angabe zum Namen und zur Anschrift des Verfassers erforderlich

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:

Umweltbericht mit einer Bestandsbeschreibung und Bewertung des gegenwärtigen und des Umweltzustandes bei Umsetzung der Planung

Die vorliegenden Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren beziehen sich auf die folgenden Umweltbelange:

Natur- und Artenschutz

- Stellungnahme des Landesamtes für Bau und Verkehr v. 01.08.2023 zu vorhandenen angrenzenden Flächen mit naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen

Boden-/Flächenschutz

- Stellungnahmen des LRA Vogtlandkreis v. 28.07.2023 und des Regionalbauernverbandes Vogtland e. V. vom 04.07.2023 mit der Aufforderung zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden

Klima/Luft/Lärm

- Stellungnahme des LRA Vogtlandkreis v. 28.07.2023 mit der Aufforderung zur Berücksichtigung der Belange des Immissionsschutzes

- Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie v. 31.07.2023 zur Lage des Plangebietes in einem Radonvorsorgegebiet

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Zudem wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i. S. d. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltende gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Treuen, den 14. November 2023

Andrea Jedzig

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Frau Birgit Gündel
E-Mail: bauverwaltung@treuen.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Standortprüfung Text
  • Standortprüfung Karte
  • Einzelhandels- und Zentrenkonzept

Informationen

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