Bebauungsplan Stadt Treuen Beschluss

Bebauungsplan "Industrie- und Gewerbegebiet Eicher Straße/Schreiersgrüner Straße"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 31.07.2020 bis 30.07.2021
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplans „Industrie- und Gewerbegebiet Eicher Straße / Schreiersgrüner Straße“

Der Stadtrat der Stadt Treuen hat am 05.02.2020 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbegebiet Eicher Straße / Schreiersgüner Straße“ in der Fassung 01/2020 als Satzung beschlossen.

Mit Bescheid vom 07.07.2020 AZ: 621.4160-221-2020/2 hat das Landratsamt Vogtlandkreis die Genehmigung des Bebauungsplans „Industrie- und Gewerbegebiet Eicher Straße / Schreiersgrüner Straße“ nach §10 Abs. 2 BauGB erteilt. Diese Genehmigung wird hiermit nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 523/6; 523/9 und 523/10 Gemarkung Eich sowie das Flurstück 469/4 der Gemarkung Schreiersgrün. Gelegen ist das Gebiet auf den Flächen des ehemaligen Hartsteinwerkes Schreiersgrün, später Fa. Schwenk.

Der Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbegebiet Eicher Straße / Schreiersgrüner Straße“ tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Der Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Bebauungsplan nach Abwägung mit den anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, in der Stadtverwaltung Treuen, Bauverwaltung, Rathaus Treuen, Zimmer 24, Markt 7 in 08233 Treuen während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft erhalten.

Dienststunden:                       Montag/Freitag                       09.00 – 12.00 Uhr

                                               Dienstag/Donnerstag             09.00 – 12.00 Uhr und

                                                                                               13.00 – 18.00 Uhr

Das Plangebiet wird aus beistehender Abbildung ersichtlich.

Die oben genannten Unterlagen werden zusätzlich in das Internet auf der Webpräsenz der Stadt Treuen (www.treuen.de) sowie in das Zentrale Landesportal Bauleitplanung (buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan) eingestellt.

Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Treuen, Markt 7 in 08233 Treuen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht werden. Der vorige Satz gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind. gelten 1 Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. Die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerfrei erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
    1. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder
    2. die Verletzung der Verfahrens- oder Formfehler gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Eine Verletzung kann von jedermann auch nach Ablauf der Frist geltend gemacht werden, wenn sie bereits innerhalb der Frist von einem Dritten geltend gemacht wurde.

Treuen, den  10.07.2020

Jedzig

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Stadtverwaltung Treuen

FB Bau-Stadtentwicklung-Ordnungsangelegenheiten

SG Bauwesen

Frau Gündel

Markt 7

08233 Treuen

Gegenstände

Übersicht
  • Baurechtsplan
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Artenschutzfachliche Risikoabschätzung
  • Lärmimmissionsprognose
  • Entwässerungskonzept

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.