Bebauungsplan Stadt Trebsen Öffentliche Auslegung

Öffentliche Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplans „Schwarzer Weg“, Trebsen

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 13.04.2026 bis 20.05.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Trebsen hat in seiner Sitzung am 24.02.2026 mit Beschluss-Nr.: SR/03/2026 den Entwurf zum Bebauungsplan „Schwarzer Weg“ in der Fassung vom Oktober 2025 samt Begründung gebilligt und die Öffentliche Auslegung  gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Ziel des Bebauungsplans ist die Umwandlung der Flächen des Landwirtschaftsbetriebs im Schwarzen Weg zu einem Wohngebiet (s. Karte Geltungsbereich).    

Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend  aus Planzeichnung, Begründung und Anlagen (Umweltbericht, Geräuschimmissionsprogose, Baugrundgutachten, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, vorläufige Abwägungstabelle), wird in der Zeit vom 

13.04.2026 bis einschließlich 20.05.2026

im Internet auf der folgenden Seiten der Stadt Trebsen veröffentlicht:

https://www.trebsen.de/rathaus-buergerservice/aktuelles/bekanntmachungen/

sowie über das zentrale Landesportal unter:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/trebsen/startseite

veröffentlicht.

Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Trebsen (Markt 13, 04687 Trebsen) während der nachfolgenden Dienstzeiten

Montag von 9.00 bis 12.00 Uhr (nach vorheriger Terminvereinbarung)

Dienstag von 9.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch von 9.00 bis 12.00 Uhr (nach vorheriger Terminvereinbarung)

Donnerstag von 9.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 17.00 Uhr

Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr

ausgelegt. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten; Bedenken und Anregungen können elektronisch per E-Mail an:info@trebsen.de, schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung (s.o.) und im Zentralen Landesportal Bauleitplanung Sachsen (s.o.) eingebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Für Rückfragen zur Planung steht neben der Stadtverwaltung Trebsen auch das mit der Planung beauftragte Büro:

PLANUNGSBÜRO HANKE GmbH 

Polenzer Straße 6b, 04827 Machern

Tel.:        034292-710-41

E-Mail:   wagner@pbhanke.de

zur Verfügung.

Hinweise zu umweltbezogenen Informationen gem. § 3 (2) S.4 BauGB

Im beiliegenden Umweltbericht und in der Begründung sind die umweltbezogenen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Flora und Fauna, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter beschrieben und bewertet. Insbesondere sind hier Aussagen zu den folgenden Themen zu finden:   

  • Flächennaturdenkmal Lindendamm (Gabelteich Trebsen)  
  • Vorranggebiet „Arten- und Biotopschutz“
  • Kaltluftentstehungsgebiet
  • Altstandort Deponie Trebsen
  • Aussagen zum Immissionsschutz (Schießstand)
  • Maßnahmen zum Artenschutz (Neuntöter, Rauchschwalbe)
  • Niederschlagsentwässerung
  • Ausgleichsmaßnahmen   

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen sind in der vorläufigen Abwägungstabelle zu finden, hier unter der Nr.:

  1. Landkreis Leipzig
  2. Landesdirektion Sachsen
  3. Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen
  4. Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Trebsen, 10.04.2026

Stefan Müller

Bürgermeister

Kontakt

Silke Hempel

Leiterin Bauamt

E-Mail: bauamt@trebsen.de

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