Kontakt
Herr Hagen Nickol, Bauamtsleiter
Tel.: 035264 959 24
E-Mail: hagen.nickol@strehla.de
Frau Cornelia Peupelmann
Tel.: 035264 959 25
E-Mail: cornelia.peupelmann@strehla.de
Datenschutzerklärung
Datenschutzerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Bebauungsplanverfahren
Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen.
Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter
Verantwortlicher gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung ist die Stadt Strehla, Markt 1, 01616 Strehla mit dem vertretungsberechtigten Bürgermeister Herrn Jörg Jeromin. Datenschutzbeauftragter des Verantwortlichen ist Herr Jürgen Hähnel (extern über die DEKRA Automobil GmbH, Torgauer Str. 235, 04347 Leipzig).
Arten der verarbeiteten Daten und betroffene Personen
Von Betroffenen und Teilnehmern an dem Bebauungsplanverfahren werden personenbezogene Daten in den Kategorien:
- Personenstammdaten (insbesondere Name, Anschrift),
- Kontaktdaten (insbesondere Telefonnummer, Emailadresse)
verarbeitet.
Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes am Ende des Planverfahrens benötigt.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten
Artikel 6 Abs. 1 Bst. c der DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitbeteiligung verlangen. Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Zunehmend verlangen EU-Vorschriften auch eine Bürger-/Öffentlichkeitsbeteiligung, wie z. B. die Aufstellung von Lärmaktionsplänen gemäß § 47a-f BImschG.
Empfänger der personenbezogenen Daten
Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung erhalten die zuständigen Mitarbeiter (Sekretariat, Bauamt) die notwendigen personenbezogene Daten. Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes werden die abgegebenen Stellungnahmen zur Auswertung dem zuständigen Planungsbüro übermittelt. Im Rahmen des Abwägungsvorganges werden dem Gemeinderat der Stadtverwaltung Strehla die abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis gegeben.
Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation
Eine Übermittlung erfolgt nicht.
Dauer der Speicherung
Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.
Ihre Rechte als betroffene Person
Sie haben ein Recht auf Auskunft (gem. Art. 15 DS-GVO) seitens des Verantwortlichen über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), Löschung (Art. 17 DS-GVO), und auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 Abs. 1 DSGVO). Des Weiteren haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO).
Möchten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, wenden Sie sich bitte an den oben genannten Datenschutzbeauftragten.
Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.
Beschwerderecht:
Sie haben die Möglichkeit zur Beschwerde bei der Aussichtsbehörde:
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte, Postfach 110132, 01330 Dresden
Telefon: 0351/85471101, Telefax: 0351/85471109 E-Mail: post@sdtb.sachsen.de
Bereitstellung der personenbezogenen Daten
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.
Automatisierte Entscheidungsfindung
Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.