Bebauungsplan Stadt Strehla Frühzeitige Beteiligung

Sondergebiet "Photovoltaik Strehla West"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 08.12.2025 bis 23.01.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Ö f f e n t l i c h e   B e k a n n t m a c h u n g

über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet „Photovoltaik Strehla West“ nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Strehla hat in öffentlicher Sitzung am 21.10.2025 den Vorentwurfsunterlagen, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und der Begründung (jeweils Stand: 15.09.2025) sowie Umweltbericht (Stand: September 2025) zugestimmt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Kurzbeschreibung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Sondergebiet „Photovoltaik Strehla West“ nach § 12 BauGB dient dem Zweck, die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf landwirtschaftlicher Fläche zu schaffen und das Gebiet als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie – Photovoltaik“ nach § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung festzusetzen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet statt, indem die Vorentwurfsunterlagen in der Zeit vom

Montag, 8. Dezember 2025 bis einschließlich Freitag, 23. Januar 2026

auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter der Adresse https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/startseite und auf der Homepage der Stadt Strehla https://www.strehla.de veröffentlicht werden und dort eingesehen und abgerufen werden können.

Als weitere Zugangsmöglichkeit liegen die Unterlagen für diese Zeit bei der Stadtverwaltung Strehla, Bauamt, Zimmer 14, Markt 1, 01616 Strehla während der folgenden Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag:                09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:45 Uhr

Dienstag:              09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:45 Uhr

Mittwoch:              09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Donnerstag:         09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:15 Uhr

Freitag:                 09:00 Uhr – 12:00 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass der 24.12.2025 und der 31.12.2025 Schließtage der Verwaltung sind.

Innerhalb dieses Zeitraumes besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch an die E-Mail-Adresse post@strehla.de übermittelt werden, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege bei der Stadtverwaltung Strehla, Markt 1, 01616 Strehla abgegeben werden.

Strehla, 01.12.2025                                                               Jörg Jeromin

                                                                                              Bürgermeister

Kontakt

Herr Hagen Nickol, Bauamtsleiter

Tel.: 035264 959 24

E-Mail: hagen.nickol@strehla.de

Frau Cornelia Peupelmann

Tel.: 035264 959 25

E-Mail: cornelia.peupelmann@strehla.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Bebauungsplanverfahren

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen.

Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Verantwortlicher gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung ist die Stadt Strehla, Markt 1, 01616 Strehla mit dem vertretungsberechtigten Bürgermeister Herrn Jörg Jeromin. Datenschutzbeauftragter des Verantwortlichen ist Herr Jürgen Hähnel (extern über die DEKRA Automobil GmbH, Torgauer Str. 235, 04347 Leipzig).

Arten der verarbeiteten Daten und betroffene Personen

Von Betroffenen und Teilnehmern an dem Bebauungsplanverfahren werden personenbezogene Daten in den Kategorien:

  • Personenstammdaten (insbesondere Name, Anschrift),
  • Kontaktdaten (insbesondere Telefonnummer, Emailadresse)

verarbeitet.

Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes am Ende des Planverfahrens benötigt.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 6 Abs. 1 Bst. c der DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitbeteiligung verlangen. Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Zunehmend verlangen EU-Vorschriften auch eine Bürger-/Öffentlichkeitsbeteiligung, wie z. B. die Aufstellung von Lärmaktionsplänen gemäß § 47a-f BImschG.

Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung erhalten die zuständigen Mitarbeiter (Sekretariat, Bauamt) die notwendigen personenbezogene Daten. Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes werden die abgegebenen Stellungnahmen zur Auswertung dem zuständigen Planungsbüro übermittelt. Im Rahmen des Abwägungsvorganges werden dem Gemeinderat der Stadtverwaltung Strehla die abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis gegeben.

Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

Ihre Rechte als betroffene Person

Sie haben ein Recht auf Auskunft (gem. Art. 15 DS-GVO) seitens des Verantwortlichen über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), Löschung (Art. 17 DS-GVO), und auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 Abs. 1 DSGVO). Des Weiteren haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO).

Möchten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, wenden Sie sich bitte an den oben genannten Datenschutzbeauftragten.

Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

Beschwerderecht:

Sie haben die Möglichkeit zur Beschwerde bei der Aussichtsbehörde:

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte, Postfach 110132, 01330 Dresden

Telefon: 0351/85471101, Telefax: 0351/85471109 E-Mail: post@sdtb.sachsen.de

Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

Automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen

Informationen

Übersicht
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