Bebauungsplan Stadt Stolpen Öffentliche Auslegung

1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Einkaufsmarkt Bischofswerdaer Straße" Stolpen

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 06.07.2026 bis 07.08.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Stolpen hat in seiner Sitzung am 28.01.2025 mit Beschluss Nr. 5/2025 die Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Einkaufsmarkt Bischofswerdaer Straße“ beschlossen. Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll die Errichtung eines bisher in Stolpen nicht vorhandenen Vollsortimentsbetriebs sowie der langfristigen Sicherung eines Nahversorgungsstandortes an einem bereits etablierten Lebensmittelmarktstandort dienen.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Einkaufsmarkt Bischofswerdaer Straße“. Für das Vorhaben sind die im Ursprungsplan getroffenen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung jedoch nicht mehr ausreichend und entsprechen nicht mehr den aktuellen Anforderungen an einen modernen Lebensmittelmarkt.

Da der geplante Lebensmittelmarkt zudem mit seiner Verkaufsfläche von ca. 1.800 m² nicht den Zulässigkeiten des rechtskräftigen Bebauungsplanes entspricht, macht sich eine Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Einkaufsmarkt Bischofswerdaer Straße“ erforderlich.

Die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren nach den Bestimmungen des § 13a BauGB aufgestellt werden.

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB kann im beschleunigten Verfahren abgesehen werden. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB.

Ferner hat der Stadtrat der Stadt Stolpen in seiner Sitzung am 26.05.2026 mit Beschluss Nr. 28/2026 den Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Einkaufsmarkt Bischofswerdaer Straße" in der Fassung vom 29.04.2026, bestehend aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan, der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen einschließlich der zugehörigen Begründung und der Allgemeinen Vorprüfung nach UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke Nr. 323/2 sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 324/2 und 316/2 der Gemarkung Stolpen.

Die Plangebietsgrenzen können der Planzeichnung entnommen werden.

Der Entwurf 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Einkaufsmarkt Bischofswerdaer Straße“ in der Fassung vom 29.04.2026 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung, der Allgemeinen Vorprüfung nach UVPG sowie der vorliegenden Fachunterlagen (Auswirkungsanalyse und Verträglichkeitsprüfung, Versickerungsgutachten und schalltechnischer Untersuchung) im Zeitraum

vom 06. Juli 2026 bis einschließlich 07. August 2026

auf der Internetseite der Stadt Stolpen unter www.stolpen.de/alle-nachrichten  und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/stolpen/startseite veröffentlicht.

Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Einkaufsmarkt Bischofswerdaer Straße“ in der Stadtverwaltung Stolpen, Markt 1 während folgender Zeiten:

            Montag            geschlossen

            Dienstag          von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

            Mittwoch         geschlossen

            Donnerstag     von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

            Freitag             von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Entwurfsfassung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Einkaufsmarkt Bischofswerdaer Straße“ abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an stadt@stolpen.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Stolpen, Markt 1, 01833 Stolpen vorgebracht werden.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Einkaufsmarkt Bischofswerdaer Straße“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Stolpen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Hirdina

Bürgermeister

Kontakt

Herr

Jörg Rutscher

Bauamtsleiter

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Weitergehende Informationen erhalten Sie von den jeweils fachlich zuständigen Ämtern innerhalb der Stadtverwaltung Stolpen.

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Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen kann sich der Betroffene an einen unserer Sachbearbeiter wenden. Unser Sachbearbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.

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Außerdem kann die Verarbeitung von personenbezogenen Daten für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich sein, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die der Stadtverwaltung Stolpen übertragen wurde. Diese Verarbeitungstätigkeiten erfolgen dann auf Grundlage Art. 6 I lit. e DSGVO.

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Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses der Stadtverwaltung Stolpen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen.

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Als Betroffener bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten haben Sie nach der DS-GVO verschiedene Rechte, die sich insbesondere aus Art. 15 bis 18, 21 DS-GVO ergeben:

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    1. Recht auf Berichtigung:

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    1. Recht auf Beschwerde:

Sie haben nach Art. 77 DS-GVO außerdem das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Devrientstraße 5

01067 Dresden.

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