Bebauungsplan Stadt Stolpen Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Gewerbe- und Sondergebiet Rettungswache" in Stolpen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.04.2024 bis 16.05.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Stolpen hat in öffentlicher Sitzung am 26.03.2024 mit Beschluss Nr. 11/2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Sondergebiet Rettungswache“ bestätigt sowie die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Sondergebiet Rettungswache“ besteht aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung (Teil C) und dem Umweltbericht (Teil D) jeweils in der Fassung vom 06.11.2023, geändert am 08.03.2024.

Die kompletten Planungsunterlagen werden auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Stolpen www.stolpen.de zur Einsichtnahme in der Zeit vom

15.04.2024 bis 16.05.2024

veröffentlicht.

Zusätzlich erfolgt die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes zu jedermanns Einsicht und Erörterung innerhalb des genannten Zeitraumes
im Bauamt der Stadtverwaltung Stolpen, Markt 1

während folgender Zeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag                   von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag zusätzlich                                                         von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag zusätzlich                                                     von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Darüber hinaus liegen folgende umweltbezogene Informationen zur Einsichtnahme vor:

-    Umweltbericht zum Bebauungsplan (Teil D) Büro für Landschaftsarchitektur Hübner, Liselotte-Herrmann-Straße 4, 02625 Bautzen vom 06.11.2023, geändert am 08.03.2024 – mit der Bestandsbeschreibung Bewertung der Umweltauswirkungen und Bilanzierung des Eingriffs.

-    Baugrunduntersuchung zur Beurteilung der Versickerungsfähigkeit, IFG-Projekt-Nr.: I-117-08-23; IFG Ingenieurbüro für Geotechnik GmbH, Purschwitzer Straße 13, 02625 Bautzen vom 19.09.2023 (Anlage 1 des Umweltberichtes, Teil D)
Die Baugrunduntersuchung ist die Handlungsempfehlung für die Planung und Grundlage für die Versickerung von Niederschlagswasser im Plangebiet.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Sondergebiet Rettungswache“ abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an: stadt@stolpen.de oder per Fax an: 035973 280-25.

Sie können auch bei der Stadt Stolpen, Markt 1, 01833 Stolpen bei Bedarf schriftlich eingereicht oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch und nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung“, welches mit ausliegt.

Stolpen, 27.03.2024

Hirdina

Bürgermeister

Kontakt

Bauamtsleiter

Herr Rutscher

Tel. 035973/280-15

Datenschutzerklärung

Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch und nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung

  1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Um die abgegebenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren zu bearbeiten, müssen auch die darin enthaltenen personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet werden.

  1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenerhebung  
    Dienststelle/Behördenname:         Stadt Stolpen                 
    Name:                                            Bürgermeister Maik Hirdina
    Anschrift:                                       Markt1, 01833 Stolpen
    E-Mail-Adresse:                             stadt@stolpen.de           
    Telefonnummer:                            +49 35973 280
    Internet-Adresse:                           www.stolpen.de
  1. Kontaktdaten des örtlichen Datenschutzbeauftragten      
    Die Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter:

Firma:                                            Stadtverwaltung Stolpen
Ansprechpartner:                           Datenschutzbeauftragter
Anschrift:                                       Markt 1, 01833 Stolpen
E-Mail-Adresse:                             datenschutz@stolpen.de    
Telefonnummer:                            +49035973 280- 0

  1. Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
    1. Zweck der Verarbeitung
      Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens insbesondere zur Wahrnehmung der Pflicht der Stadt, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern.  
      Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist. Die Erhebung erfolgt unter anderem durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange.    
      Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) nach der Gemeindeordnung zu den vorbehaltenen Aufgaben der Gemeindevertretung gehört, werden die personenbezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den zuständigen kommunalpolitischen Gremien (z. B. Stadtrat, Ausschüsse) vorgelegt.            
      Die in den Stellungnahmen enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der Veröffentlichung von Beschlussunterlagen pseudonymisiert und mit einer Kennziffer versehen. Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.
    1. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung     
      Ihre Daten werden auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) in Verbindung mit § 3 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz verarbeitet.
  1. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten 
    Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

☒ die Mitglieder des Stadtrates und des Technischen Ausschusses im Rahmen der Bauleitplanung

☒ die höhere Verwaltungsbehörde nach Baugesetzbuch (BauGB) zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel

☒ das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen

☒ Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde.

       Firma:                                            Kommunalplan Ingenieurbüro Ehrt
Ansprechpartner:                           Frau Marlies Ehrt    
Anschrift:                                       Heinrich-Hertz-Straße 1, 01844 Neustadt in Sachsen

       E-Mail-Adresse:                             me@buero-ehrt.de
Telefonnummer:                            +49 3596 566 0330 

  1. Dauer und Speicherung der personenbezogenen Daten

       Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Stadtverwaltung solange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens kann der Bauleitplan auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z.B. Normenkontrolle) inzident überprüft werden. Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist daher solange erforderlich, wie der Bauleitplan rechtswirksam ist.

  1. Betroffenenrechte

       Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:  
a) Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO).  
b) Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
c) Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17,18 und 21 DSGVO).
d) Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Artikel 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

  1. Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:       

Sächsischer Datenschutzbeauftragter   
Bernhard-von-Lindau-Platz 1, 01067 Dresden  
(Postanschrift)     

Kontor am Landtag,

Devrientstraße 1,01067 Dresden           
(Hausanschrift)

Gegenstände

Übersicht
  • B-Plan, Teil A-Planteil
  • B-Plan, Teil B-textliche Festsetzungen
  • B-Plan, Teil C-Begründung
  • B-Plan, Teil D-Umweltbericht
  • B-Plan, Teil D-Anlage 1, Baugrundgutachten

Informationen

Übersicht
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