Flächennutzungsplan Stadt Stolpen Öffentliche Auslegung

2. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Stolpen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.04.2024 bis 16.05.2024
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Planzeichnung

2. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Stolpen

Der Stadtrat der Stadt Stolpen hat in öffentlicher Sitzung am 26.03.2024 mit Beschluss Nr. 12/2024, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, die Einleitung der 2. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Stolpen sowie den Entwurf im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Sondergebiet Rettungswache“ gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Am 26. 03.2024 hat der Stadtrat der Stadt Stolpen mit Beschluss Nr. 11/2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Sondergebiet Rettungswache“ in der Fassung vom 06.11.2023, geändert am 08.03.2024 beschlossen und bestimmt, dass die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen ist.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Sondergebiet Rettungswache“ in Stolpen und der parallel durchgeführten 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Stolpen sollen für die Entwicklung des Gebietes an der Bischofswerdaer Straße die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

In den Änderungsbereich einbezogen werden die Flurstücke Nr. 480/2, 481/2, 483/4, 483/5, 483/7 sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 481/1 und 483/6 der Gemarkung Stolpen.

Ziel der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit folgender Nutzungen im Plangebiet: Gewerbliche Baufläche, Sondergebietsfläche Rettungswache sowie Grünflächen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungs-planes der Stadt Stolpen in der Fassung vom 08.03.2024, bestehend aus Planzeichnung und Begründung sowie dem Umweltbericht des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Sondergebiet Rettungswache“ in Stolpen in der Zeit vom

15.04.2024 bis einschließlich 16.05.2024

auf der Internetseite der Stadt Stolpen www.stolpen.de und auch auf der Internetseite des Landesportales des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de zu jedermanns Einsicht veröffentlicht.

Zusätzlich erfolgt die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Stolpen zu jedermanns Einsicht und Erörterung innerhalb des genannten Zeitraumes im Bauamt der Stadtverwaltung Stolpen, Markt 1 während folgender Zeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag                   von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag zusätzlich                                                         von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag zusätzlich                                                     von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Darüber hinaus liegen folgende umweltbezogene Informationen zur Einsichtnahme vor:

-    Umweltbericht zum Bebauungsplan (Teil D) Büro für Landschaftsarchitektur Hübner, Liselotte-Herrmann-Straße 4, 02625 Bautzen vom 06.11.2023, geändert am 08.03.2024 – mit der Bestandsbeschreibung Bewertung der Umweltauswirkungen und Bilanzierung des Eingriffs.

-    Baugrunduntersuchung zur Beurteilung der Versickerungsfähigkeit, IFG-Projekt-Nr.: I-117-08-23; IFG Ingenieurbüro für Geotechnik GmbH, Purschwitzer Straße 13, 02625 Bautzen vom 19.09.2023 (Anlage 1 des Umweltberichtes, Teil D)
Die Baugrunduntersuchung ist die Handlungsempfehlung für die Planung und Grundlage für die Versickerung von Niederschlagswasser im Plangebiet.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Sondergebiet Rettungswache“ abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an: stadt@stolpen.de oder per Fax an: 035973 280-25.

Sie können auch bei der Stadt Stolpen, Markt 1, 01833 Stolpen bei Bedarf schriftlich eingereicht oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch und nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung“, welches mit ausliegt.

Stolpen, 27.03.2024

Hirdina

Bürgermeister

Kontakt

Bauamtsleiter

Herr Rutscher

Tel. 035973/280-15

Datenschutzerklärung

Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbetei-ligung nach dem Baugesetzbuch und nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung

1.    Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Um die abgegebenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Bau-leitplanverfahren zu bearbeiten, müssen auch die darin enthaltenen personenbezogenen Da-ten erhoben und verarbeitet werden.

2.    Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenerhebung    
Dienststelle/Behördenname:     Stadt Stolpen     
Name:     Bürgermeister Maik Hirdina
Anschrift:     Markt1, 01833 Stolpen
E-Mail-Adresse:    stadt@stolpen.de    
Telefonnummer:     +49 35973 280
Internet-Adresse:     www.stolpen.de

3.    Kontaktdaten des örtlichen Datenschutzbeauftragten    
Die Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter:
Firma:     Stadtverwaltung Stolpen
Ansprechpartner:     Datenschutzbeauftragter
Anschrift:     Markt 1, 01833 Stolpen
E-Mail-Adresse:    datenschutz@stolpen.de    
Telefonnummer:     +49035973 280- 0

4.    Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
4.a)    Zweck der Verarbeitung     
Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens ins-besondere zur Wahrnehmung der Pflicht der Stadt, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern.     
Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander ge-recht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist. Die Erhebung erfolgt unter anderem durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunal-verwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behör-den und sonstigen Trägern öffentlicher Belange.     
Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Ab-wägungsentscheidung) nach der Gemeindeordnung zu den vorbehaltenen Aufgaben der Gemeindevertretung gehört, werden die personenbezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den zuständigen kommunalpolitischen Gremi-en (z. B. Stadtrat, Ausschüsse) vorgelegt.     
Die in den Stellungnahmen enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der Veröffentli-chung von Beschlussunterlagen pseudonymisiert und mit einer Kennziffer versehen. Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwä-gungsergebnisses nachzukommen. Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.

4.b)    Rechtsgrundlagen der Verarbeitung    
Ihre Daten werden auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) in Verbindung mit § 3 Sächsisches Datenschutzdurchfüh-rungsgesetz verarbeitet.

5.    Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten    
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
☒ die Mitglieder des Stadtrates und des Technischen Ausschusses im Rahmen der Bau-leitplanung
☒     die höhere Verwaltungsbehörde nach Baugesetzbuch (BauGB) zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel
☒     das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen
☒     Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfah-rensschritten übertragen wurde.

     Firma:     Kommunalplan Ingenieurbüro Ehrt    
Ansprechpartner:    Frau Marlies Ehrt     
Anschrift:     Heinrich-Hertz-Straße 1, 01844 Neustadt in Sachsen
    E-Mail-Adresse:    me@buero-ehrt.de     
Telefonnummer:     +49 3596 566 0330    

6.    Dauer und Speicherung der personenbezogenen Daten
    Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Stadtverwaltung solange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens kann der Bauleitplan auch nach Ablauf der Fris-ten für eine gerichtliche Überprüfung (z.B. Normenkontrolle) inzident überprüft werden. Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist daher solange erforderlich, wie der Bauleitplan rechtswirksam ist.

7.    Betroffenenrechte
     Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:     
a) Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO).    
b) Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).     
c) Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Ein-schränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17,18 und 21 DSGVO).    
d) Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbei-tung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Artikel 20 DSG-VO).    
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stel-le, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

8.    Beschwerderecht
    Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zu-ständige Aufsichtsbehörde ist:    

Sächsischer Datenschutzbeauftragter     
Bernhard-von-Lindau-Platz 1, 01067 Dresden     
(Postanschrift)     

Kontor am Landtag,
Devrientstraße 1,01067 Dresden     
(Hausanschrift)

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