Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 25 der Großen Kreisstadt Stollberg „Wohngebiet Feldstraße/ An der Schiefermühle“ befinden sich die Flurstücke 581/24, 581/25 und 581/26 der Gemarkung Stollberg. Auf diesen Flurstücken ist abweichend von der bisherigen Bebauungsplanung zur Errichtung von Einfamilienhäusern nunmehr die Bebauung mit Mehrfamilienhäusern beabsichtigt. Die Umsetzung erfolgt unter Inanspruchnahme der gesetzlichen Sonderregelung des § 246e BauGB.
Nach der gesetzlichen Vorgabe sind bei der Anwendung dieser Regelung die nachbarschaftlichen Interessen angemessen zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund möchten wir Ihnen Gelegenheit geben, sich über das Vorhaben zu informieren und hierzu Stellung zu nehmen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit orientiert sich an den Beteiligungsvorschriften des § 3 BauGB.
Die Planunterlagen können in der Zeit vom 05.05. bis einschließlich 05.06.2026 im
Stollberger Rathaus, Hauptmarkt 1, 09366 Stollberg
Zimmer 212
während der Dienstzeiten eingesehen werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Internet auf der folgenden Seite der Stadtverwaltung Stollberg https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/stollberg-erzgebirge/startseite einzusehen. Etwaige Stellungnahmen können innerhalb dieser Frist an o.g. Anschrift schriftlich oder elektronisch an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: planung@stollberg-erzgebirge.de
Bitte beachten Sie, dass nach Ablauf der vorgenannten Frist eingehende Stellungnahmen bei der weiteren Entscheidungsfindung unter Umständen nicht mehr berücksichtigt werden können.
Stollberg, 04. 05. 2026 Siegel M. Schmidt
Oberbürgermeister
Große Kreisstadt Stollberg
Bau- / Ordnungsamt
Frau Anja Baumann
Hauptmarkt 1
09366 Stollberg