Innenbereichssatzung Stadt Stollberg/Erzgeb. Beschluss

Ergänzungssatzung "Brückengasse Ortsteil Gablenz"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 24.08.2019 bis 23.08.2020
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Stollberg

Ergänzungssatzung „Brückengasse Ortsteil Gablenz“

Der Stadtrat der Stadt Stollberg hat in seiner Sitzung vom 03.06.2019 auf der Grundlage des § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) die Ergänzungssatzung „Brückengasse im Ortsteil Gablenz“ bestehend aus Satzungstext und Planzeichnung als Satzung beschlossen und die Begründung zur Satzung gebilligt.

Der Beschluss zur Satzung wird hiermit gemäß § 10 Abs.3 BauGB bekannt gemacht und tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.

Die Satzung, bestehend aus Satzungstext, Planzeichnung, sowie die Begründung werden in der Stadt Stollberg, Bau-Ordnungsamt, Zimmer Nr. 201, während der folgenden Sprechzeiten

Dienstag         8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.30 Uhr

Mittwochs       8.30 Uhr - 12.00 Uhr

Donnerstag     8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.30Uhr

Freitag            8.30 Uhr - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches werden unbeachtlich

  1. eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens-oder Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Satzung und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Stollberg geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Stollberg, den 24.08.2019                                                     DS

Schmidt

Oberbürgermeister

Kontakt

Große Kreisstadt Stollberg

Bau- / Ordnungsamt

Frau Anja Baumann

Hauptmarkt 1

09366 Stollberg

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  • Satzung
  • Begründung

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