Bekanntmachung der Stadt Stollberg
Ergänzungssatzung „Brückengasse Ortsteil Gablenz“
Der Stadtrat der Stadt Stollberg hat in seiner Sitzung vom 03.06.2019 auf der Grundlage des § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) die Ergänzungssatzung „Brückengasse im Ortsteil Gablenz“ bestehend aus Satzungstext und Planzeichnung als Satzung beschlossen und die Begründung zur Satzung gebilligt.
Der Beschluss zur Satzung wird hiermit gemäß § 10 Abs.3 BauGB bekannt gemacht und tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung, bestehend aus Satzungstext, Planzeichnung, sowie die Begründung werden in der Stadt Stollberg, Bau-Ordnungsamt, Zimmer Nr. 201, während der folgenden Sprechzeiten
Dienstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwochs 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.30Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches werden unbeachtlich
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Stollberg geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Stollberg, den 24.08.2019 DS
Schmidt
Oberbürgermeister
Große Kreisstadt Stollberg
Bau- / Ordnungsamt
Frau Anja Baumann
Hauptmarkt 1
09366 Stollberg