Bekanntmachung der Stadt Stollberg
Ergänzungssatzung „An der Hartensteiner Straße im Ortsteil Mitteldorf“
Der Stadtrat der Stadt Stollberg hat in seiner Sitzung vom 29.04.2019 auf der Grundlage des § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) die Ergänzungssatzung „An der Hartensteiner Straße im Ortsteil Mitteldorf“ bestehend aus Satzungstext (Teil A), Planzeichnung (Teil B) als Satzung beschlossen und die Begründung zur Satzung gebilligt.
Der Beschluss zur Satzung wird hiermit gemäß § 10 Abs.3 BauGB bekannt gemacht und tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung, bestehend aus Satzungstext, Planzeichnung, sowie die Begründung werden in der Stadt Stollberg, Bau-Ordnungsamt, Zimmer Nr. 201, während der folgenden Sprechzeiten
Dienstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwochs 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.30Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches werden unbeachtlich
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Stollberg geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Stollberg, den 07.05.2019 DS
Schmidt
Oberbürgermeister
Bekanntmachungsanordnung
Der Beschluss zur Ergänzungssatzung „An der Harteinsteiner Straße im Ortsteil Mitteldorf“ wird hiermit öffentliche bekannt gemacht.
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- -oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Das gilt nicht, wenn
a) die Rechtsaufsichtsbehörde die Beschlüsse beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Große Kreisstadt Stollberg
Bau- / Ordnungsamt
Frau Anja Baumann
Hauptmarkt 1
09366 Stollberg