Bekanntmachung der Genehmigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Stollberg – “Erweiterung der Schilderwerk Beutha GmbH”
Der vom Stadtrat der Stadt Stollberg in der Sitzung vom 26.02.2002 als Satzung beschlossene Bebauungsplan “Erweiterung der Schilderwerk Beutha GmbH”, bestehend aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Maßstab 1 : 500) und den textlichen Festsetzungen in der Fassung vom 11.02.2002 sowie dem Grünordnungsplan wurde gemäß § 10 Abs. 2 BauGB mit der Verfügung des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 14.05.2002, AZ: 51-2511.40/02.009/8823 mit Maßgaben und Auflagen genehmigt.
Der “Beitrittsbeschluss zu den Maßgaben und Auflagen des Genehmigungsbescheides für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Erweiterung der Schilderwerk Beutha GmbH” (Beschlussvorlage ST 02/068) wurde vom Stadtrat der Stadt Stollberg in der Sitzung vom 29.07.2002 gefasst.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan in Kraft.
Der Bebauungsplan und die Begründung werden in der Stadt Stollberg, Bauverwaltung, Zimmer Nr. 203, während der Dienstzeiten:
Dienstag: 8.00 - 11.30 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch: 8.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 11.30 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
Freitag: 8.00 - 11.30 Uhr
zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches sind eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- oder Formvorschriften und Mängel der Abwägung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres (Mängel der Abwägung innerhalb von sieben Jahren) seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadtverwaltung Stollberg geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen
Stollberg, den 30.07.2002 Dienstsiegel
Schmidt
Bürgermeister
Stadt Stollberg
Bau-/Ordnungsamt
Frau Anja Baumann
Hauptmarkt 1
09366 Stollberg