Bekanntmachung über die Genehmigung und Auslegung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Ortsteil Raum“
Der Gemeinderat Beutha hat am 24.11.1994 für das Gebiet Teilflurstücke Nr. 148 und 149 der Gemarkung Raum (an der Lichtensteiner Straße) einen Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Dieser Bebauungsplan ist vom Regierungspräsidium Chemnitz mit Schreiben vom 20.12.1994, AZ 51/2511-2-1-5102-1/93 gemäß § 246a Abs. 1 Nr. 4 BauGB genehmigt worden.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Der Bebauungsplan tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft und liegt samt Begründung in der Gemeinde Beutha Dienstags von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie in der Verwaltungsgemeinschaft Stollberg/Brünlos/Beutha, in der Stadtverwaltung Stollberg, Zimmer Nr. 14 während der üblichen Dienststunden
Dienstag: 9.00 - 11.30
Donnerstag: 9.00 - 11.30 und 13.00 - 17.30 Uhr
Freitag: 9.00 - 11.30 Uhr
öffentlich aus und kann dort eingesehen werden.
Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches ist eine Verletzung von Verfahrens-- oder Formvorschriften beim Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich, wenn sie im Falle einer Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- oder Formvorschriften nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind, oder im Falle von Abwägungsmängeln nicht innerhalb von sieben Jahren seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 2 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Beutha, den 06.03.1995 (Siegel)
Blüher, Bürgermeister
Stadt Stollberg
Bau-/Ordnungsamt
Frau Anja Baumann
Hauptmarkt 1
09366 Stollberg