Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplanes Nr. 14 der Stadt Stollberg “Verlängerung der Auer Straße”
Der vom Stadtrat der Stadt Stollberg in der Sitzung am 12.07.1999 als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 14, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1000 und den textlichen Festsetzungen in der Fassung vom 05.07.1999, wurde gemäß § 10 Abs. 2 BauGB mit Verfügung des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 18.08.1999, AZ: 51-2511.20-96/8823-01, genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt gemäß § 10 BauGB am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Der Bebauungsplan und die Begründung werden in der StadtverwaItung Stollberg, Bauverwaltung, im Zimmer 203 während der Öffnungszeiten
Dienstag: 9.00 - 11.30 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch: 9.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag: 9.00 - 11.30 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
Freitag: 9.00 - 11.30 Uhr
zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches sind eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- oder Formvorschriften und Mängel der Abwägung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres (Mängel der Abwägung innerhalb von sieben Jahren) seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadtverwaltung Stollberg geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Stollberg, den 27.08.1999 Dienstsiegel
Schmidt
Bürgermeister
Stadt Stollberg
Bau-/Ordnungsamt
Frau Anja Baumann
Hauptmarkt 1
09366 Stollberg