Bebauungsplan Stadt Stollberg/Erzgeb. Beschluss

B-Plan Nr. 18a - Sonder- und Gewerbegebiet "Stollberger Tor"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 10.05.2004 bis 10.05.2005
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplanes Nr. 18a der Stadt Stollberg - Sondergebiet ”Stollberger Tor”

Der am 15.12.2003 vom Stadtrat der Stadt Stollberg als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 18a, Sonder- und Gewerbegebiet“ Stollberger Tor”, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1000 und den textlichen Festsetzungen i.d.F. vom 05.12.2003 und dem Grünordnungsplan im Maßstab 1:1000 i.d.F. 05.12.2003 (gefertigt von SAGROS Warenhaus-Projektgesellschaft mbH, Marktredwitz und Architekturbüro Reinhold Galli, Freier Landschaftsarchitekt, Rieden) wurde gemäß § 10 Abs. 2 BauGB mit der Verfügung des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 21.04.2004, AZ: 51-2511.20/04.002/8823 mit einem Hinweis genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft.

Der Bebauungsplan und die Begründung werden in der Stadt Stollberg, Bau-/Ordnungsamt, Zimmer 212, während der Dienstzeiten:

Dienstag:       9.00 - 11.30 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr

Mittwoch:       9.00 - 11.30 Uhr

Donnerstag:  9.00 - 11.30 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr

Freitag:          9.00 - 11.30 Uhr

zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches sind eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- oder Formvorschriften und Mängel der Abwägung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres (Mängel der Abwägung innerhalb von sieben Jahren) seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadtverwaltung Stollberg geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Stollberg, den 30.04.2004              Dienstsiegel

Schmidt

Bürgermeister

Kontakt

Stadt Stollberg

Bau-/Ordnungsamt

Frau Anja Baumann

Hauptmarkt 1

09366 Stollberg

Gegenstände

Übersicht
  • Satzung
  • Begründung
  • Grünordnungsplan
  • erste Änderung der Satzung
  • Begründung zur ersten Änderung der Satzung
  • zweite Änderung der Satzung
  • Begründung zur zweiten Änderung der Satzung

Informationen

Übersicht
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