Bebauungsplan Stadt Stollberg/Erzgeb. Öffentliche Auslegung

Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 der Stadt Stollberg "Wohngebiet Wischberg"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 07.01.2025 bis 12.02.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Stollberg über die Veröffentlichung des Entwurfes der 1. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 33 der Stadt Stollberg „Wohngebiet Wischberg“

Der Stollberger Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.12.2024 den Entwurf über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 der Stadt Stollberg „Wohngebiet Wischberg“ mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der vom Stollberger Stadtrat gebilligte Entwurf über die 1. Änderung des Bebauungsplanes  „Wohngebiet Wischberg“ (Stand Oktober 2024), bestehend aus Planzeichnung mit Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht, wird in der Zeit vom

07.01.2025 bis einschließlich 12.02.2025

auf der Internetseite der Stadt

  • www.stollberg-erzgebirge.de
  • sowie auf dem Zentralen Internetportal des Landes Sachsen
  • www.buergerbeteiligung.sachsen.de

veröffentlicht.:

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im o.g. Zeitraum durch eine öffentliche Auslegung in der Stadtverwaltung Stollberg, Hauptmarkt 1, Zimmer 212 zu folgenden Zeiten:

Dienstag         9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch         8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag     9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr

Freitag            9:00 Uhr bis 12:00 Uhr         

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Neben dem Entwurf über die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Wischberg“, der Begründung einschließlich Umweltbericht werden folgende umweltrelevanten Informationen im Internet veröffentlicht und in der Stadtverwaltung ausgelegt:

Fachgutachten:

-           Schallimmissionsprognose zum geplanten Wohnbaustandort Bebauungsplan „Wohngebiet Am Wischberg“ der Stadt Stollberg (SLG Prüf- und Zertifizierungs GmbH, 25.06.2020),

-           Ergänzung der Schallimmissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 33 „Wohngebiet am Wischberg“ der Stadt Stollberg nach den Stellungnahmen der TÖB-Beteiligung (SLG Prüf- und Zertifizierungs GmbH, 04.02.2021),

-           Schalltechnische Stellungnahme zur 1. Änderung zum geplanten Wohnbaustandort des Bebauungs-planes „Wohngebiet am Wischberg“ der Stadt Stollberg (SLG Prüf- und Zertifizierungs GmbH, 24.04.2024).

Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

Schutzgut Mensch, Gesundheit

-           Hinweis zu den Mindestabständen von Wärmepumpenaggregaten in Mischgebieten; Vermeidungsmaßnahme zum Immissionsschutz während der Baumaßnahmen (Landratsamt Erzgebirgskreis vom 06.09.2024).

-           Hinweise zur natürlichen Radioaktivität, Anforderungen zum Radonschutz (Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 29.08.2024)

Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Forst

-           Hinweise auf den gesetzlichen Mindestabstand von 30 Metern gemäß § 25 Abs. 3 des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen (Landratsamt Erzgebirgskreis vom 06.09.2024).

Schutzgut Boden / Bergbau

-           Hinweis auf das Geologiedatengesetz (Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 29.08.2024).

Schutzgut Wasser

  • Hinweise zur schadlosen Versickerung (Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 29.08.2024)

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

-           Hinweis auf die Meldepflicht von Bodenfunden gemäß § 20 des SächsDSchG (Landratsamt Erzgebirgskreis vom 06.09.2024).

Diese umweltrelevanten Informationen wurden geprüft und sind ggf. in die Entwurfsfassung des Bebauungsplanes eingeflossen.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sind elektronisch zu übermitteln; bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 BauGB).

Stollberg, 17.12.2024                         Siegel                          M. Schmidt

                                                                                               Oberbürgermeister    

Kontaktperson

Stadtverwaltung Stollberg

Anja Baumann

Hauptmarkt 1

09366 Stollberg 

Tel.: 937296/ 94243

Informationen

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