Bekanntmachung der Stadt Stollberg
Genehmigung des Bebauungsplanes Nr. 9.2 der Stadt Stollberg Wohngebiet „Hohe Straße"
Der vom Stadtrat der Stadt Stollberg in der Sitzung vom 12.07.2004 als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 9.2 Wohngebiet "Hohe Straße" in der Fassung vom Juli 2004, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 und den textlichen Festsetzungen wurde gemäß § I0 Abs. 2 BauGB mit der Verfügung des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 24.11.2004, AZ: 51-2511.20/03.019/8823-01 unter einer Maßgabe, mit Auflagen und Hinweisen genehmigt.
Der Beitrittsbeschluss zur Maßgabe und Erfüllung der Auflage des Genehmigungsbescheides zum Bebauungsplan Nr. 9.2 (Beschlussvorlage ST 05/016) wurde vom Stadtrat der Stadt Stollberg in der Sitzung vom 21.03.2005 gefasst.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.
Der Bebauungsplan und die Begründung werden in der Stadt Stollberg, Bau-/Ordnungsamt, Zimmer Nr. 212, während der folgenden Dienstzeiten:
Dienstag 8.00 Uhr – 11.30 Uhr und 13.00 Uhr-15.30 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr – 11.30 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr – 11.30 Uhr und 13.00 Uhr-17.30 Uhr
Freitag 8.00 Uhr – 11.30 Uhr
zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Gemäß § 215 Abs. 4 des Baugesetzbuches sind eine Verletzung der in § 214 Abs. I Satz 4 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- oder Formvorschriften und Mängel der Abwägung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres (Mängel der Abwägung innerhalb von sieben Jahren) seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadtverwaltung Stollberg geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Stollberg, den 30.03.2005 (Dienstsiegel) Schmidt
Bürgermeister
Stadt Stollberg
Bau-/Ordnungsamt
Frau Anja Baumann
Hauptmarkt 1
09366 Stollberg