Bebauungsplan Stadt Stollberg/Erzgeb. Öffentliche Auslegung

Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 36 "Am Hahnbusch"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 21.09.2022 bis 10.11.2022
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung über die öffentliche Auslage des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 36 „Am Hahnbusch“ 

Der Stollberger Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.09.2022 mit dem Beschluss Nr. 22/075 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 36 der Stadt Stollberg „Am Hahnbusch“ im OT Gablenz mit Begründung und Umweltbericht gebilligt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der vom Stollberger Stadtrat gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 36 bestehend aus Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und integrierter Grünordnung, der Begründung und dem Umweltbericht mit Stand August 2022 liegt in der Stadtverwaltung Stollberg, Hauptmarkt 1, Zimmer 212 vom

04.10.2022 bis einschließlich 10.11.2022

zu den Sprechzeiten:

Dienstag         9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Mittwoch         8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag     9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Freitag            9:00 Uhr bis 12:30 Uhr         

zu jedermann Einsicht öffentlich aus.

Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 36 „Am Hahnbusch“, der Begründung einschließlich Umweltbericht liegen folgende umweltrelevanten Informationen öffentlich aus:

Fachgutachten:

Artenschutzgutachten zum Vorhaben: B-Plan Gablenz „Am Hahnbusch“ (Erzgebirge) - Releanzprüfung zum Artenschutz (1. Prüfschritt) 2020 (igc Ingenieurgruppe Chemnitz GbR, 24.09.2020)

Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

Landratsamt Erzgebirgskreis vom 16.06.2021

-           zur Verträglichkeit der unterschiedlichen Nutzungsarten untereinander

-           zur Umsetzung der grünordnerischen Festsetzungen

-           zur Einhaltung des Gewässerrandstreifens

Planungsverband Region Chemnitz vom 06.05.2021

-           Erhalt landwirtschaftlicher Nutzfläche

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 15.06.2021

-           zur Radonvorsorge im Gebiet

-           zu Baugrunduntersuchungen unter Berücksichtigung von Gebäudealtstandorten

Bürger 1 vom 28.06.2021 

-           zum Schutzgut Mensch und dem Verlust von Rückzugsmöglichkeiten

Bürger 2 vom 01.07.2020, 08.07.2020 und 30.06.2021

-           zu den Eingriffen in den Landschaftsraum

-           zum Hochwasserschutz

-           zum Immissionsschutz

-           zum Gehölz- und Gewässerschutz

-           zum Schutz landwirtschaftlicher Nutzfläche

-           zum Standort der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Bürger 3

-           zum Hochwasserschutz

Sollte im Falle einer  fortwährenden Zugangsbeschränkung des Rathauses aufgrund der COVID-19-Pandemie (Coronavirus) eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des Baugesetzbuches nicht möglich sein, so gilt die Beteiligung nach dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG). Demnach genügt allein die Veröffentlichung im Internet. Bei vorheriger telefonischer Anmeldung (037296 94 192) können die Unterlagen weiterhin im Rathausfoyer eingesehen werden. In begründeten Fällen können die Unterlagen auch versandt werden (§ 3 Abs. 2 PlanSiG). Die Entgegennahme von Stellungnahmen zur Niederschrift sowie die Erörterung der Planunterlagen ist zu den Sprechzeiten des Rathauses telefonisch, als auch im Rathausfoyer möglich (§ 4 Abs. 2 und § 5 PlanSiG).

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im o.g. Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Stollberg unter www.stollberg-erzgebirge.de sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de einzusehen.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Stollberg, den 07.09.2022

M. Schmidt

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Stollberg 

Bau-/Ordnungsamt 

Frau Antje Fichtner 

Hauptmarkt 1 

09366 Stollberg

 

Tel.: 037296 94-192  

Fax: 037296 94-202

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Umfang der Datenverarbeitung

Das Baugesetzbuch sieht vor, dass natürliche und juristische Personen im Bebauungsplanverfahren eine Stellungnahme an die für das Verfahren zuständige Stelle abgeben können. Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme an uns entschließen, speichern wir die darin gemachten Angaben sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift und ggf. E-Mailadresse. Alle Daten werden zur Bearbeitung der Stellungnahme verwendet.

Ihre persönlichen Angaben werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bebauungsplanverfahrens beurteilen zu können. Außerdem verwenden wir die Daten nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren (§ 3 Absatz 2 Satz 4 2. Halbsatz Baugesetzbuch). Wir können die Daten an ein von uns beauftragtes Unternehmen weitergeben, das die Auswertung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und die Durchführung des Postversands als Dienstleistung übernimmt.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Sie haben auch die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abzugeben. In diesem Fall kann keine Mitteilung an Sie über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme und deren Berücksichtigung im Bebauungsplanverfahren erfolgen. Nach Abschluss des Verfahrens wird der Bebauungsplan zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Dauer

Ihre personenbezogenen Daten werden bei uns unbefristet gespeichert.

Einwilligung in die Datennutzung

Ich willige ein, dass die Stadtverwaltung Stollberg im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit meine im Bebauungsplanverfahren angegebenen personenbezogenen Daten speichern und im Verfahren nutzen darf.

Rechte des Betroffenen: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht

Sie sind gemäß § 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Stadtverwaltung Stollberg um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen.

Gemäß § 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Stadtverwaltung Stollberg die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Stadtverwaltung Stollberg übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Grünordnung Bestand
  • Grünordnung Entwurf
  • Artenschutzgutachten
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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