Bebauungsplan Stadt Stollberg/Erzgeb. Erneute Beteiligung

Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Stollberg „Wohnen am Schloss“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 05.05.2021 bis 02.07.2021
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stollberger Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.05.2021 mit dem Beschluss Nr. 21/013 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Stollberg „Wohnen am Schloss“ bestehend aus

  • Teil A – der Planzeichnung
  • Teil B – den textlichen Festsetzungen mit integrierter Grünordnung
  • Teil C – dem Farbkonzept

sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht vom April 2021 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die erneute Auslage ist erforderlich, weil sich die Grundzüge der Planung geändert haben. Folgende Änderungen wurden in den Entwurf eingearbeitet:

Änderung der Planzeichnung durch zeichnerische Festsetzungen:

  • zur Änderung des Geltungsbereiches im östlichen Plangebiet,
  • von neuen Baufeldern und deren Bezeichnung,
  • über die Anzahl der Vollgeschosse und der Gebäudehöhen,
  • zur Änderung der Baugrenze,
  • über die Einordnung von Leitungsrechten,
  • über die Einordnung von öffentlichen Stellflächen sowie
  • über den Wegfall der Festsetzung zum Erhalt eines Baumes.

Änderung der textlichen Festsetzungen:

  • zur Berücksichtigung des Farbkonzeptes,
  • zur Ausbildung der Staffelgeschosse,
  • zur Einordnung der Garagen und Carports,
  • zum Bezugspunkt für die Höhenfestsetzung,
  • zur Reinigung und Kontrolle der Ersatzquartiere der betroffenen Tierarten,
  • zur Bepflanzung der Ausgleichsfläche,
  • zur Aktualisierung der Werteinheiten zum Ausgleich- und Ersatz sowie
  • zur Einordnung von Straßenbeleuchtung- und Straßenbeschilderungsanlagen.

Ergänzung/ Anpassung von Hinweisen

  • zur Anzeige von Auffälligkeiten im Boden,
  • zur Empfehlung der Durchführung einer Baugrundhauptuntersuchung mit Gründungsdimensionierung,
  • zum Umgang mit eventuell notwendigen Fällungen von Höhlenbäumen sowie
  • zur Anzeige von Kampfmittelfunden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 32 einschließlich Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und integrierter Grünordnung, Farbkonzept, Begründung und Umweltbericht sowie die von der Gemeinde als wesentlich eingeschätzten umweltbezogenen Stellungnahmen folgender Behörden, Träger öffentlicher Belange und Bürger zu den Auswirkungen der Planung:

  • Landesdirektion Sachsen, Ref.: Raumordnung (Stellungnahmen vom 20.06.2018 und 06.04.2020) mit Hinweisen zum Lärmschutz für Außenwohnbereiche und zum Erhalt der Blickbeziehung auf das Schloss Hoheneck.
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (Stellungnahmen vom 28.05.2018 und 18.02.2020) mit Aussagen/ Hinweisen zur natürlicher Radioaktivität und zur Geologie.
  • Sächsisches Landesamt für Denkmalpflege (Stellungnahmen vom 04.07.2018 und 07.04.2020) mit Aussagen/Hinweisen zum Erhalt der Blickbeziehung auf das Schloss Hoheneck und der Wirkung auf den Landschafts- und Stadtraum.
  • Sächsisches Oberbergamt (Stellungnahme vom 28.05.2018) mit Hinweisen zum Umgang mit eventuell vorhandenen unterirdischen Hohlräumen.
  • Planungsverband Region Chemnitz (Stellungnahmen vom 31.05.2018 und 18.02.2020) mit Forderungen zum Erhalt der Blickbeziehung auf das Schloss Hoheneck, zum Lärmschutz für Außenwohnbereiche und externen Ausgleichsmaßnahmen.
  • Landratsamt Erzgebirgskreis (Stellungnahmen vom 04.07.2018 und 07.04.2020) mit Aussagen/ Hinweisen zum ausreichend beurteilten Lärmschutz, zum Umgang mit eventuell auftretenden schädlichen Bodenbelastungen, zur Erfordernis von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und dem Hinweis zur zeitlichen Einordnung zur Fällung von Bäumen sowie zum Artenschutz, zur Bepflanzung der externen Ausgleichsfläche, zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, zur Anzeigepflicht, sofern eine Baumaßnahme bis in den Grundwasserbereich führt und zur allgemeinen Sorgfaltspflicht, um eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften zu vermeiden, zur Einleitung der Niederschlagswasser und der bestehenden Genehmigungspflicht entsprechender Erschließungsanlagen.
  • NABU (Stellungnahme vom 02.07.2018) mit folgenden Hinweisen: Sicherstellung der dauerhaften Betreuung der Ersatzniststätten für Vögel und Fledermäuse und der vollen Funktionsfähigkeit der Ersatzniststätten zum Zeitpunkt des Eingriffes verbunden mit einem begleitenden Monitoring und dem Erfordernis der Überarbeitung der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung.
  • Landesjagdverband (Stellungnahme vom 25.06.2018) mit dem Hinweis zur Überarbeitung der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung hinsichtlich Artenschutz und Grünordnung.
  • Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzvereinigungen (Stellungnahme vom 04.07.2018) mit Hinweises zu Auswirkungen des Vorhabens auf die Landschaft, Natur und Denkmale, auf die Schutzgüter Boden und Bodenfunktion sowie auf den notwendigen Artenschutz verbunden mit der Empfehlung zur Anbringung von Nistkästen und zur Überkompensation neu zu schaffender Lebensstätten zur Minderung des Risikos der Nichtannahme.
  • Landesvereinigung Sächsischer Heimatschutz (Stellungnahmen vom 28.06.2018 und 09.04.2020) mit Hinweisen zur Überprüfung der CEF-Maßnahmen mit Empfehlung zur Anbringung von Nistkästen und zur Überkompensation neu zu schaffender Lebensstätten zur Minderung des Risikos der Nichtannahme sowie Berücksichtigung der kulturlandschaftlichen Werte in Bezug auf die Farbgestaltung der Gebäude.
  • Bürgerhinweis: Einordnung eines Regenrückhaltebeckens mit Puffer/ Drosselung zur Vermeidung von Hochwasser im Gablenzbach.

und die weiteren vorliegenden umweltbezogenen Informationen: 

  • Geotechnischer Bericht vom 04.12.2015
  • Artenschutzgutachten vom 09.11.2016

mit den Ergänzungen vom 23.02.20218 und 22.08.2019

  • Schallimmissionsprognose vom 08.03.2018
  • Grabungsbericht vom 31.01.2013

liegen in der Stadtverwaltung Stollberg, Hauptmarkt 1, 09366 Stollberg vom

01.06.2021 bis einschließlich 02.07.2021

zu jedermanns Einsichtnahme während folgender Zeiten öffentlich aus:

Dienstag                     9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch                     8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag                 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Freitag                        9:00 Uhr bis 12:00 Uhr         

Während dieser Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Stollberg vorgebracht werden.

Zusätzlich sind die Planunterlagen in der Internetpräsentation der Stadt Stollberg unter www.stollberg-erzgebirge.de sowie auf dem Zentralen Landesportal  des Freistaates Sachsen unter www.buergebeteiligung.sachsen.de  einsehbar. 

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Stollberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Sollte im Falle einer fortwährenden Zugangsbeschränkung des Rathauses aufgrund der COVID-19-Pandemie (Coronavirus) eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des Baugesetzbuches nicht möglich sein, so gilt die Beteiligung nach dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG). Demnach genügt allein die Veröffentlichung im Internet. Bei vorheriger telefonischer Anmeldung (037296 94-192) können die Unterlagen weiterhin im Rathausfoyer eingesehen werden. In begründeten Fällen können die Unterlagen auch versandt werden (§ 3 Abs. 2 PlanSiG). Die Entgegennahme von Stellungnahmen zur Niederschrift sowie die Erörterung der Planunterlagen ist zu den Öffnungszeiten des Rathauses telefonisch, als auch im Rathausfoyer möglich (§ 4 Abs. 2 und § 5 PlanSiG).

Stollberg, den 04.05.2021                             Siegel                          M. Schmidt

                                                                                                          Oberbürgermeister    

Kontaktperson

Frau Baumann

Tel.: 037296 94243  

Fax: 037296 94202

E-Mail: a.baumann@stollberg-erzgebirge.de

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Ihre persönlichen Angaben werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bebauungsplanverfahrens beurteilen zu können. Außerdem verwenden wir die Daten nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren (§ 3 Absatz 2 Satz 4 2. Halbsatz Baugesetzbuch). Wir können die Daten an ein von uns beauftragtes Unternehmen weitergeben, das die Auswertung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und die Durchführung des Postversands als Dienstleistung übernimmt.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Sie haben auch die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abzugeben. In diesem Fall kann keine Mitteilung an Sie über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme und deren Berücksichtigung im Bebauungsplanverfahren erfolgen. Nach Abschluss des Verfahrens wird der Bebauungsplan zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Dauer

Ihre personenbezogenen Daten werden bei uns unbefristet gespeichert.

Einwilligung in die Datennutzung

Ich willige ein, dass die Stadtverwaltung Stollberg im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit meine im Bebauungsplanverfahren angegebenen personenbezogenen Daten speichern und im Verfahren nutzen darf.

Rechte des Betroffenen: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht

Sie sind gemäß § 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Stadtverwaltung Stollberg um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen.

Gemäß § 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Stadtverwaltung Stollberg die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Stadtverwaltung Stollberg übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

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