Bekanntmachung der Stadt Stollberg über die öffentliche Auslage des Entwurfes der Ergänzungssatzung „Brückengasse“ im Ortsteil Gablenz
Der Stadtrat der Stadt Stollberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.10.2018 den Entwurf der Ergänzungssatzung „Brückengasse“ im Ortsteil Gablenz nach §34 Abs.4 Nr.3 Baugesetzbuch bestehend aus Planzeichnung in der Fassung vom 06.09.2018 und die Begründung vom 06.09.2018 gebilligt und zur öffentlichen Auslage bestimmt. Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Brückengasse“ im Ortsteil Gablenz in der Fassung vom 06.09.2018 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 03.12.2018 bis 16.01.2019 zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit in der Stadtverwaltung Stollberg, Hauptmarkt 1, 09366 Stollberg, Zimmer 201 während folgender Sprechzeiten :
Dienstag 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr
Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die kompletten Planunterlagen können während des o.g. Auslegungszeitraums auf der Internetseite der Stadt Stollberg www.Stollberg-erzgebirge.de unter Bauleitplanung – laufende Verfahren –Beteiligungsportal – Beteiligung
und zusätzlich auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.
Äußerung und Anregung zum Entwurf können während der o.g. Frist schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Alle fristgerecht abgegeben Äußerungen werden im Rahmen der Auswertung überprüft und fließen dann in das weitere Planverfahren ein. Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Äußerungen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.
Stollberg, den 09.11.2018
Frau Goldhahn-Kreißel
BAu-/Ordnungsamt der Stadt Stollberg
Telefon: 037296 94245
k.goldhahn-kreissel@stollberg-erzgebirge.de