Sanierungssatzung Stadt Meißen Frühzeitige Beteiligung

Vorbereitende Untersuchuchungen "Triebischtal" - frühzeitige Beteiligung Träger öffentlicher Belange

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 28.05.2026 bis 31.07.2026
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
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Untersuchungsgebiet Triebischtal, Meißen

Die Stadt Meißen hat mit Beschluss Nr. 25/8/266 vom 28.01.2026 die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) gemäß §141 Abs. 3 BauGB für das Untersuchungsgebiet „Triebischtal“ in Meißen beschlossen.

Wesentlicher Bestandteil der Vorbereitenden Untersuchungen ist die Beteiligung und Mitwirkung von Betroffenen (§ 137 BauGB). Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sind auch Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange einzubeziehen. Die öffentlichen Aufgabenträger sind dazu angehalten, die Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme zu unterstützen und die Gemeinde über ihre Absichten im Untersuchungsgebiet zu unterrichten.

Im Rahmen der Erarbeitung der Vorbereitenden Untersuchungen ist von erheblichem Interesse, welche besonderen Belange Ihrerseits im Untersuchungsgebiet „Triebischtal“ der Stadt Meißen bestehen. Weiterhin ist für die zukünftige Entwicklung des Untersuchungsgebiets und insbesondere für die Vorbereitung und Durchführung der Sanierungsmaßnahme von Bedeutung, welche konkreten Maßnahmen sowie Planungsabsichten aus Ihrer Sicht zu berücksichtigen sind.

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