Umfrage Stadt Meißen Stadtentwicklung und Ländlicher Raum

Fördergebiet Bohnitzsch/Nassau - Eigentümerbeteiligung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 07.04.2025 bis 29.04.2025
  • Teilnehmer 14 Teilnehmer
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Untersuchungsgebiet für eine künftige Förderung

Sie sind Eigentümer(in) eines bebauten Grundstückes im Meißner Osten. Hier plant die Stadt Meißen, am Übergang der Stadtteile Bohnitzsch und Nassau, ein Städtebaufördergebiet auszuweisen, in dem mit Hilfe von Fördermitteln Projekte und Maßnahmen entwickelt werden soll. Konkret beabsichtigt ist die Aufwertung des öffentlichen Raumes, die Modernisierung von öffentlichen Einrichtungen und Privatgebäuden sowie die Sanierung öffentlicher Infrastruktur. Hierbei wichtig: Es handelt sich nicht um ein Sanierungsgebiet, es werden also keine Ausgleichsbeträge erhoben.

Um die Situation im geplanten Fördergebiet ideal beschreiben zu können, bitten wir Sie als Eigentümer(in) bis zum 30.04.2025 um Rückmeldung, Ihr Gebäude und Ihr Umfeld betreffend.

Hinweis: Die Antworten werden durch die Stadtverwaltung und das beauftragte Büro, die WGS mbH, ausschließlich für die Vorbereitung des Antrages für das Fördergebiet verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

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  • Datenformat: Ganzzahl
  • Sollte sich Ihr Eigentum nicht auf das gesamte Grundstück sondern auf spezielle Wohnungen erstrecken, geben Sie hier bitte die Anzahl an und setzten das Häkchen bei "Eigentumswohnung". Die Fragen zum Leerstand und den Gewerbeeinheiten beantworten Sie entsprechend nur bezogen auf das Ihnen gehörende Teileigentum.
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Wie ist der Sanierungsstatus Ihres Gebäudes?
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Unter bestimmten Voraussetzungen können für Gebäudesanierungen Städtebaufördermittel über die Kommune an private Dritte weitergeleitet werden. Bezuschusst werden die Kosten, die unter Berücksichtigung von Krediten, Mieten, Bewirtschaftungskosten und dergleichen als nicht rentierlich gelten. Im Gegenzug unterliegen die förderrelevanten Stellschrauben (u.a. die Kaltmieten) für die Dauer von aktuell 12 Jahren nach Abschluss der Baumaßnahme einer Zweckbindung. Sind Sie an einer Förderung Ihrer baulichen Maßnahmen interessiert?
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Ziehen Sie einen Verkauf der Liegenschaft in Betracht?
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