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Interessenbekundungsverfahren Vorderhaus Hafenstraße 28

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 15.02.2025 bis 07.03.2025
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Planzeichnung

Interessenbekundungsverfahren Vorderhaus Hafenstraße 28

  1. Anlass

Im Rahmen der Förderung des Vereinslebens und zur Unterstützung gemeinnütziger Aktivitäten möchten wir den Meißner Vereinen die Möglichkeit bieten, für die Nutzung der Räumlichkeiten im Vorderhaus Hafenstraße 28 ihr Interesse zu bekunden.  Das Haus wurde von Grund auf neu saniert und wartet darauf belebt zu werden. Der voraussichtliche Abschluss der Baumaßnahmen ist für Mai 2025 vorgesehen.

Das Interessenbekundungsverfahren dient dazu, transparent und fair eine Vergabe der Raumnutzung vorzunehmen.

Es soll den Meißner Vereinen ermöglichen, sich für eine Raumverwendung zu bewerben und gleichzeitig sicherstellen, dass die Raumkapazität optimal genutzt wird.

  1. Anforderungen an Interessenbekundende

Das Verfahren richtet sich an alle Meißner Vereine bzw. Vereine, die bereits in Meißen tätig sind. Es sind aber auch Kooperationen unter Meißner Vereinen möglich und gern gesehen.

Der Verein weist seine Erfahrungen und Qualifikationen in der sozialen Arbeit nach und beschreibt in einem Kurzkonzept, welche Zielgruppe er erreichen möchte und welche Angebote geplant sind. Er verweist auf den geplanten Personaleinsatz und die angestrebte Finanzierung.

Das Konzept soll einen klaren Stadtteilbezug aufweisen und als sozialräumliche Anlaufstelle für die Stadt(teil)bewohnenden dienen. Die Angebote sollen Begegnung, außerschulische und soziale Bildung sowie vielfältige Aktivitäten fördern. Sie dürfen nicht in Konkurrenz zu bestehenden Angeboten im Stadtteil stehen, sondern sollen diese ergänzen. 

Ziel ist es niederschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote zu schaffen, generationsübergreifende Begegnungsangebote ins Leben zu rufen und zu erhalten, sowie das bürgerschaftliche Engagement zu unterstützen. Das Vorderhaus Hafenstraße soll als Treffpunkt für alle Meißnerinnen und Meißner zur Verfügung stehen.

  1. Räumlichkeiten

Die Nutzung wird voraussichtlich ab dem 01.06.2025 möglich sein, abhängig vom Beschluss der Vergabe.

Die Räumlichkeiten sind barrierefrei, flexibel gestaltbar und schallgedämmt. Sie sind mit Strom, Wasser und W-LAN ausgestattet.

Das Kellergeschoss besitzt drei Kellerräume, welche eine Größe von ca. 15-16 m² umfassen.

Im Erdgeschoss befinden sich Sanitärbereiche mit jeweils einer Toilette für jedes Geschlecht, einer barrierefreien Toilette, einer Dusche sowie einem Waschmaschinenanschluss. Zusätzlich gibt es dort einen etwa 32 m² großen Raum („Werkstatt“), dessen Boden gefliest ist.

Das erste Obergeschoss umfasst einen Raum mit Anschluss für eine Miniküche, welcher eine Größe von ca. 40 m² hat, sowie zwei Räume mit einer Größe von jeweils ca. 20 m² die zur freien Nutzung zur Verfügung stehen. Ein Raum kann als Proberaum genutzt werden.

Das zweite Obergeschoss umfasst vier Räume: Zwei davon haben eine Fläche von je 27 m², der Flur misst 19 m² und ein weiterer kleiner Raum ist 8 m² groß.

Außerdem befindet sich ein Fahrstuhl auf der Rückseite des Hauses, welcher einen barrierefreien Zugang zu jeder Etage ermöglicht.

Die Hoffläche kann in Absprache mit dem Hafenstraße e. V. gemeinsam genutzt werden.

Die Einsicht in detaillierte Grundrisse oder eine Besichtigung wird bei rechtzeitiger Anfrage ermöglicht.

  1. Finanzierung

Im Rahmen der Vereinsförderung wird ein Mieterlass im sanierten Objekt gewährt, wobei die Nebenkosten (wie Strom, Wasser, Heizung) vom Verein selbst zu tragen sind.

  1. Fristen

Der Zeitraum zur Einreichung der Interessenbekundungen erstreckt sich vom 15. Februar 2025 bis zum 07. März 2025. Die Entscheidung zur Vergabe erfolgt in Abstimmung zwischen der Stadtverwaltung und dem Sozial- und Kulturausschuss.

Ihre Interessenbekundung richten Sie bitte bis zum 07. März 2025 an

Stadt Meißen
Familienamt - Frau Nestler
Markt 1
01662 Meißen

oder per E-Mail an: familienamt@stadt-meissen.de

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