Verfahren Stadt Meißen Stadtentwicklung und Ländlicher Raum

Zwischenbericht des Lärmaktionsplanes für die Große Kreisstadt Meißen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.03.2024 bis 04.04.2024
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Öffentliche Bekanntmachung

Veröffentlichung des Zwischenberichts des Lärmaktionsplanes für die Große Kreisstadt Meißen im Internet nach EU-Umgebungsrichtlinie RL 2002/49

Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 hat die Europäische Union eine Richtlinie zur Reduktion von Schallimmissionen verabschiedet. Die Kommunen sind durch diese Richtlinie verpflichtet, die Lärmaktionspläne alle fünf Jahre zu überprüfen und fortzuschreiben. Derzeit erfolgt die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Großen Kreisstadt Meißen. Dafür wurden die Ergebnisse der Lärmkartierung des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie ausgewertet und ein Zwischenbericht erstellt.

Die Zwischenergebnisse der Auswertung der Lärmkartierung einschließlich Beurteilung werden im Internet auf der Seite der Stadt Meißen unter www.stadt-meissen.de/de/auslegungen.html sowie auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht und können an dieser Stelle

vom 04.03.2024 bis einschließlich 04.04.2024

eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet ist der Zwischenbericht im o.g. Zeitraum im Baudezernat der Stadtverwaltung Meißen (Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Erdgeschoss Foyer rechts) zu folgenden Dienstzeiten einzusehen:

Montag, Mittwoch und Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Dienstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr

Die Öffentlichkeit kann sich in dieser Zeit mit der Lärmkartierung auseinandersetzen und ihre Stellungnahmen und Anmerkungen hierzu abgeben.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können zu diesem Vorentwurf von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an stadtentwicklung@stadt-meissen.de übermittelt werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit Stellungnahmen schriftlich an Stadt Meißen, Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Markt 1, 01662 Meißen zu senden oder während der Sprechzeiten im Amt für Stadtplanung und Entwicklung, Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Zimmer 202, zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Die Stellungnahmen müssen Namen, Vornamen und Anschrift der Einwendenden gut lesbar enthalten.

Werden Stellungnahmen nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegeben, können diese bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.

Meißen, den 08.02.2024

Olaf Raschke                                                         (Siegel)                                       

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Große Kreisstadt Meißen

Amt für Stadtplanung und -entwicklung

Sachgebiet Stadt- und Freiraumentwicklung

Leipziger Straße 10

01662 Meißen

Email: stadtentwicklung@stadt-meissen.de

Datenschutzerklärung

Die Große Kreisstadt Meißen legt großen Wert auf den Schutz Ihrer persönlichen Daten. Sie hat daher technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz beachtet und eingehalten werden.

Gesetzliche Grundlagen

Wenn Sie die Webseiten der Große Kreisstadt Meißen (z. B. www.stadt-meissen.de) besuchen, erbringt die Große Kreisstadt Meißen für Sie einen Telemediendienst im Sinne des Telemediengesetzes (TMG). Dabei verarbeitet sie Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

Personenbezogene Daten werden nur dann verarbeitet (erhoben, gespeichert und verwendet), wenn und so lange dies für die auf der Website angebotenen Leistungen erforderlich ist. Danach werden die Daten unverzüglich gelöscht. Alle Daten werden bei der Großen Kreisstadt Meißen und bei den mit der technischen Abwicklung beauftragten Partnern vertraulich behandelt.

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Große Kreisstadt Meißen

Markt 1, 01662 Meißen

vertreten durch den Oberbürgermeister Herrn Olaf Raschke

Telefon: 03521 467206 (Sekretariat Oberbürgermeister)

E-Mail:  OB@stadt-meissen.de

Internet: www.stadt-meissen.de

Verantwortliches Fachamt:

Amt für Stadtplanung und -entwicklung

Amtsleiterin

Inga Skambraks

Leipziger Straße 10, 01662 Meißen

Telefon: 03521 467181

E-Mail:   stadtentwicklung@stadt-meissen.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Stadt Meißen

Datenschutzbeauftragte

Markt 1

01662 Meißen

Telefon: 03521/467-456

E-Mail:   dsb@stadt-meissen.de

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