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Neufassung Baumschutzsatzung der Großen Kreisstadt Meißen - Beteiligung der Öffentlichkeit

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.09.2021 bis 14.10.2021
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Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung zum Entwurf der Neufassung der Baumschutzsatzung der Großen Kreisstadt Meißen gemäß § 20 Abs. 2 i.V.m. § 20 Abs. 12 SächsNatschG

Die Große Kreisstadt Meißen beabsichtigt die Neufassung der Satzung zum Schutz von Bäumen (Baumschutzsatzung), um diese an das geänderte Sächsische Naturschutzgesetz anzupassen.

Der Entwurf zur Neufassung der Baumschutzsatzung der Großen Kreisstadt Meißen liegt im Zeitraum

vom 13.09.2021 bis einschließlich 14.10.2021

im Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung Meißen (Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Erdgeschoss Foyer rechts) während folgender Dienstzeiten öffentlich aus:

Montag, Mittwoch, Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr,

Dienstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr,

Freitag von 8 bis 12 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können zu diesem Entwurf von jedermann Bedenken und Anregungen zur Niederschrift erklärt, schriftlich (Stadt Meißen, Bauverwaltungsamt, Markt 1, 01662 Meißen) oder per Mail an bauverwaltung@stadt-meissen.de vorgebracht werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Entwurf der Baumschutzsatzung sind im oben genannten Zeitraum im Internet unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/ einsehbar.

Werden Stellungnahmen nicht während der Auslegungsfrist abgegeben, können diese bei der Beschlussfassung über die Baumschutzsatzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Meißen, den 4. August 2021

Olaf Raschke                                                                                 

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Große Kreisstadt Meißen

Bauverwaltungsamt

03521/467181

bauverwaltung@stadt-meissen.de

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Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Große Kreisstadt Meißen

Markt 1, 01662 Meißen

vertreten durch den Oberbürgermeister Herrn Olaf Raschke

Telefon: 03521 467206 (Sekretariat Oberbürgermeister)

E-Mail:  OB@stadt-meissen.de

Internet: www.stadt-meissen.de

Verantwortliches Fachamt:

Bauverwaltungsamt

Amtsleiterin

Inga Skambraks

Leipziger Straße 10, 01662 Meißen

Telefon: 03521 467181

E-Mail:   bauverwaltung@stadt-meissen.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Ralph Lippert

Markt 3, 01662 Meißen

Telefon: 03521 467477

E-Mail:   ralph.lippert@stadt-meissen.de

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