Bebauungsplan Stadt Meißen Öffentliche Auslegung

Entwurf des Bebauungsplanes "Am Schottenberg/Lehmberg"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 02.03.2020 bis 16.03.2020
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Erneute, eingeschränkte und verkürzte öffentliche Auslegung für den Bebauungsplan „Am Schottenberg/Lehmberg“

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Am Schottenberg/Lehmberg“ vom 23.04.2018 bis 22.05.2018 wurde in der Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Meißen die maximale Firsthöhe im Baufeld 1 nicht korrekt bezeichnet. Die korrigierten Bestandteile sind in den ausgelegten Unterlagen entsprechend kenntlich gemacht.

Der Entwurf des Bebauungsplanes bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung liegt in der Zeit vom 02.03.2020 bis einschließlich 16.03.2020 im Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung Meißen, Leipziger Straße 10, 01662 Meißen (Erdgeschoss Vorderhaus) während der Dienstzeiten

Montag, Mittwoch, Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr,

Dienstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr,

Freitag von 8 bis 12 Uhr

zu jedermanns Einsicht erneut öffentlich aus. Die Unterlagen sind in oben genanntem Zeitraum auch im Internet unter www.stadt-meissen.de dann unter /Rathaus/Öffentliche Bekanntmachungen sowie im zentralen Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite abrufbar.

Während dieses Auslegungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen, Einwendungen, Anregungen und Bedenken schriftlich oder mündlich im Sekretariat des Bauverwaltungsamtes (Leipziger Straße 10, Zimmer 118) zur Niederschrift vorgebracht werden – jedoch nur zu den korrigierten Teilen. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen, Einwendungen, Anregungen und Bedenken können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Meißen, den 6. Februar 2020

Olaf Raschke                                                 

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Gegenstände

Übersicht
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Planzeichnung

Informationen

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