Der Gemeinderat der Gemeinde Gersdorf hat in seiner Sitzung am 21.10.2025 mit Beschluss-Nr. GR – 21/10/25, auf Grundlage § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohngebiet Am Bärengarten II“ nach § 30 BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplangebietes umfasst Teilflächen der private Flurstücke 947, 920/17 und 35/13 der Gemarkung Gersdorf mit einer Fläche von ca. 13.000 m².
Ziel der Planung ist die geordnete städtebauliche Entwicklung einer siedlungsnahen Außenbereichsfläche zu Wohnbauzwecken im Anschluss an die vorhandene Wohnbebauung „Am Bärengarten“. Beabsichtigt ist die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes für Ein-, Doppel- und Zweifamilienhäuser in ein- oder zweigeschossiger Bauweise.
Die Erschließung soll über die vorhandene Straße Am Bärengarten erfolgen.
Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus der Gemeinde Gersdorf, Hauptstraße 192, 09355 Gersdorf in der Zeit vom
13.11. bis 01.12.2025
während der üblichen Sprechzeiten
Montag von 9.00 – 11.30 Uhr,
Dienstag von 9.00 – 11.30 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr,
Donnerstag von 9.00 – 11.30 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
und zusätzlich mittwochs und freitags von 9.00 – 11.30 Uhr über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift in der Gemeinde vorgebracht werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Parallel dazu können auf der Internetseite im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal und auf der Internetseite der Gemeinde Gersdorf unter https://www.gemeinde-gersdorf.de/wohnen-bauen/bauleitplanung.html die Unterlagen innerhalb des genannten Zeitraumes eingesehen werden.
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist im Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplans angemessener Weise verlangt werden kann.
Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung wird um Äußerung zum ggf. weiteren erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gebeten.
Erik Seidel / Bürgermeister
Gemeindeverwaltung Gersdorf
Bauamt
Hauptstraße 192
09355 Gersdorf