Gesetzentwurf Stadt Lugau Umwelt, Klima und Energie

Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung 2024 für die Stadt Lugau und die Gemeinde Niederwürschnitz

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 07.03.2024 bis 26.04.2024
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Lärmaktionsplanung 2024 Lugau und Niederwürschnitz

Vorstellung der Ergebnisse der Verkehrslärmkartierung 2022 und Öffentlichkeitsbeteiligung

Lärm und insbesondere Verkehrslärm ist fast überall präsent.  Die Lärmbelastung ist zu einem ernsten Umweltproblem geworden. Neben der nationalen Gesetzgebung zum Schutz gegen Lärm werden auch auf EU-Ebene Anstrengungen unternommen, die Lärmbelastung der Bevölkerung langfristig zu vermindern.

Gesetzliche Grundlage/Verfahren

Auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie, §§ 47a bis 47f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und dem Erlass der 34. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV) ist für Hauptlärmquellen die Geräuschbelastung in Lärmkarten darzustellen und die Zahl der betroffenen Anwohner zu ermitteln. Im Anschluss an die Lärmkartierung haben die betroffenen Gemeinden die Lärmprobleme und Lärmauswirkungen in der Lärmaktionsplanung darzustellen, zu bewerten und zu entscheiden, ob ein Maßnahmenplan mit geeigneten Lärmminderungsmaßnahmen erarbeitet werden muss. Dabei ist die Beteiligung der Öffentlichkeit ein wesentlicher Bestandteil. Sowohl die Kartierung, als auch die Lärmaktionsplanung werden im Turnus von 5 Jahren wiederholt und fortgeschrieben.

Die jüngste Lärmkartierung fand 2022 statt. Die Kommunen sind gesetzlich dazu verpflichtet, bis zum 18.07.2024 die Lärmbetroffenheit aus den vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) kartierten Daten zum Lärm zu ermitteln. Die Kartierung umfasst sämtliche Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen über 3 Millionen Kfz/Jahr.

Auf dem Gebiet der Stadt Lugau ist dies die Bundestraße B180 von der Einmündung der Chemnitzer Straße bis zur Gemarkungsgrenze zu Niederwürschnitz. Auf dem Gebiet der Gemeinde Niederwürschnitz sind dies die Hohensteiner Straße und die Stollberger Straße, somit die Bundesstraße B180 sowie die BAB 72.

Ergebnisse der Lärmkartierung

Aus den Lärmkarten ist die Höhe der Geräuschbelastung im Einwirkbereich der untersuchten Hauptlärmquellen ersichtlich. Durch unterschiedliche farbliche Darstellung der verlärmten Fläche ist die Höhe der Belastung, unterteilt in Pegelklassen von je 5 Dezibel, gekennzeichnet. Ist ein Gebiet nicht farbig hinterlegt, so liegen die Geräuscheinwirkungen dort unterhalb der für die Lärmkartierung relevanten Pegelgrenzen. Die zur Kennzeichnung der Lärmbelastung in den Strategischen Lärmkarten zu verwendenden Größen sind in der EU-Umgebungslärmrichtlinie definiert. Es handelt sich um den 24- Stunden Tag-Abend-Nacht-Lärmindex LDEN (DEN = Day/Evening/Night) und um den Nachtlärmindex LNIGHT. Dauerhafte Pegelwerte über 65 dB(A) am Tag bzw. von mehr als 55 dB(A) in der Nacht können das Risiko gesundheitlicher Beeinträchtigungen signifikant erhöhen.

Lugau:

  • Betroffene mit Gesundheitsgefährdung durch Umgebungslärm zwischen 6:00 bis 22:00 Uhr: 186
  • Betroffene mit Gesundheitsgefährdung durch Umgebungslärm zwischen 22:00 bis 6:00 Uhr: 203
  • Krankenhäuser: 0
  • Schulen: 0

Niederwürschnitz

  • Betroffene mit Gesundheitsgefährdung durch Umgebungslärm zwischen 6:00 bis 22:00 Uhr: 424
  • Betroffene mit Gesundheitsgefährdung durch Umgebungslärm zwischen 22:00 bis 6:00 Uhr: 477
  • Krankenhäuser: 0
  • Schulen: 1

Die interaktive Karte der Lärmkartierung 2022 des LfULG kann unter folgendem Link aufgerufen werden:  https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html

Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Verkehrslärmaktionsplanung

Zur Erstellung der Lärmaktionsplanung bitten wir um Beteiligung und Mitwirkung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange. Grundsätzlich geht es dabei um die Stellungnahme zur Lärmkartierung und um Hinweise und Anregungen zur Lärmvermeidung bzw. -minderung.

Den Entwurf der Lärmaktionspläne für Lugau und Niederwürschnitz finden Sie unter der nebenstehenden Rubrik "Gegenstände".

Nach Einarbeiten weiterer Hinweise wird der Lärmaktionsplan im Stadtrat Lugau bzw. Gemeinderat Niederwürschnitz unter Berücksichtigung der Hinweise und der Bewertung von Handlungsspielräumen gefasst.

Weiterführende Informationen rund um das Thema Lärm können auf der Internetseite https://www.umwelt.sachsen.de/umgebungslarmrichtlinie-6380.html  aufgerufen werden.

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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S.1 Buchst. c und e DSGVO in Verbindung mit § 47 d und f BImSchG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Unterrichtung über die getroffene Entscheidung.

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09385 Lugau/Erzgeb.

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Betroffenenrechte gemäß DSGVO:

  • Auskunftsrecht (Art. 15)
  • Recht auf Berichtigung (Art. 16)
  • Recht auf Löschung (Art. 17)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20)
  • Widerspruchsrecht (Art. 21)
  • Beschwerderecht beider Aufsichtsbehörde (Art. 77)

Zuständige Aufsichtsbehörde:

Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte

Devrientstraße 5

01067 Dresden.

Gegenstände

Übersicht
  • Entwurf Lärmaktionsplan
  • Lärmaktionsplan Lugau
  • Lärmaktionsplan Niederwürschnitz

Informationen

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