Bebauungsplan Stadt Falkenstein/Vogtl. Öffentliche Auslegung

'Änderung des Bebauungsplanes "Industriegebiet Falkenstein-Siebenhitz"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.11.2022 bis 09.12.2022
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Falkenstein/Vogtl. über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Falkenstein-Siebenhitz“

Der Stadtrat der Stadt Falkenstein/Vogtl. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.10.2022 den Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Falkenstein – Siebenhitz“ in der Fassung 10/2022 bestehend aus Teil A - Planzeichnung sowie Teil B - Textliche Festsetzungen sowie die Begründung mit Umweltbericht in der Fassung 10/2022 gebilligt und beschlossen die vollständigen Planunterlagen, sämtliche vorliegenden umweltbezogenen Informationen und umweltbezogene Stellungnahmen (Geräuschkontingentierung nach DIN 45691 – Schalltechnische Gutachten – vom 25.9.2020 und 21.12.2020, Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 21.7.2022, Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 6.7.2022, Stellungnahme Landratsamtes Vogtlandkreis vom 11.8.2022, Stellungnahme des Regionalbauernverbandes Vogtland e. V. vom 10.8.2022, Stellungnahme des Zweckverbandes Naturpark „Erzgebirge/Vogtland“ Geschäftsstelle Schloss Schlettau) vom 12.8.2022 für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Die Nachbargemeinden, planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und nach § 2 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig zu beteiligen.

Der rechtskräftige Bebauungsplan „Industriegebiet Falkenstein-Siebenhitz“ soll um ein nördlich angrenzendes Gebiet erweitert werden (siehe Lageplan).

Der räumliche Geltungsbereich wird am nordöstlichen Rand des Plangebietes vom Umspannwerk der envia-M und der Streusiedlung Polnischer Michel, im Süden vom Industriegebiet Falkenstein-Siebenhitz, im Westen durch eine Waldfläche Richtung Oberlauterbach und im Norden durch den Radweg Oelsnitz-Falkenstein/Vogtl. begrenzt.

Das Erweiterungsgebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 10 ha und umfasst die folgenden Flurstücke:

Gemarkung Oberlauterbach: 265/1, 265/4 sowie teilweise 265/7 und Gemarkung Dorfstadt: 1018/6, 1018/7, 1018/13, 1025.

Folgende Grundstücke des rechtswirksamen Bebauungsplanes werden in den Änderungsbereich einbezogen:

  • Flurstücksnummer 1019/1 Gemarkung Dorfstadt vollständig sowie
  • Flurstücksnummern 1023/5 und 1023/6 Gemarkung Dorfstadt teilweise

Das Planungsziel ist die Erweiterung des bestehenden „Industriegebietes Falkenstein-Siebenhitz“ als Voraussetzung für die Ansiedlung von weiterem Gewerbe.

Der Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Falkenstein-Siebenhitz“ mit Begründung und Umweltbericht liegen in der Zeit vom 07.11. bis einschließlich 09.12.2022 in der Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl., im Bauamt Zimmer 2.4, Hauptstraße 5 b, 08233 Falkenstein/Vogtl., zu folgenden Zeiten

Montag                       09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag                     09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch                      09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag                 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag                        09:00 Uhr – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bisher vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen:

  • Tabelle zu den umweltrelevanten Informationen
  • Geräuschkontingentierung nach DIN 45691 – Schalltechnische Gutachten – vom 25.9.2020 und 21.12.2020,
  • Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 21.7.2022,
  •  Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 6.7.2022,
  • Stellungnahme Landratsamtes Vogtlandkreis vom 11.8.2022,
  • Stellungnahme des Regionalbauernverbandes Vogtland e. V. vom 10.8.2022,
  • Stellungnahme des Zweckverbandes Naturpark „Erzgebirge/Vogtland“ Geschäftsstelle Schloss Schlettau) vom 12.8.2022

Die Änderung des Bebauungsplanes wird im vollständigen zweistufigen Verfahren unter Einbeziehung der Vorschriften zur Umweltprüfung nach §2 (4) BauGB mit Umweltbericht nach §2a BauGB durchgeführt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Falkenstein/Vogtl. unter https://stadt-falkenstein.de/ eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Sachsen https://buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf von jedermann schriftlich bei der Stadt Falkenstein unter o.g. Adresse oder während der o.g. Dienstzeiten mündlich zur Niederschrift bei der vorgenannten Dienststelle unter o.g. Adresse vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Hinweis bezüglich der Lageentwicklung während der COVID-19-Pandemie:

In Abhängigkeit von der Lageentwicklung bezüglich des Infektionsgeschehens soll das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG, Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie) zur Anwendung kommen.

Sollten aufgrund der Lageentwicklung die Unterlagen am genannten Auslegungsort nicht einsehbar sein, wird gemäß § 3 PlanSiG auf die oben genannte Internetadresse der Kommune sowie das Zentrale Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen hingewiesen, wo die Unterlagen während des Auslegungszeitraumes jederzeit einsehbar sind.

Sollte aufgrund der Lageentwicklung die Entgegennahme von Stellungnahmen zur Nieder-schrift nicht möglich sein, wird gemäß § 4 PlanSiG darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse bauamt@stadt-falkenstein.de abgegeben werden können.

Wir weisen zusätzlich darauf hin, dass für den gesamten Zeitraum zur angemessenen Berücksichtigung der aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie ein Hygienekonzept umgesetzt wird und dadurch bei hohem Besucheraufkommen Wartezeiten nicht ausgeschlossen werden können. Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 03745 741 601 (Sekretariat Stadtbauamt der Stadt Falkenstein/Vogtl.).

Falkenstein/Vogtl., den 20.10.2022

M. Siegemund                                                                                Siegel
Bürgermeister           

Lageplan

 

Kontaktperson

Stadt Falkenstein/Vogtl.

Stadtbauamt

SG Stadtplanung

Michaela Bernhardt

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