Bebauungsplan Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Liebstadt"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.09.2023 bis 12.10.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Liebstadt hat am 04.07.2023 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Einleitung des förmlichen Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Liebstadt“ in der Planfassung vom Juli 2023 gefasst.

Die öffentliche Auslegung der kompletten Planunterlagen einschließlich Begründung, Erläuterungen zur Grünordnung, Umweltbericht und der umweltrelevanten Stellungnahmen findet in der Zeit

vom 11.09.2023 bis einschließlich 12.10.2023

in der Stadtverwaltung Liebstadt, Kirchplatz 2, 01825 Liebstadt, während der Dienststunden

dienstags      09:00 – 12:00 Uhr und       13:00 – 18:00 Uhr

donnerstags 09:00 – 12:00 Uhr und       13:00 – 16:00 Uhr

freitags          09:00 – 12:00 Uhr

statt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • ein Umweltbericht und die Erläuterungen zur Grünordnung mit Bestandsaufnahme und Bewertung des Naturhaushaltes (Geologie und Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Klima, Arten und Biotope, Siedlungsbild und Erholung, Schutzgebiete und –objekte, Kultur- und Sachgüter), Konfliktbenennung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von Eingriffen sowie einem Zielkonzept von Naturschutz und Landschaftspflege für den Planungsraum
  • die im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach § 4 Absatz1 BauGB eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen der Landesdirektion Sachsen vom 27.02.2023, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Landratsamt vom 03.03.2023, Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 26.01.2023 und Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge vom 28.02.2023
  • Faunistische Erfassung zu Avifauna – Rastvogelkartierung, Wanderkorridore Säugetiere, Fledermausquartiere, Reptilien, Amphibien –  Endbericht vom 26.06.2023 – AG Naturschutzinstitut Region Dresden e.V.
  • Avifaunistische Erfassung (Brutvogelkartierung) – Landschaftsökologie Moritz - 18.08.2023

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Liebstadt, Kirchplatz 2, 01825 Liebstadt, abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Parallel dazu können auf der Internetseite der Stadt Liebstadt unter www.liebstadt.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung  unter www.bauleitplanung.sachsen.de die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden.

Grahl

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Frau Michaela Ulbrich
E-Mail: m.ulbrich@stadt-bgb.de

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01816 Gottleuba-Berggießhübel
Tel.: 035023 668 0
Fax: 035023 668 48
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Die für die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel als öffentliche Auftraggeberin jeweils ggf. tätige Vergabestelle und deren Kontaktdaten sind den jeweiligen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Dr. Sebastian Schmuck
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Springerstraße 11
04105 Leipzig
Tel.: 0341 908 57 20
Fax: 0341 908 57 29
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Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die personenbezogenen Daten der betroffenen Person nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.
- Recht auf Löschung, Art. 17 DSGVO
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- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DSGVO
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Der Widerruf ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Person der Vergabestelle (siehe Ziffer 1.) zu richten.
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Unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe kann sich jede betroffene Person mit einer Beschwerde an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden. Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Freistaat Sachsen ist:
Sächsischer Datenschutzbeauftragter
Postfach 11 01 32
01330 Dresden
Telefon: 0351/ 85471 101
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