Der Gemeinderat der Gemeinde Bahretal hat mit Beschluss Nr. 48/12/2021 vom 01.12.2021 die Erweiterung des Geltungsbereichs um die Flurstücke Nr. 58/5, 58/6, 294/3 und Teile des Flurstücks Nr. 294/6 der Gemarkung Friedrichswalde und den Entwurf eines Bebauungsplanes für das Gebiet „An den ehemaligen Großmieten“ beschlossen.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes erfolgt zu jedermanns Einsicht und Erörterung nach telefonischer Anmeldung, Tel. 035023 – 62218 in der Zeit vom
03.01.2022 bis einschließlich 04.02.2022
in der Gemeindeverwaltung Bahretal, Gersdorf Nr. 31 während folgender Zeiten:
Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich von 13.00 Uhr bis 18:00 Uhr
und Donnerstag zusätzlich von 13.00 Uhr bis 14:30 Uhr.
Die Planunterlagen sind auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Gemeinde Bahretal www.gemeinde-bahretal.de zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.
Während der Auslegungsfrist hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Planentwurf und zur Erörterung der Planung.
Anregungen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beim Beschluss zur Abwägung zum o. g. Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gegeben.
Schietzold
Bürgermeister
Frau M. Ulbrich
m.ulbrich@stadt-bgb.de