Bebauungsplan Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "An den ehemaligen Großmieten"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 03.01.2022 bis 04.02.2022
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Bahretal hat mit Beschluss Nr. 48/12/2021 vom 01.12.2021 die Erweiterung des Geltungsbereichs um die Flurstücke Nr. 58/5, 58/6, 294/3 und Teile des Flurstücks Nr. 294/6 der Gemarkung Friedrichswalde und den Entwurf eines Bebauungsplanes für das Gebiet „An den ehemaligen Großmieten“ beschlossen.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes erfolgt zu jedermanns Einsicht und Erörterung nach telefonischer Anmeldung, Tel. 035023 – 62218 in der Zeit vom

03.01.2022 bis einschließlich 04.02.2022

in der Gemeindeverwaltung Bahretal, Gersdorf Nr. 31 während folgender Zeiten:

Montag bis Freitag                                                       von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag zusätzlich                                                      von 13.00 Uhr bis 18:00 Uhr

und Donnerstag zusätzlich                                         von 13.00 Uhr bis 14:30 Uhr.

Die Planunterlagen sind auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Gemeinde Bahretal www.gemeinde-bahretal.de zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Während der Auslegungsfrist hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Planentwurf und zur Erörterung der Planung.

Anregungen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden.

Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beim Beschluss zur Abwägung zum o. g. Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gegeben.

Schietzold

Bürgermeister

Kontaktperson

Frau M. Ulbrich

m.ulbrich@stadt-bgb.de

 

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung

Informationen

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