Bebauungsplan Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel Beschluss

Inkrafttreten des Bebauungsplans „An den ehemaligen Großmieten“ im Ortsteil Friedrichswalde, Gemeinde Bahretal

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 01.03.2024 bis 28.02.2025
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Bahretal hat am 25.10.2023 den Bebauungsplan „An den ehemaligen Großmieten“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) jeweils vom 01.12.21, geändert am 12.01.2023 mit redaktionellen Ergänzungen vom 12.10.2023 als Satzung beschlossen.
Die Begründung (Teil C) vom 01.12.2021, geändert am 12.01.2023 mit redaktionellen Ergänzungen vom 12.10.2023 wurden gebilligt.

Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 (3) in Kraft.

Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung in der Gemeindeverwaltung Bahretal, Gersdorf Nr. 31 während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Jedermann kann den Bebauungsplan, die Begründung dazu ab diesem Tag in der Gemeindeverwaltung Bahretal, Gersdorf Nr. 31, während der Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

In den Textliche Festsetzungen (Teil B) benannte DIN-Vorschriften können bei der Gemeindeverwaltung Bahretal eingesehen werden.

Zusätzlich kann der in Kraft getretene Bebauungsplan auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Gemeinde Bahretal www.gemeinde-bahretal.de eingesehen werden.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der o. g. Verfahrens- und Formschriften, sowie Mängel in der Abwägung nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Bahretal geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Bahretal, den 01.03.2023

Schietzold

Bürgermeister

Kontaktperson

Frau Michaela Ulbrich
E-Mail: m.ulbrich@stadt-bgb.de

Gegenstände

Übersicht
  • Satzung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung

Informationen

Übersicht
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