Verfahren Staatsministerium für Regionalentwicklung Umwelt, Klima und Energie

Öffentliche Konsultation zur Vorbereitung von beihilferechtlichen Genehmigungsverfahren nach den KUEBL Leitlinien 2022

  • Status Beendet
  • Zeitraum 18.07.2023 bis 16.08.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox

Gemeinsame Öffentliche Konsultation des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt und des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Vorbereitung von beihilferechtlichen Genehmigungsverfahren nach den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022

Der Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fonds – JTF) ist ein neuer Strukturfonds im Förderzeitraum 2021 – 2027 und Teil des europäischen Green Deal, der als Wachstumsstrategie Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt machen soll. Der JTF soll dazu beitragen, dass die regionalen Unterschiede auf Grund der klimapolitischen Maßnahmen nicht zunehmen. Hierfür unterstützt der JTF Regionen und Sektoren, die besonders vom Übergang zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Wirtschaft betroffen sind.

Im Freistaat Sachsen („Sachsen“) wird in einen gerechten Übergang des Lausitzer Reviers, des Mitteldeutschen Reviers und der Stadt Chemnitz investiert, die vom Braunkohleabbau und der Energieerzeugung mit Braunkohle abhängig sind. In Sachsen-Anhalt werden die Mittel mit dem Ziel der Abfederung der negativen Auswirkungen des Ausstiegs aus der Braunkohleverstromung u.a. für die notwendige Transformation der bisher fossil geprägten Energie- und Rohstoffversorgung im Mitteldeutschen Revier Sachsen-Anhalt bereitgestellt. Grundlage der JTF-Förderung in Sachsen und Sachsen-Anhalt ist jeweils der von der Europäischen Kommission für die Bundesländer Sachsen und Sachsen-Anhalt am 17. bzw. 20. Oktober 2022 genehmigte „Territoriale Plan für einen gerechten Übergang“ („TJTP“), der jeweils die Bewertungen zu den Förderregionen und die Art der Vorhaben beschreibt.

Die Mittel aus dem JTF sollen in Sachsen und Sachsen-Anhalt für Investitionen zur Stärkung der Regionen und einer klimaneutralen Wirtschaft eingesetzt werden. Von der Förderung sollen insbesondere Unternehmen profitieren. Die Voraussetzungen für eine Förderung sind in Sachsen in der Förderrichtlinie Energie und Klima (FRL EuK/2023) und in Sachsen-Anhalt in der EFRE/JTF- Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung (Förderrichtlinie Sachsen-Anhalt SEKTOR (MWU)) geregelt. Zudem sind zwei Projekte bereits in den von der Europäischen Kommission genehmigten TJTPs identifiziert worden, die als Einzelmaßnahmen gefördert werden sollen. Es handelt sich um ein Projekt zur Produktion von grünem Wasserstoff am Standort Boxberg im Lausitzer Revier und um ein Projekt zur Produktion von grünem Wasserstoff am Standort Profen im Mitteldeutschen Revier.

Die Förderung dieser Einzelvorhaben bedarf aus beihilfenrechtlichen Gründen der vorherigen Anmeldung bei bzw. Genehmigung durch die Europäische Kommission. Gemäß den dafür einschlägigen Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBL) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, vor der Anmeldung von Beihilfen öffentliche Konsultationen zur Angemessenheit und zu den Auswirkungen der anzumeldenden Maßnahmen auf den Wettbewerb durchzuführen. Diesem Zweck dient diese Konsultation.

Betroffenen Organisationen, Unternehmen und Verbänden sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern wird im Rahmen des öffentlichen Konsultationsverfahrens die Möglichkeit gegeben, sich zu den geplanten Maßnahmen bis einschließlich Mittwoch, den 16. August 2023 zu äußern. Es wird gebeten, die im Konsultationsdokument aufgeführten Fragen zu beantworten.

Kontaktperson

Datenschutzerklärung

Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten

durch das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Die nachfolgenden Informationen betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das SMR. Daten sind personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person zugeordnet werden können. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte oder pseudonymisierte Daten.

Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben, bei wem wir sie erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

Welche Daten verarbeiten wir?
Wir verarbeiten Ihre im Anmeldeprozess erfassten Kontaktdaten:
* Name, Vorname, Titel
* Unternehmen / Institution, Funktion
* E-Mailadresse

Auf welcher Grundlage verarbeiten wir Ihre Daten?
Ihre Daten verarbeiten wir aufgrund Ihrer Einwilligung (Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe a DSGVO). Sie können jederzeit Ihre Einwilligung widerrufen.

Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre Daten?
Die Daten werden zum Zweck der Durchführung der Beteiligung verarbeitet, für die Sie sich angemeldet haben. 

Wie verarbeiten wir Ihre Daten?
Ihre Daten werden elektronisch gespeichert und verarbeitet. Wir setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenbarung oder unbefugten Zugang zu schützen. Unsere Sicherheitsanforderungen entsprechen den aktuellen technologischen und organisatorischen Standards.

Wann können wir Ihre Daten weitergeben?
Eine Weitergabe Ihrer Daten kann im Rahmen der Beteiligung, für die Sie sich angemeldet haben, zum Zwecke der Auswertung an die für die Auswertung zuständige Stelle erfolgen. 
Ihre Daten können wir nur weitergeben, wenn Sie uns dies ausdrücklich gestatten oder wenn dies gesetzlich zugelassen ist. Zugelassen kann dies insbesondere sein, wenn Kontrollen von Aufsichtsbehörden erforderlich sind. So kann gegebenenfalls der Sächsische Rechnungshof Daten zur Überprüfung von uns erhalten.

Wie lange speichern wir Ihre Daten?
Wir speichern Ihre Daten so lange, wie dies für die Durchführung des Beteiligungsverfahrens, für das Sie sich angemeldet haben, erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten gelöscht.

Welche Rechte haben Sie?
Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung als betroffene Person verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.

Recht auf Auskunft
Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen genau beschreiben, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern.

Recht auf Berichtigung
Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Wenn Ihre Daten unvollständig sein sollten, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

Recht auf Löschung
Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Beachten Sie aber bitte, dass die Daten nur dann gelöscht werden, wenn die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben nicht mehr benötigt werden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.

Recht auf Widerspruch
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet.

Recht auf Beschwerde
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen.

Die Kontaktdaten der Datenschutzaufsichtsbehörde des Freistaates Sachsen sind:

Sächsischer Datenschutzbeauftragter
Telefon: (0351) 493-5401
E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de
Devrientstraße 1
01067 Dresden

An wen können Sie sich wenden?

Das SMR wird vertreten durch die Behördenleitung:
Sächsischer Staatsminister für Regionalentwicklung
Archivstraße 1
01097 Dresden

Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an folgende Adresse richten:

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung
Anita Eichhorn
Behördliche Datenschutzbeauftragte

Telefon: (0351) 564-50150
Postfach
01095 Dresden

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.