Gesetzentwurf Staatsministerium für Kultus Arbeit

Entwurf der Novelle des Sächsischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (SächsBQFG) und weiterer Fachgesetze

  • Status Beendet
  • Zeitraum 24.10.2023 bis 14.11.2023
  • Stellungnahmen 6 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Die Novellierung des Sächsischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (SächsBQFG) sowie einzelner Fachgesetze, soweit sie Berufsanerkennungsverfahren regeln, dienen dem Ziel der Harmonisierung der landes- und bundesrechtlichen Regelungen zur Berufsanerkennung. Dies betrifft das Befähigungs-Anerkennungsgesetz Lehrer (BefäAnG), das Sächsische Markscheidergesetz (SächsMarkG) sowie das Sächsische Beamtengesetz (SächsBG).

Mit der Novelle des SächsBQFG sollen einerseits die Voraussetzungen für die Umsetzung der Vorgaben des § 1 Absatz 1 Onlinezugangsgesetz (OZG) geschaffen werden, wonach alle Verwaltungsverfahren auch elektronisch anzubieten sind. Hierzu zählen auch die Berufsanerkennungsverfahren. Andererseits sollen die Zielvorgaben im Koalitionsvertrag sowie der Beschluss des Landtages vom 30. September 2020 über den Entschließungsantrag Drs. 7/4007 umgesetzt werden. Zudem sollen die Normänderungen zur Beschleunigung und Professionalisierung der Berufsanerkennungsverfahren beitragen. Die Digitalisierung insbesondere der Antragsverfahren ist hierfür ein entscheidendes Mittel. Mit dem Normsetzungsvorhaben sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die Digitalisierung geschaffen werden.

Darüber hinaus werden Anpassungsbedarfe aufgrund des In-Kraft-Tretens des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) vom 1. März 2020 sowie des jüngsten Beschlusses eines „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ (BGBl. 2023 I Nr. 217 vom 18.08.2023) und der damit im „Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet“ (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) eingeführten neuen Bestimmungen im Aufenthaltsrecht für die Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten berücksichtigt.

Kontaktperson

Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Referat 25

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

für die Erhebung und Verarbeitung im Zuge der Beteiligung am Normsetzungsvorhaben zur Novellierung des Sächsischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (SächsBQFG) und weiterer Fachgesetze übermittelter personenbezogener Daten

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus erhebt und verarbeitet zum Zweck der Durchführung des Normsetzungsvorhabens personenbezogene Daten.

1.    Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des zuständigen Datenschutzbeauftragten

Verantwortlicher:

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Carolaplatz 1
01097 Dresden
poststelle@smk.sachsen.de

Datenschutzbeauftragte:

Datenschutzbeauftragte
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Carolaplatz 1
01097 Dresden
datenschutz@smk.sachsen.de

2.    Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie verarbeitete personenbezogene Daten

Das Staatsministerium für Kultus verarbeitet die von Ihnen im Zuge Ihrer Beteiligung übermittelten personenbezogenen Daten zum Zweck der Wahrnehmung der Aufgaben des Freistaats Sachsen im Rahmen des Normsetzungsvorhabens.

3.    Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Die Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit Art. 17 GG, Art. 35 SächsVerf zur Wahrnehmung der Aufgaben des Freistaates Sachsen.

Sie sind nicht verpflichtet personenbezogene Daten zur Verfügung zu stellen.

Im Staatsministerium für Kultus erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung.

4.    Herkunft der Daten

Die betreffenden Daten werden durch Sie selbst übermittelt und stammen nicht aus anderen Quellen.

5.    Weitergabe von Daten

Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Personen außerhalb des Staatsministerium für Kultus ist nicht beabsichtigt.

Innerhalb des Staatsministerium für Kultus erhalten nur diejenigen Personen Zugang zu den personenbezogenen Daten, die mit deren Verarbeitung zu den oben beschriebenen Verarbeitungszwecken betraut sind.

6.    Dauer der Speicherung

Die personenbezogenen Daten werden so lange gespeichert, wie dies zur Bearbeitung des Verarbeitungszwecks und unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten erforderlich ist. Danach werden sie gelöscht. Soweit das Staatsministerium für Kultus verpflichtet ist, dem Sächsischen Staatsarchiv Unterlagen zur Übernahme anzubieten, ist eine Löschung der personenbezogenen Daten erst nach Anbietung und Verneinung der Archivwürdigkeit durch das Sächsische Staatsarchiv möglich. Bejaht das Sächsische Staatsarchiv die Archivwürdigkeit der Unterlagen, werden diese übernommen. Die Daten werden dort dann dauerhaft gespeichert.

7.    Rechte der betroffenen Person:

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten
  • (Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung

Sie haben außerdem nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.

Gegenstände

Übersicht
  • Referentenentwurf

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang