Umfrage Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung Wirtschaft und Industrie

Bewerbung Sächsischer Gründerinnenpreis 2024

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.02.2024 bis 01.05.2024
  • Teilnehmer 52 Teilnehmer
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SMJusDEG | André Wirsig

Liebe Bewerberinnen,

der Gründerinnenpreis ist eine Auszeichnung für erfolgreiche sächsische Unternehmerinnen, die ein junges Einzel-, kleines oder mittelständisches Unternehmen führen. Ziel des jährlich vergebenen Preises ist es, die Existenzgründung von Frauen in der Öffentlichkeit sichtbar zu machen. Der Preis soll dazu beitragen, ein gründerinnenfreundliches Klima in Sachsen zu verstetigen. Er soll Frauen ermutigen, in bestimmten Lebenssituationen über eine Existenzgründung nachzudenken und optimistisch den Weg in die Selbstständigkeit zu gehen.

Gern unterstützen wir Sie beim Ausfüllen der Bewerbung und beantworten all Ihre Fragen. Dazu finden Sie unter "Kontaktperson" die Mailadresse unseres Dienstleisters, den Sie an Werktagen erreichen können. Sie erhalten dann schnellstmöglich eine Rückmeldung und Unterstützung.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbungen und wünschen Ihnen viel Erfolg! 

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Unternehmensdaten

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Kontaktperson

Wenden Sie sich bei Fragen zur Bewerbung gern an unseren Dienstleister unter folgender Mailadresse: Gruenderinnenpreis@weichertmehner.com

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen Sächsischer Gründerinnenpreis 2024

1. Der Wettbewerb

Der Sächsische Gründerinnenpreis wird seit 2008 an sächsische Unternehmerinnen vergeben, die ein junges Einzel-, kleines oder mittelständisches Unternehmen führen. Ziel des Preises ist es, die Existenzgründung von Frauen in der Öffentlichkeit sichtbar zu machen. Der Preis soll dazu beitragen, ein gründerinnenfreundliches Klima in Sachsen zu verstetigen. Er soll Frauen ermutigen, in bestimmten Lebenssituationen über eine Existenzgründung nachzudenken und optimistisch den Weg in die Selbstständigkeit zu gehen.

2. Veranstalter

Der Sächsische Gründerinnenpreis wird durch das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung vergeben. Der Nachhaltigkeitspreis im Rahmen des Sächsischen Gründerinnenpreises wird durch die AOK Sachsen/Thüringen gestiftet.

3. Teilnahmeberechtigung

Für den Preis können sich Unternehmerinnen bewerben, die ein Einzel-, kleines oder mittelständisches Unternehmen mit Hauptsitz in Sachsen im Bereich Industrie, Handwerk, Handel, Umwelt, Kultur, Soziales oder aus dem Dienstleistungssektor führen bzw. die unternehmerische Verantwortung hierfür tragen. Die Gründung oder Übernahme des Unternehmens muss zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 31. Dezember 2022 liegen. Bewerben können sich auch Unternehmerinnen, die sich bereits in der Vergangenheit schon einmal für den Sächsischen Gründerinnenpreis beworben haben.

4. Teilnahme

Die Bewerbungsphase beginnt am 1. Februar 2024 und endet am 1. Mai 2024. In diesem Zeitraum können Bewerbungen um den Sächsischen Gründerinnenpreis 2024 über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen digital eingereicht werden. Der Link zum Beteiligungsportal sowie alle relevanten Informationen zum Wettbewerb sind über die Internetseite Sächsischer Gründerinnenpreis (www.gruenderinnenpreis.sachsen.de) zugänglich. Die Teilnahme am Wettbewerb ist ausschließlich über das dort verlinkte Online-Anmeldeformular möglich. Auf anderen Wegen eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

5. Zulassungsvoraussetzungen

Zum Wettbewerb zugelassen werden Bewerbungen, die folgende formale Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Abgabe der Bewerbung erfolgt innerhalb des angegebenen Bewerbungszeitraums.
  • Die Abgabe der Bewerbung erfolgt über das Online-Bewerbungsformular und ist vollständig. Als vollständig gelten Bewerbungen, wenn die als Pflichtfelder gekennzeichneten Bereiche des Online-Bewerbungsformulars ausgefüllt sind.
  • Die Bewerbung erfolgt in deutscher Sprache als Wettbewerbssprache.
  • Die Bewerberinnen und Bewerber sind nach Ziffer 3 dieser Wettbewerbsbedingungen teilnahmeberechtigt (Unternehmenshauptsitz in Sachsen, Einzel-, kleines oder mittelständisches Unternehmen in den angegebenen Bereichen, Gründungs- und Übernahmedatum zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 31. Dezember 2022).

Von den Bewerberinnen wird zudem erwartet:

  • Bereitschaft zur Mitwirkung an der öffentlichkeitswirksamen Kommunikation im Zuge des Wettbewerbs
  • Bereitschaft zur Teilnahme an der 2. Jurysitzung sowie der Festveranstaltung zur Verleihung des Preises

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Auszahlung des Preisgeldes. Der Veranstalter ist ohne Angabe von Gründen berechtigt, Teilnehmerinnen etwa wegen eines Verstoßes gegen die Wettbewerbsbedingungen von der Teilnahme auszuschließen. Die Ablehnung der Bewerbung wie auch der Gewinn des Preisgeldes durch andere Teilnehmerinnen sind gerichtlich auf sachliche Richtigkeit nicht überprüfbar. Jurymitglieder und Personen, die an der Umsetzung der Jurierung mitwirken, sind von der Wettbewerbsteilnahme ausgeschlossen.

6. Form und Umfang der Einreichung

Das Online-Anmeldeformular im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen ist vollständig auszufüllen, die Hinweise zum Eingabeformat und zur Maximaltextmenge können dem Formular entnommen werden. Zusätzlich können bis zu drei Anlagen (Logo, Portraitfoto und Produktfoto) eingereicht werden.

7. Teilnahmegebühren

Teilnahmegebühren werden nicht erhoben. Gegebenenfalls anfallende Kosten für die Teilnahme werden nicht erstattet und sind von den Bewerberinnen selbst zu tragen.

8. Preise

Im diesjährigen Wettbewerb ist der Sächsische Gründerinnenpreis mit insgesamt 15.000 Euro dotiert und wird in drei Kategorien vergeben. Die drei Gewinnerinnen erhalten jeweils ein Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro.

In der Kategorie „Neugründung“ wird eine Unternehmerin ausgezeichnet, deren Unternehmen zum 31. Dezember 2022 kürzer als 3 Jahre am Markt war (Gründungs- oder Übernahmezeitraum: 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2022). In der Kategorie „Wachstumsunternehmen“ wird eine Unternehmerin ausgezeichnet, deren Unternehmen zu diesem Zeitpunkt bereits länger als 3 Jahre besteht (Gründungs- oder Übernahmezeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2019). Der Nachhaltigkeitspreis, wird an besonders nachhaltig wirtschaftende Unternehmen vergeben. Damit werden Gründerinnen ausgezeichnet, die mit innovativen Geschäftsmodellen die soziale und ökologische Transformation vorantreiben. Die weiteren Zulassungsvoraussetzungen können Nr. 5 entnommen werden, die Bewertungskriterien finden sich in Nr. 10.

9. Juryverfahren

Die Bewertung der Bewerbungen um den Sächsischen Gründerinnenpreis 2024 erfolgt durch eine fachkundige Jury bestehend aus:

            Franca Heß (Industrie- und Handelskammer Chemnitz)

            Cornelia Jahnel (AVESTA Business Angel Club)

            Rainer Striebel (AOK Plus Sachsen/Thüringen)

            Manuela Salewski (Handwerkskammer Dresden)

            Thomas Nitzschner (Bank für Sozialwirtschaft)

            Cornelia Heinz (Wirtschaftsfrauen Sachsen)

            Dr. Gesine Märtens (Staatssekretärin des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung)

            Prof. Dr. Ing. Marius Brade (Fachhochschule Dresden)

            Stephanie Friedemann (Finie & Fasel)

Sollte ein Jurymitglied bei einer Bewerbung befangen sein, enthält es sich in diesem Fall der Stimme.

Mit der Anmeldung zur Teilnahme am Wettbewerb wird kein Anspruch auf Beurteilung der Bewerbung durch die Jury begründet. Die Entscheidung und Beurteilung durch die Jury ist endgültig und nicht anfechtbar. Das Juryurteil ist gerichtlich nicht auf seine sachliche Richtigkeit überprüfbar. Es besteht kein Anspruch auf eine mündliche oder schriftliche Begründung der Juryentscheidung und kein Anspruch auf die Prämierung. Nach dem Bewerbungsschluss werden alle Bewerbungen auf Vollständigkeit und die Einhaltung formaler Kriterien geprüft. Anschließend werden die im Verfahren verbleibenden Bewerbungen durch jedes Jurymitglied separat nach den unter Nummer 10 definierten Kriterien bewertet. In der 1. Jurysitzung werden anhand der individuellen Bewertungen zehn Bewerberinnen für die 2. Jurysitzung nominiert. Aus diesen zehn Nominierten werden in der 2. Jurysitzung die drei Gewinnerinnen ausgewählt, nachdem diese sich und ihr Unternehmen vorgestellt haben.

10. Bewertungskriterien

Die als Grundlage für die Bewertung formulierten formalen und inhaltlichen Kriterien orientieren sich an der Zielstellung des Wettbewerbs.

Unternehmen und Unternehmensentwicklung

  • Hält die Bewerberin mindestens 50 % der Unternehmensanteile?
  • Wurden alle Pflichtfelder ausgefüllt, insbesondere die zu den wirtschaftlichen Kennzahlen?
  • Wie haben sich Umsätze und Erträge seit der Gründung oder Übernahme entwickelt?
  • Wird ein Controlling-Konzept, Risikomanagement oder ein Qualitätsmanagementsystem eingesetzt?
  • Wie sehen Unternehmensstrategie und -ziele aus? Gibt es eine Vision oder ein Unternehmensleitbild? Was sind die unternehmerischen Ziele in den nächsten zwei bis fünf Jahren?
  • Werden diese Ziele durch entsprechende Vernetzungsaktivitäten befördert?

Produkte

  • Welches unternehmerische Potential hat das Geschäftsmodell/Leistungsprofil?
  • Wie hoch ist der Innovationsgrad von Produkten und Dienstleistungen? Liegen Patente, Gebrauchsmuster oder eingetragene Designs vor oder befinden sich in Anmeldung?
  • Sind sonstige Alleinstellungsmerkmale oder Zertifizierungen vorhanden?

Nachhaltigkeit

  • Leistet das Geschäftsmodell einen Beitrag hin zu ökologischen Verbesserungen?
  • Entsprechen Produkte sowie Wertschöpfungsketten und Transformationsprozesse den neuesten Standards im Hinblick auf Ökologie und Nachhaltigkeit?
  • Orientiert sich die Unternehmens- und Organisationskultur an Werten der Ökologie, Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit?

Vertrieb

  • Gibt es ein Vertriebskonzept? Welche Vertriebswege werden erfolgreich genutzt?
  • Liegt eine Marketingkonzeption vor? Welche Marketingstrategie wird verfolgt?
  • Welche Möglichkeiten zur Kundenbindung werden genutzt (z. B. besondere Dienst- und Serviceleistungen)?
  • Sind lnternationalisierungsaktivitäten vorhanden oder geplant?

Personalpolitik (nur bei Beschäftigung von Mitarbeitenden relevant)

  • Sind Personalkonzepte vorhanden (z.B. Bindung von Mitarbeitern, Weiterbildung, Ausbildung)?
  • Werden Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie umgesetzt?

Besonderheiten

  • Steht die Unternehmerin in besonderem Ausmaß beispielhaft für die Vielfalt und Stärke von Frauen in der Lebensphase Unternehmensgründung (z. B. als Alleinerziehende, Migrantin)?
  • Zeichnet sich die Unternehmerin durch ein besonderes Engagement aus (z. B. ehrenamtliches Engagement für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, Beschäftigung/Ausbildung von Migrantinnen oder Migranten)?
  • Gibt es sonstige herausragende Merkmale?

beim Nachhaltigkeitspreis zudem besonders beachtet

Die Gewichtung der Kriterien im Einzelfall obliegt der Jury und ist nicht gerichtlich überprüfbar.

11. Bekanntgabe der Preisträgerinnen

Die Jury wählt insgesamt drei Preisträgerinnen aus. Die Information an die Gewinnerinnen erfolgt in Textform (§ 126b BGB) durch das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. Die Gewinnerinnen werden im Rahmen einer Preisverleihung bekannt gegeben. Das Datum der Veranstaltung wird rechtzeitig auf www.gruenderinnenpreis.sachsen.de öffentlich kommuniziert. Das betrifft auch das Format, das in Abhängigkeit von der Pandemielage umgesetzt werden kann.

12. Auszahlung der Preisgelder

Die Auszahlung der Preisgelder erfolgt ausschließlich unbar. Die Preisträgerinnen und Preisträger sind verpflichtet, nach Mitteilung des Gewinns eine Bankverbindung, auf die die Preisgelder überwiesen werden sollen, in Textform (§ 126b BGB) dem Veranstalter mitzuteilen und einen Identitätsnachweis zu erbringen. Die Preisträgerinnen stimmen gleichzeitig der Weiterverarbeitung ihrer Daten durch den Veranstalter für die Auszahlung der Preisgelder zu. Die Überweisung der Preisgelder an die zuvor mitgeteilte Bankverbindung hat Erfüllungswirkung.

13. Einwilligungserklärung zu Ton-, Bild- und Filmaufnahmen im Rahmen der Veranstaltung

Die Vergabe des Sächsischen Gründerinnenpreises wird durch den Veranstalter öffentlichkeitswirksam begleitet. Nach vorheriger Absprache sind Foto-, Ton- und Videoaufnahmen sowie formatbezogene Publikationen geplant.

Ich willige mit Einreichung der Bewerbung zum Sächsischen Gründerinnenpreis im Online-Anmeldeformular des Beteiligungsportals des Freistaates Sachsen mittels Anklicken „Ich stimme der Datenschutzerklärung zu.“ ein, dass das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung Ton-, Bild- und Videoaufnahmen, auf denen ich zu sehen bin, anfertigen lässt und zum Zweck der Zweck der Öffentlichkeitsarbeit rund um den Sächsischen Gründerinnenpreis 2024 verwendet.

Mir ist bekannt, dass die von mir bereitgestellten bzw. angefertigten personenbezogenen Da-ten sowie Ton-, Bild- und Filmaufnahmen zu diesem Zweck in den folgenden Publikations-formen eingesetzt werden sollen: Internetauftritte des Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, Social-Media-Kanäle des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (Instagram, X und Youtube) und Print-Publikationen.

Ich räume dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Daten und Aufnahmen ein. Das Nutzungsrecht ist unterlizenzierbar. Das Nutzungsrecht ist inhaltlich un-beschränkt und umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich folgende Nutzungsarten: Veröffentlichung im Internet, in sozialen Medien und in Printmedien sowohl zu werblichen als auch zu redaktionellen Zwecken und die Speicherung in Bilddatenbanken. Die Rechteeinräumung zur Veröffentlichung der Abbildungen erfolgt ohne Vergütung und umfasst ein Bearbeitungsrecht, soweit diese Bildveränderungen nicht entstellend sind. Insbe-sondere beinhaltet dies das Recht, die Aufnahmen zu retuschieren, zu vergrößern und zu beschneiden und in andere Bilder einzufügen (Fotomontage).

Ich bin damit einverstanden, dass die Ton-, Bild-, Videoaufnahmen und oben genannten per-sonenbezogenen Daten im Rahmen zum Zwecke der Berichterstattung an Zeitungsverlage und andere Medienunternehmen, Presseagenturen und Journalisten weitergegeben werden. Eine Weitergabe an sonstige Dritte wird nicht erfolgen.

Mir ist bekannt, dass die personenbezogenen Daten sowie Ton-, Bild- und Videoaufnahmen bei der Veröffentlichung im Internet oder in sozialen Netzwerken weltweit abrufbar und insbe-sondere durch Suchmaschinen auffindbar sind, eine Weiterverwendung und/oder Verände-rung durch Dritte nicht ausgeschlossen werden kann und unter Umständen keine vollständige Löschung im Internet möglich ist.

Soweit aus den personenbezogenen Daten sowie Ton-, Bild- und Videoaufnahmen die ethni-sche Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen oder genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuel-len Orientierung betroffen sind, bezieht sich die Einwilligung ausdrücklich auch auf die Nut-zung dieser Daten zu den oben genannten Zwecken. Soweit von der oben genannten Daten-verarbeitung auch besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Artikel 9 Absatz 1 DSGVO umfasst sind, bin ich auch mit deren Verarbeitung ausdrücklich einverstan-den.

Mit ist bekannt, dass mit der Veröffentlichung der Ton-, Bild- und Videoaufnahmen und per-sonenbezogenen Daten in sozialen Netzwerken eine Datenübermittlung in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) einhergehen kann. Hinsichtlich der USA hat die Europäische Kommission bislang kein angemessenes Datenschutzniveau festgestellt (Art. 45 Datenschutz-Grundverordnung). Auch bestehen gegenwärtig in datenschutzrechtlicher Hinsicht keine geeigneten Garantien (Art. 46 Datenschutz-Grundverordnung). Es besteht im Hinblick auf die in die USA übermittelten Daten das Risiko, dass Dritte, unter anderem US-amerikanische Behörden, Zugriff auf diese Daten nehmen können. Es besteht zudem eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer nicht korrekten Datenverarbeitung kommen kann, da die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutze personenbezogener Daten quantitativ und qualitativ nicht vollumfänglich den Anforderungen dem europäischen Datenschutzrecht entsprechen. In den USA besteht außerdem möglicherweise kein effektiver Rechtsschutz im Hinblick auf den Datenschutz. Auch in Anbetracht der bestehenden möglichen Risiken derartiger Datenübermittlungen ohne Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses und ohne geeignete Garantien bin ich mit der Datenübermittlung in die USA ausdrücklich einverstanden.

Die Einwilligung ist freiwillig. Aus einer Nichteinwilligung ergeben sich keine nachteiligen Folgen für mich. Meine Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird durch den Widerruf nicht berührt. Der Widerruf ist an die oben genannte Anschrift zu richten.

Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen schriftlich oder per E-Mail an gleichstellung@smj.justiz.sachsen.de gegenüber dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Soweit von der oben genannten Datenverarbeitung auch besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Artikel 9 Absatz 1 DSGVO umfasst sind, bin ich auch mit deren Verarbeitung ausdrücklich einverstanden.

14. Beihilfen

Die Zuwendungen können für die Gewinnerinnen den Charakter einer Beihilfe haben. Soweit es sich bei den Zuwendungen für die Gewinnerinnen um staatliche Beihilfen im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. C 202 vom 07.06.2016, S.1) handelt, werden diese nach Maßgabe und unter Einhaltung der Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S.1), die zuletzt durch Verordnung (EU) Nr. 2020/972 der Kommission vom 2. Juli 2020 (ABl. L 215 vom 07.07.2020, S. 3) geändert worden ist („De-minimis-Verordnung“) in der jeweils gültigen Fassung gewährt: Auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung dürfen einem Unternehmen bzw. einem Unternehmensverbund sog. De-minimis-Beihilfen bis zu einem Höchstbetrag von 200.000,00 € in einem Zeitraum von drei Steuerjahren gewährt werden. Die Prämierte hat auf Anforderung des Freistaates Sachsen vor der Auszahlung schriftlich in Papierform, in elektronischer Form oder in Textform jede De minimis-Beihilfe anzugeben, die sie in den beiden vorangegangenen Steuerjahren sowie im laufenden Steuerjahr bereits erhalten hat, so dass sichergestellt ist, dass der Höchstbetrag von 200.000,00 € in drei Jahren nicht überschritten wird.

15. Nutzungsrechte

Die Nutzungsrechte der Einreichungen verbleiben bei den Bewerberinnen, sie werden im Rahmen des Wettbewerbs und darüber hinaus nicht weitergereicht oder verwertet. Alle Einreichungen werden von der Fachjury und unter Berücksichtigung der Verschwiegenheitspflicht gesichtet und bewertet.

16. Hinweise zur Teilnahme

Die Teilnahme am Wettbewerb für den Sächsischen Gründerinnenpreis 2024 erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Bewerberinnen sind für die Richtigkeit ihrer Angaben im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens verantwortlich. Die Angaben müssen der Wahrheit entsprechen.

17. Veränderungen im Ablauf des Wettbewerbs

Der Veranstalter des Wettbewerbs um den Sächsischen Gründerinnenpreis 2024 hat das Recht, den Ablauf und die Bekanntgabe der Preisträgerinnen sowohl zeitlich als auch örtlich zu verlegen. Die Bewerberinnen erklären sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Wird aus wichtigen Gründen oder wegen höherer Gewalt die Veranstaltung zur Bekanntgabe der Preisträgerinnen abgesagt oder verschoben, teilt der Veranstalter dies den Preisträgerinnen unverzüglich mit. Für Änderungen im Ablauf des Wettbewerbs um den Sächsischen Gründerinnenpreis 2024 und Druckfehler übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

18. Datenschutz

Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des Wettbewerbs um den Sächsischen Gründerinnenpreis 2024 können den Datenschutzhinweisen entnommen werden, die zum Wettbewerb um den Sächsischen Gründerinnenpreis 2024 im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen hinterlegt sind. Die Anmeldung zum Wettbewerb erfolgt in Kenntnis dieser Informationen. Die angemeldeten Bewerberinnen versichern die datenschutzrechtliche Konformität der Übermittlung personenbezogener Daten Dritter an den Veranstalter im Rahmen der gesetzlichen Verantwortlichkeit der Bewerberinnen gemäß Art. 4 Ziffer 7 DS-GVO.

19. Einwilligungserklärung

Die Bewerberinnen um den Sächsischen Gründerinnenpreis 2024 werden im Rahmen der Online-Bewerbung aufgefordert, den Teilnahme- und Datenschutzbedingungen aktiv zuzustimmen.  

Dresden, 10. Januar 2024

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen
nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

für den Wettbewerb um den Sächsischen Gründerinnenpreis 2024

Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (nachfolgend SMJusDEG genannt) erhebt und verarbeitet neben der Erfassung von Unternehmensdaten auch personenbezogene Daten zum Zweck der Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung und Öffentlichkeitsarbeit und Durchführung der Bewerberinnenphase des Wettbewerbs. Das SMJusDEG bedient sich dabei der Sächsische Staatskanzlei (Archivstraße 1, 01067 Dresden) als Betreiber des Beteiligungsportals des Freistaates Sachsen. Hierzu wird mitgeteilt:

1.         Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des zuständigen Datenschutzbeauftragten

Verantwortlicher:

Sächsisches Staatsministerium der Justiz
und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Hansastraße 4
01097 Dresden
poststelle@smj.justiz.sachsen.de

Datenschutzbeauftragter:

Datenschutzbeauftragter
Sächsisches Staatsministerium der Justiz
und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Hansastraße 4
01097 Dresden
dsb@smj.justiz.sachsen.de

2.         Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie verarbeitete personenbezogene Daten

Das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung verarbeitet neben Unternehmensdaten auch die personenbezogenen Daten Anrede, Titel, Vorname, Name, Straße, Hausnummer, Ort, Postleitzahl, die E-Mail-Adresse, zum Zweck der Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung und Öffentlichkeitsarbeit des Wettbewerbs. Der Wettbewerb um den Sächsischen Gründerinnenpreis 2024 findet vom 1. Februar 2024 bis einschließlich 21. September 2024 statt.

3.         Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 9 Absatz 2 DSGVO. Die erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Hierdurch wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung jedoch nicht berührt.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich, noch vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich. Die betroffene Person ist nicht verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen. Ohne Bereitstellung der Daten ist eine Teilnahme am Wettbewerb um den Sächsischen Gründerinnenpreis 2024 nicht möglich.

Im Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung.

Wird die Einwilligung widerrufen, so werden die personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden die personenbezogenen Daten Anrede, Titel, Vorname, Name, Straße, Hausnummer, Ort, Postleitzahl, die E-Mail-Adresse bis zum 28.02.2025 gespeichert und sodann gelöscht.

Hinweis:

Darüber hinaus werden auf der Grundlage einer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO Ton-, Foto- und Videoaufnahmen verarbeitet, die durch die Bewerberinnen zur Verfügung gestellt werden. Die Foto-, Ton- und Videoaufnahmen werden auf den Social Media-Kanälen Instagram, X, Youtube sowie auf der Website des SMJusDEG über den veröffentlicht. Dies dient dem Zweck der Öffentlichkeitsarbeit für den Sächsischen Gründerinnenpreis durch das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. Mit Zustimmung zu dieser Datenschutzerklärung wird auch der Einwilligungserklärung zu Bild-, Ton- und Filmaufnahmen zugestimmt.

4.         Weitergabe von Daten

4.1       Weitergabe von personenbezogenen Daten aus dem Bewerberinnenportal

Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten Anrede, Titel, Anrede, Titel, Vorname, Name, Straße, Hausnummer, Ort, Postleitzahl, die E-Mail-Adresse - die aus der Bewerbung um den Sächsischen Gründerinnenpreis 2024 stammen ist beabsichtigt an:

  • Jurymitglieder - zum Zweck der Prüfung, Auswahl und Entscheidung über Nominierungen und Festlegung der Gewinnerinnen
  • WeichertMehner Unternehmensberatung für Kommunikation GmbH & Co. KG - zum Zweck der unterstützenden Durchführung zum Bewerbungs- und Juryverfahren
  • IHK Chemnitz - zum Zweck der grundsätzlichen formellen Prüfung der unternehmerischen Kennzahlen und Vorbewertung durch die Kammer
  • HWK Dresden - zum Zweck der grundsätzlichen formellen Prüfung der unternehmerischen Kennzahlen und Vorbewertung durch die Kammer

Innerhalb des Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung erhalten nur diejenigen Personen Zugang zu den personenbezogenen Daten, die mit deren Verarbeitung zu den oben beschriebenen Verarbeitungszwecken betraut sind.

4.2       Weitergabe von personenbezogenen Daten für Vernetzungsformate

Darüber hinaus ist eine Weitergabe von personenbezogenen Daten Vorname, Name, und E-Mail-Adresse nach ausschließlich erfolgter Zustimmung (über das elektronische Anmeldeformular) beabsichtigt zu dem Zweck die Bewerberinnen vor und nach der Preisverleihung 2024 miteinander zu vernetzen. Dies beinhaltet sowohl die Kontaktaufnahme durch das SMJusDEG als auch die Weitergabe der betreffenden Daten an andere Teilnehmerinnen und Dritte. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Dazu genügt eine formlose E-Mail ohne Angabe von Gründen an gruenderinnenpreis@smj.justiz.sachsen.de. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird davon nicht berührt. Wird die Zustimmung nicht erteilt, werden die Daten Vorname, Name, und E-Mail-Adresse zu dem genannten Zweck nicht weitergegeben an Dritte.

4.3       Hinweis zu Foto-, Ton- und Videoaufnahmen

Der Sächsische Gründerinnenpreis 2024 ist ein öffentlichkeitswirksamer Wettbewerb. Foto-, Ton- und Videoaufnahmen werden zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit und Berichterstattung an Zeitungsverlage und andere Medienunternehmen, Presseagenturen und Journalisten weitergegeben werden. Eine Weiterverwendung und/oder Veränderung durch Dritte kann nicht ausgeschlossen werden und unter Umständen zu keiner vollständigen Löschung im Internet führen.

5.         Belehrung nach Artikel 49 DSGVO – Besondere Risiken bei der Übermittlung von Daten in Drittstaaten

Die folgenden Daten Anrede, Titel, Vorname, Name, Straße, Hausnummer, Ort, Postleitzahl, die E-Mail-Adresse werden an genannte Empfänger aus Punkt 4.1 (siehe Weitergabe von Daten) übermittelt. Foto-, Ton- und Videoaufnahmen werden nach erfolgter Einwilligung in sozialen Netzwerken Instagram, X, Youtube des SMJusDEG veröffentlicht. Diese Datenübermittlung ist gegenwärtig nicht von einem Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission (Artikel 45 Datenschutz-Grundverordnung) gedeckt. Auch bestehen gegenwärtig in datenschutzrechtlicher Hinsicht keine geeigneten Garantien (Artikel 46 Datenschutz-Grundverordnung). Es besteht im Hinblick auf die in die USA übermittelten Daten das Risiko, dass Dritte, unter anderem US-amerikanische Behörden, Zugriff auf diese Daten nehmen können.

Es besteht zudem eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer nicht korrekten Datenverarbeitung kommen kann, da die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutze personenbezogener Daten quantitativ und qualitativ nicht vollumfänglich den Anforderungen des europäischen Datenschutzrechts entsprechen. In den USA besteht außerdem möglicherweise kein effektiver Rechtsschutz im Hinblick auf den Datenschutz.

6.         Rechte der betroffenen Person

Die betroffene Person hat gegenüber dem Verantwortlichen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte hinsichtlich der sie betreffenden personenbezogenen Daten:

  • Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung (Artikel 21 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO)

Der betroffenen Person steht zudem das Recht zu, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.

7.         Herkunft der Daten

Die betreffenden Daten stammen aus der Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb aus dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/startseite. Die Teilnahme an der Veranstaltung setzt die Einreichung einer Bewerbung über das Beteiligungsportal voraus. Das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen wird von der Sächsischen Staatskanzlei (Archivstraße 1, 01067 Dresden) betrieben.

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