Umfrage Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung Wirtschaft und Industrie

Bewerbung Sächsischer Gründerinnenpreis 2023

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.03.2023 bis 31.05.2023
  • Teilnehmer 85 Teilnehmer
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SMJusDEG | André Wirsig

Liebe Bewerberinnen,

der Gründerinnenpreis ist eine Auszeichnung für erfolgreiche sächsische Unternehmerinnen, die ein junges Einzel-, kleines oder mittelständisches Unternehmen führen. Ziel des jährlich vergebenen Preises ist es, die Existenzgründung von Frauen in der Öffentlichkeit sichtbar zu machen. Der Preis soll dazu beitragen, ein gründerinnenfreundliches Klima in Sachsen zu verstetigen. Er soll Frauen ermutigen, in bestimmten Lebenssituationen über eine Existenzgründung nachzudenken und optimistisch den Weg in die Selbstständigkeit zu gehen.

Gern unterstützen wir Sie beim Ausfüllen der Bewerbung und beantworten all Ihre Fragen. Dazu finden Sie unter "Kontaktperson" die Mailadresse unseres Dienstleisters, den Sie an Werktagen erreichen können. Sie erhalten dann schnellstmöglich eine Rückmeldung und Unterstützung.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbungen und wünschen Ihnen viel Erfolg! 

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Unternehmensdaten

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Kontaktperson

Wenden Sie sich bei Fragen zur Bewerbung gern an unseren Dienstleister unter folgender Mailadresse: Gruenderinnenpreis@weichertmehner.com

 

 

 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen Sächsischer Gründerinnenpreis 2023

1. Der Wettbewerb

Der Sächsische Gründerinnenpreis wird seit 2008 an sächsische Unternehmerinnen vergeben, die ein junges Einzel-, kleines oder mittelständisches Unternehmen führen. Ziel des Preises ist es, die Existenzgründung von Frauen in der Öffentlichkeit sichtbar zu machen. Der Preis soll dazu beitragen, ein gründerinnenfreundliches Klima in Sachsen zu verstetigen. Er soll Frauen ermutigen, in bestimmten Lebenssituationen über eine Existenzgründung nachzudenken und optimistisch den Weg in die Selbstständigkeit zu gehen.

2. Veranstalter

Der Sächsische Gründerinnenpreis wird durch das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung vergeben. Der Nachhaltigkeitspreis im Rahmen des Sächsischen Gründerinnenpreises wird durch die AOK Sachsen/Thüringen gestiftet.

3. Teilnahmeberechtigung

Für den Preis können sich Unternehmerinnen bewerben, die ein Einzel-, kleines oder mittelständisches Unternehmen mit Hauptsitz in Sachsen im Bereich Industrie, Handwerk, Handel, Umwelt, Kultur, Soziales oder aus dem Dienstleistungssektor führen bzw. die unternehmerische Verantwortung hierfür tragen. Die Gründung oder Übernahme des Unternehmens muss zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 31. Dezember 2022 liegen. Bewerben können sich auch Unternehmerinnen, die sich bereits in der Vergangenheit schon einmal für den Sächsischen Gründerinnenpreis beworben haben.

4. Teilnahme

Die Bewerbungsphase beginnt am 1. März 2023 und endet am 31. Mai 2023. In diesem Zeitraum können Bewerbungen um den Sächsischen Gründerinnenpreis 2023 über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen digital eingereicht werden. Der Link zum Beteiligungsportal sowie alle relevanten Informationen zum Wettbewerb sind über die Internetseite Sächsischer Gründerinnenpreis (www.gruenderinnenpreis.sachsen.de) zugänglich. Die Teilnahme am Wettbewerb ist ausschließlich über das dort verlinkte Online-Anmeldeformular möglich. Auf anderen Wegen eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

5. Zulassungsvoraussetzungen

Zum Wettbewerb zugelassen werden Bewerbungen, die folgende formale Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Abgabe der Bewerbung erfolgt innerhalb des angegebenen Bewerbungszeitraums.
  • Die Abgabe der Bewerbung erfolgt über das Online-Bewerbungsformular und ist vollständig. Als vollständig gelten Bewerbungen, wenn die als Pflichtfelder gekennzeichneten Bereiche des Online-Bewerbungsformulars ausgefüllt sind.
  • Die Bewerbung erfolgt in deutscher Sprache als Wettbewerbssprache.
  • Die Bewerberinnen und Bewerber sind nach Ziffer 3 dieser Wettbewerbsbedingungen teilnahmeberechtigt (Unternehmenshauptsitz in Sachsen, Einzel-, kleines oder mittelständisches Unternehmen in den angegebenen Bereichen, Gründungs- und Übernahmedatum zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 31. Dezember 2022).

Von den Bewerberinnen wird zudem erwartet:

  • Bereitschaft zur Mitwirkung an der öffentlichkeitswirksamen Kommunikation im Zuge des Wettbewerbs
  • Bereitschaft zur Teilnahme an der 2. Jurysitzung sowie der Festveranstaltung zur Verleihung des Preises

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Auszahlung des Preisgeldes. Der Veranstalter ist ohne Angabe von Gründen berechtigt, Teilnehmerinnen etwa wegen eines Verstoßes gegen die Wettbewerbsbedingungen von der Teilnahme auszuschließen. Die Ablehnung der Bewerbung wie auch der Gewinn des Preisgeldes durch andere Teilnehmerinnen sind gerichtlich auf sachliche Richtigkeit nicht überprüfbar. Jurymitglieder und Personen, die an der Umsetzung der Jurierung mitwirken, sind von der Wettbewerbsteilnahme ausgeschlossen.

6. Form und Umfang der Einreichung

Das Online-Anmeldeformular im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen ist vollständig auszufüllen, die Hinweise zum Eingabeformat und zur Maximaltextmenge können dem Formular entnommen werden. Zusätzlich können bis zu drei Anlagen (Logo, Portraitfoto und Produktfoto) eingereicht werden.

7. Teilnahmegebühren

Teilnahmegebühren werden nicht erhoben. Gegebenenfalls anfallende Kosten für die Teilnahme werden nicht erstattet und sind von den Bewerberinnen selbst zu tragen.

8. Preise

Im diesjährigen Wettbewerb ist der Sächsische Gründerinnenpreis mit insgesamt 15.000 Euro dotiert und wird in drei Kategorien vergeben. Die drei Gewinnerinnen erhalten jeweils ein Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro.

In der Kategorie „Neugründung“ wird eine Unternehmerin ausgezeichnet, deren Unternehmen zum 31. Dezember 2022 kürzer als 3 Jahre am Markt war (Gründungs- oder Übernahmezeitraum: 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2022). In der Kategorie „Wachstumsunternehmen“ wird eine Unternehmerin ausgezeichnet, deren Unternehmen zu diesem Zeitpunkt bereits länger als 3 Jahre besteht (Gründungs- oder Übernahmezeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2019). Der Nachhaltigkeitspreis, wird an besonders nachhaltig wirtschaftende Unternehmen vergeben. Damit werden Gründerinnen ausgezeichnet, die mit innovativen Geschäftsmodellen die soziale und ökologische Transformation vorantreiben. Die weiteren Zulassungsvoraussetzungen können Nr. 5 entnommen werden, die Bewertungskriterien finden sich in Nr. 10.

9. Juryverfahren

Die Bewertung der Bewerbungen um den Sächsischen Gründerinnenpreis 2023 erfolgt durch eine fachkundige Jury bestehend aus:

            Cornelia Jahnel (AVESTA Business Angel Club)

            Rainer Striebel (AOK Plus Sachsen/Thüringen)

            Franca Heß (Industrie- und Handelskammer Chemnitz)

            Manuela Salewski (Handwerkskammer Dresden)

            Thomas Nitzschner (Bank für Sozialwirtschaft)

            Cornelia Heinz (Wirtschaftsfrauen Sachsen)

            Dr. Gesine Märtens (Staatssekretärin des SMJusDEG)

            Prof. Dr. Marius Brade (Fachhochschule Dresden)

            Annette Katrin Seidel (Designhotel Laurichhof)

Sollte ein Jurymitglied bei einer Bewerbung befangen sein, enthält es sich in diesem Fall der Stimme.

Mit der Anmeldung zur Teilnahme am Wettbewerb wird kein Anspruch auf Beurteilung der Bewerbung durch die Jury begründet. Die Entscheidung und Beurteilung durch die Jury ist endgültig und nicht anfechtbar. Das Juryurteil ist gerichtlich nicht auf seine sachliche Richtigkeit überprüfbar. Es besteht kein Anspruch auf eine mündliche oder schriftliche Begründung der Juryentscheidung und kein Anspruch auf die Prämierung. Nach dem Bewerbungsschluss werden alle Bewerbungen auf Vollständigkeit und die Einhaltung formaler Kriterien geprüft. Anschließend werden die im Verfahren verbleibenden Bewerbungen durch jedes Jurymitglied separat nach den unter Nummer 10 definierten Kriterien bewertet. In der 1. Jurysitzung werden anhand der individuellen Bewertungen zehn Bewerberinnen für die 2. Jurysitzung nominiert. Aus diesen zehn Nominierten werden in der 2. Jurysitzung die drei Gewinnerinnen ausgewählt, nachdem diese sich und ihr Unternehmen vorgestellt haben.

10. Bewertungskriterien

Die als Grundlage für die Bewertung formulierten formalen und inhaltlichen Kriterien orientieren sich an der Zielstellung des Wettbewerbs.

Unternehmen und Unternehmensentwicklung

  • Hält die Bewerberin mindestens 50 % der Unternehmensanteile?
  • Wurden alle Pflichtfelder ausgefüllt, insbesondere die zu den wirtschaftlichen Kennzahlen?
  • Wie haben sich Umsätze und Erträge seit der Gründung oder Übernahme entwickelt?
  • Wird ein Controlling-Konzept, Risikomanagement oder ein Qualitätsmanagementsystem eingesetzt?
  • Wie sehen Unternehmensstrategie und -ziele aus? Gibt es eine Vision oder ein Unternehmensleitbild? Was sind die unternehmerischen Ziele in den nächsten zwei bis fünf Jahren?
  • Werden diese Ziele durch entsprechende Vernetzungsaktivitäten befördert?

Produkte

  • Welches unternehmerische Potential hat das Geschäftsmodell/Leistungsprofil?
  • Wie hoch ist der Innovationsgrad von Produkten und Dienstleistungen? Liegen Patente, Gebrauchsmuster oder eingetragene Designs vor oder befinden sich in Anmeldung?
  • Sind sonstige Alleinstellungsmerkmale oder Zertifizierungen vorhanden?

Nachhaltigkeit

  • Leistet das Geschäftsmodell einen Beitrag hin zu ökologischen Verbesserungen?
  • Entsprechen Produkte sowie Wertschöpfungsketten und Transformationsprozesse den neuesten Standards im Hinblick auf Ökologie und Nachhaltigkeit?
  • Orientiert sich die Unternehmens- und Organisationskultur an Werten der Ökologie, Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit?

Vertrieb

  • Gibt es ein Vertriebskonzept? Welche Vertriebswege werden erfolgreich genutzt?
  • Liegt eine Marketingkonzeption vor? Welche Marketingstrategie wird verfolgt?
  • Welche Möglichkeiten zur Kundenbindung werden genutzt (z. B. besondere Dienst- und Serviceleistungen)?
  • Sind lnternationalisierungsaktivitäten vorhanden oder geplant?

Personalpolitik (nur bei Beschäftigung von Mitarbeitenden relevant)

  • Sind Personalkonzepte vorhanden (z.B. Bindung von Mitarbeitern, Weiterbildung, Ausbildung)?
  • Werden Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie umgesetzt?

Besonderheiten

  • Steht die Unternehmerin in besonderem Ausmaß beispielhaft für die Vielfalt und Stärke von Frauen in der Lebensphase Unternehmensgründung (z. B. als Alleinerziehende, Migrantin)?
  • Zeichnet sich die Unternehmerin durch ein besonderes Engagement aus (z. B. ehrenamtliches Engagement für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, Beschäftigung/Ausbildung von Migrantinnen oder Migranten)?
  • Gibt es sonstige herausragende Merkmale?

beim Nachhaltigkeitspreis zudem besonders beachtet

Die Gewichtung der Kriterien im Einzelfall obliegt der Jury und ist nicht gerichtlich überprüfbar.

11. Bekanntgabe der Preisträgerinnen

Die Jury wählt insgesamt drei Preisträgerinnen aus. Die Information an die Gewinnerinnen erfolgt in Textform (§ 126b BGB) durch das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. Die Gewinnerinnen werden im Rahmen einer Preisverleihung bekannt gegeben. Das Datum der Veranstaltung wird rechtzeitig auf www.gruenderinnenpreis.sachsen.de öffentlich kommuniziert. Das betrifft auch das Format, das in Abhängigkeit von der Pandemielage umgesetzt werden kann.

12. Auszahlung der Preisgelder

Die Auszahlung der Preisgelder erfolgt ausschließlich unbar. Die Preisträgerinnen und Preisträger sind verpflichtet, nach Mitteilung des Gewinns eine Bankverbindung, auf die die Preisgelder überwiesen werden sollen, in Textform (§ 126b BGB) dem Veranstalter mitzuteilen und einen Identitätsnachweis zu erbringen. Die Preisträgerinnen stimmen gleichzeitig der Weiterverarbeitung ihrer Daten durch den Veranstalter für die Auszahlung der Preisgelder zu. Die Überweisung der Preisgelder an die zuvor mitgeteilte Bankverbindung hat Erfüllungswirkung.

13. Öffentlichkeitsarbeit

Die Vergabe des Sächsischen Gründerinnenpreises wird durch den Veranstalter öffentlichkeitswirksam begleitet. Nach vorheriger Absprache sind Foto-, Ton- und Videoaufnahmen sowie formatbezogene Publikationen geplant.

14. Beihilfen

Die Zuwendungen können für die Gewinnerinnen den Charakter einer Beihilfe haben. Soweit es sich bei den Zuwendungen für die Gewinnerinnen um staatliche Beihilfen im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. C 202 vom 07.06.2016, S.1) handelt, werden diese nach Maßgabe und unter Einhaltung der Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S.1), die zuletzt durch Verordnung (EU) Nr. 2020/972 der Kommission vom 2. Juli 2020 (ABl. L 215 vom 07.07.2020, S. 3) geändert worden ist („De-minimis-Verordnung“) in der jeweils gültigen Fassung gewährt: Auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung dürfen einem Unternehmen bzw. einem Unternehmensverbund sog. De-minimis-Beihilfen bis zu einem Höchstbetrag von 200.000,00 € in einem Zeitraum von drei Steuerjahren gewährt werden. Die Prämierte hat auf Anforderung des Freistaates Sachsen vor der Auszahlung schriftlich in Papierform, in elektronischer Form oder in Textform jede De minimis-Beihilfe anzugeben, die sie in den beiden vorangegangenen Steuerjahren sowie im laufenden Steuerjahr bereits erhalten hat, so dass sichergestellt ist, dass der Höchstbetrag von 200.000,00 € in drei Jahren nicht überschritten wird.

15. Nutzungsrechte

Die Nutzungsrechte der Einreichungen verbleiben bei den Bewerberinnen, sie werden im Rahmen des Wettbewerbs und darüber hinaus nicht weitergereicht oder verwertet. Alle Einreichungen werden von der Fachjury und unter Berücksichtigung der Verschwiegenheitspflicht gesichtet und bewertet.

16. Hinweise zur Teilnahme

Die Teilnahme am Wettbewerb für den Sächsischen Gründerinnenpreis 2023 erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Bewerberinnen sind für die Richtigkeit ihrer Angaben im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens verantwortlich. Die Angaben müssen der Wahrheit entsprechen.

17. Veränderungen im Ablauf des Wettbewerbs

Der Veranstalter des Wettbewerbs um den Sächsischen Gründerinnenpreis 2023 hat das Recht, den Ablauf und die Bekanntgabe der Preisträgerinnen sowohl zeitlich als auch örtlich zu verlegen. Die Bewerberinnen erklären sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Wird aus wichtigen Gründen oder wegen höherer Gewalt die Veranstaltung zur Bekanntgabe der Preisträgerinnen abgesagt oder verschoben, teilt der Veranstalter dies den Preisträgerinnen unverzüglich mit. Für Änderungen im Ablauf des Wettbewerbs um den Sächsischen Gründerinnenpreis 2023 und Druckfehler übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

18. Datenschutz

Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des Wettbewerbs um den Sächsischen Gründerinnenpreis 2023 können den Datenschutzhinweisen entnommen werden, die zum Wettbewerb um den Sächsischen Gründerinnenpreis 2023 im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen hinterlegt sind. Die Anmeldung zum Wettbewerb erfolgt in Kenntnis dieser Informationen. Die angemeldeten Bewerberinnen versichern die datenschutzrechtliche Konformität der Übermittlung personenbezogener Daten Dritter an den Veranstalter im Rahmen der gesetzlichen Verantwortlichkeit der Bewerberinnen gemäß Art. 4 Ziffer 7 DS-GVO.

19. Einwilligungserklärung

Die Bewerberinnen um den Sächsischen Gründerinnenpreis 2023 werden im Rahmen der Online-Bewerbung aufgefordert, den Teilnahme- und Datenschutzbedingungen aktiv zuzustimmen.

Dresden, 14. Februar 2023

Datenschutzerklärung

Sächsisches Staatsministerium der Justiz
und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Hansastraße 4
01097 Dresden
poststelle@smj.justiz.sachsen.de

Einwilligung

zu Ton-, Bild- und Filmaufnahmen im Rahmen des Wettbewerbs um den Sächsischen Gründerinnenpreis 2023

Ich willige mit Einreichung der Bewerbung um den Sächsischen Gründerinnenpreis im Online-Anmeldeformular des Beteiligungsportals des Freistaates Sachsen mittels Anklicken „Ich stimme der Datenschutzerklärung zu.“ ein, dass das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung Ton-, Bild- und Videoaufnahmen, auf denen ich zu sehen bin, anfertigen lässt und zum Zweck der Zweck der Öffentlichkeitsarbeit rund um den Sächsischen Gründerinnenpreis 2023 verwendet.

Mir ist bekannt, dass die von mir angefertigten Ton-, Bild- und Videoaufnahmen zu diesem Zweck in den folgenden Publikationsformen eingesetzt werden sollen: Internetauftritte des Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, Social-Media-Kanäle der Sächsischen Staatsregierung (u.a. YouTube) und Social-Media-Kanäle des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (u.a. Twitter, Instagram) und Print-Publikationen.

Ich räume dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Daten und Aufnahmen ein. Das Nutzungsrecht ist unterlizenzierbar. Das Nutzungsrecht ist inhaltlich unbeschränkt und umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich folgende Nutzungsarten: Veröffentlichung im Internet, in sozialen Medien und in Printmedien sowohl zu werblichen als auch zu redaktionellen Zwecken und die Speicherung in Mediendatenbanken.

Die Rechteeinräumung zur Veröffentlichung der Abbildungen erfolgt ohne Vergütung und umfasst ein Bearbeitungsrecht, soweit diese Bildveränderungen nicht entstellend sind. Insbesondere beinhaltet dies das Recht, die Aufnahmen zu retuschieren, zu vergrößern und zu beschneiden und in andere Bilder einzufügen (Fotomontage).

Ich bin damit einverstanden, dass die Ton-, Bild- und Videoaufnahmen und oben genannten personenbezogenen Daten im Rahmen zum Zwecke der Berichterstattung an Zeitungsverlage und andere Medienunternehmen, Presseagenturen und Journalisten weitergegeben werden. Eine Weitergabe an sonstige Dritte wird nicht erfolgen.

Mir ist bekannt, dass die Ton-, Bild- und Videoaufnahmen bei der Veröffentlichung im Internet oder in sozialen Netzwerken weltweit abrufbar und insbesondere durch Suchmaschinen auffindbar sind, eine Weiterverwendung und/oder Veränderung durch Dritte nicht ausgeschlossen werden kann und unter Umständen keine vollständige Löschung im Internet möglich ist.

Soweit aus den Ton-, Bild- und Videoaufnahmen die ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen oder genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung betroffen sind, bezieht sich die Einwilligung ausdrücklich auch auf die Nutzung dieser Daten zu den oben genannten Zwecken. Soweit von der oben genannten Datenverarbeitung auch besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Artikel 9 Absatz 1 DSGVO umfasst sind, bin ich auch mit deren Verarbeitung ausdrücklich einverstanden.

Mit ist bekannt, dass mit der Veröffentlichung der Ton-, Bild- und Videoaufnahmen und personenbezogenen Daten in sozialen Netzwerken eine Datenübermittlung in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) einhergehen kann. Hinsichtlich der USA hat die Europäische Kommission bislang kein angemessenes Datenschutzniveau festgestellt (Art. 45 Datenschutz-Grundverordnung). Auch bestehen gegenwärtig in datenschutzrechtlicher Hinsicht keine geeigneten Garantien (Art. 46 Datenschutz-Grundverordnung). Es besteht im Hinblick auf die in die USA übermittelten Daten das Risiko, dass Dritte, unter anderem US-amerikanische Behörden, Zugriff auf diese Daten nehmen können. Es besteht zudem eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer nicht korrekten Datenverarbeitung kommen kann, da die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutze personenbezogener Daten quantitativ und qualitativ nicht vollumfänglich den Anforderungen dem europäischen Datenschutzrecht entsprechen. In den USA besteht außerdem möglicherweise kein effektiver Rechtsschutz im Hinblick auf den Datenschutz. Auch in Anbetracht der bestehenden möglichen Risiken derartiger Datenübermittlungen ohne Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses und ohne geeignete Garantien bin ich mit der Datenübermittlung in die USA ausdrücklich einverstanden.

Die Einwilligung ist freiwillig. Die Nichteinwilligung führt zu dem Nachteil, dass ich nicht am Wettbewerb um den Sächsischen Gründerinnenpreis 2023 teilnehmen kann.

Datenschutzrechtliche Informationen
nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

für den Wettbewerb um den Sächsischen Gründerinnenpreis 2023

Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung erhebt und verarbeitet zum Zweck der Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung und Öffentlichkeitsarbeit des Wettbewerbs personenbezogene Daten. Hierzu wird mitgeteilt:

1.         Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des zuständigen Datenschutzbeauftragten

Verantwortlicher:

Sächsisches Staatsministerium der Justiz
und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Hansastraße 4
01097 Dresden
poststelle@smj.justiz.sachsen.de

Datenschutzbeauftragter:

Datenschutzbeauftragter
Sächsisches Staatsministerium der Justiz
und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Hansastraße 4
01097 Dresden
dsb@smj.justiz.sachsen.de

2.         Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie verarbeitete personenbezogene Daten

Das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung verarbeitet die personenbezogenen Daten Anrede, Titel, Vor- und Zunamen, E-Mail-Adresse, Unternehmensbezeichnung, Gründungs- oder Übernahmedatum und Unternehmenssitz zum Zweck der Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung und Öffentlichkeitsarbeit des Wettbewerbs. Der Wettbewerb um den Sächsischen Gründerinnenpreis 2023 findet im Jahr 2023 statt.

3.         Herkunft der Daten

Die betreffenden Daten stammen aus der Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb aus dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/startseite. Die Teilnahme an der Veranstaltung setzt die Einreichung einer Bewerbung über das Beteiligungsportal voraus. Das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen wird von der Sächsischen Staatskanzlei betrieben.

4.         Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a und Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a DSGVO. Die erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Hierdurch wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung jedoch nicht berührt.

Darüber hinaus werden auf der Grundlage einer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO Ton-, Foto- und Videoaufnahmen verarbeitet, die durch die Bewerberinnen zur Verfügung gestellt werden. Die Foto-, Ton- und Videoaufnahmen werden auf den Social Media-Kanälen Instagram und Twitter sowie auf der Website des Sächsischen Staatsministeriums für Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über den Youtube-Kanal der Sächsischen Staatskanzlei veröffentlicht. Dies dient dem Zweck der Öffentlichkeitsarbeit für den Sächsischen Gründerinnenpreis durch das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten Anrede, Titel, Vor- und Zunamen, E-Mail-Adresse Unternehmensbezeichnung, Gründungs- oder Übernahmedatum und Unternehmenssitz ist weder gesetzlich, noch vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich. Die betroffene Person ist nicht verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen. Ohne Bereitstellung der Daten ist eine Teilnahme am Wettbewerb um den Sächsischen Gründerinnenpreis 2023 nicht möglich.

Im Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung.

Die Bewerberinnen können sich optional damit einverstanden erklären, dass das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) personenbezogene Daten (Name, E-Mail-Adresse) zur Kontaktaufnahme und Weitergabe im Rahmen der Vernetzung der Bewerberinnen vor und nach der Preisverleihung 2023 verwendet. Die Zustimmung zur Vernetzung ist keine Voraussetzung zur Teilnahme am Wettbewerb Sächsischer Gründerinnenpreis 2023. Die Zustimmung kann freiwillig erteilt werden.

Wird die Einwilligung widerrufen, so werden die personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden die personenbezogenen Daten Anrede, Titel, Vor- und Zunamen, E-Mail-Adresse, Unternehmensbezeichnung, Gründungs- oder Übernahmedatum und Unternehmenssitz bis zum Ende der Nachbereitungsphase des Sächsischen Gründerinnenpreises 2023 (Ende September 2024) gespeichert und sodann gelöscht. Foto-, Ton-, Videoaufnahmen der Veranstaltung bleiben auf der Website und den o. g. Social-Media-Kanälen des Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung dauerhaft gespeichert.

5.         Weitergabe von Daten aus der Anmeldung über das Beteiligungsportal

Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten Anrede, Titel, Vor- und Zunamen, E-Mail-Adresse Unternehmensbezeichnung, Gründungs- oder Übernahmedatum und Unternehmenssitz, die aus der Bewerbung um den Sächsischen Gründerinnenpreis 2023 stammen, an Dritte ist nicht beabsichtigt. Erklärt sich die Bewerberin damit einverstanden personenbezogenen Daten (Name, E-Mail-Adresse) zum Zweck der Vernetzung bereit zu stellen, können diese Daten an Dritte weitergegeben werden.

Innerhalb des Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung erhalten nur diejenigen Personen Zugang zu den personenbezogenen Daten, die mit deren Verarbeitung zu den oben beschriebenen Verarbeitungszwecken betraut sind.

6.         Weitergabe von Daten bzgl. Foto-, Ton- und Videoaufnahmen

Der Sächsische Gründerinnenpreis 2023 ist ein öffentlichkeitswirksamer Wettbewerb. Foto-, Ton- und Videoaufnahmen werden zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit und Berichterstattung an Zeitungsverlage und andere Medienunternehmen, Presseagenturen und Journalisten weitergegeben werden. Eine Weiterverwendung und/oder Veränderung durch Dritte kann nicht ausgeschlossen werden und unter Umständen zu keiner vollständigen Löschung im Internet führen.

7.         Belehrung nach Artikel 49 DSGVO – Besondere Risiken bei der Übermittlung von Daten in Drittstaaten

Mit der Veröffentlichung der Foto-, Ton- und Videoaufnahmen und personenbezogenen Daten in sozialen Netzwerken kann eine Datenübermittlung in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) einhergehen. Hinsichtlich der USA hat die Europäische Kommission bislang kein angemessenes Datenschutzniveau festgestellt (Artikel 45 Datenschutz-Grundverordnung). Auch bestehen gegenwärtig in datenschutzrechtlicher Hinsicht keine geeigneten Garantien (Artikel 46 Datenschutz-Grundverordnung). Es besteht im Hinblick auf die in die USA übermittelten Daten das Risiko, dass Dritte, unter anderem US-amerikanische Behörden, Zugriff auf diese Daten nehmen können. Es besteht zudem eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer nicht korrekten Datenverarbeitung kommen kann, da die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutze personenbezogener Daten quantitativ und qualitativ nicht vollumfänglich den Anforderungen des europäischen Datenschutzrechts entsprechen. In den USA besteht außerdem möglicherweise kein effektiver Rechtsschutz im Hinblick auf den Datenschutz.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seiner Entscheidung vom 16. Juli 2020, Rechtssache C311/18 („Schrems II“), den Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission zum EU-US-Datenschutzschild (Privacy-Shield-Beschluss 2016/1250) für ungültig erklärt. Ein im Wesentlichen den europäischen Datenschutzstandards vergleichbares Datenschutzniveau bestehe für die USA nicht. Demzufolge ist ein gültiger Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission hinsichtlich einer Übermittlung personenbezogener Daten in die USA i. S. v. Art. 45 Abs. 1, 3 DSGVO nicht gegeben. Ferner liegen sog. geeignete Garantien i. S. v. Art. 46 Abs. 2, 3 DSGVO nicht vor. Mögliche Risiken derartiger Datenübermittlungen ohne Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses und ohne geeignete Garantien folgen insbesondere daraus, dass ein angemessenes Datenschutzniveau nicht garantiert werden kann. Der Anbieter hat staatlichen Stellen ggf. Zugriff auf die verarbeiteten personenbezogenen Daten zu gewähren. Personenbezogene Daten werden demzufolge u. U. an Dritte weitergeben, welche die Daten für eigene Zwecke verarbeiten bzw. nutzen. Betroffenenrechte können ggf. nicht durchgesetzt werden.

Das bedeutet, dass Sie Ihre Auskunftsrechte gegenüber den Social-Media-Kanälen möglicherweise nicht geltend machen bzw. durchsetzen können. Es besteht möglicherweise eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer nicht korrekten Datenverarbeitung kommen kann, da die technischen und organisatorischen Maßnahmen der Social-Media-Kanäle zum Schutze personenbezogener Daten quantitativ und qualitativ nicht vollumfänglich den Anforderungen der DS-GVO entsprechen.

8.         Rechte der betroffenen Person:

Die betroffene Person hat gegenüber dem Verantwortlichen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte hinsichtlich der sie betreffenden personenbezogenen Daten:

  • Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung (Artikel 21 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO)

Der betroffenen Person steht zudem das Recht zu, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.

 

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