Landesentwicklungsplan Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung Frühzeitige Beteiligung

Landesentwicklungsplan (LEP) Sachsen

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 01.09.2025 bis 12.10.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Landesentwicklungsplan Sachsen (LEP)

Neufassung des Landesentwicklungsplanes Sachsen

Die Sächsische Staatsregierung hat am 17. Juni 2025 beschlossen, den Landesentwicklungsplan Sachsen einschließlich des Landschaftsprogramms neu zu fassen (Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über den Landesentwicklungsplan Sachsen vom 14. August 2013, SächsGVBl. S. 582 [Landesentwicklungsplan 2013 – LEP 2013]).

Bei der Neufassung wird gemäß § 8 des Raumordnungsgesetzes (ROG) vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) geändert worden ist, i. V. m. § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz vom 11. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 706), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 522) geändert worden ist (SächsLPlG)), eine Umweltprüfung im Sinne der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. EG Nr. L 197 S. 30) durchgeführt. Dazu wird ein Umweltbericht erstellt.

Das Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung führt vom 1. September bis  zum 12. Oktober 2025 die Beteiligung gemäß § 9 Abs. 1 S. 2 und 3 ROG und § 8 ROG zur Ausarbeitung des Planentwurfes und zur Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung einschließlich des Umfangs und Detaillierungsgrades des Umweltberichtes durch.

Daher werden Sie gebeten, auf der Grundlage der Eckpunkte Aufschluss über diejenigen von Ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Aufstellung des Landesentwicklungsplan bedeutsam sein können. Gleiches gilt für weitere Ihnen vorliegende Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind. In den Stellungnahmen können auch Hinweise zu Festlegungen für die Neufassung des Landesentwicklungsplanes gegeben werden.

Wenn Ihr umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des LEP berührt werden kann, bitten wir Sie zudem, zur Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades des Umweltberichtes bis zum o. g. Termin Stellung zu nehmen. Dazu wird auf die Scopinguntunterlage zur Umweltprüfung verwiesen.

Die Eckpunkte, der Landesentwicklungsplan 2013 sowie allgemeine Informationen zur Neufassung einschließlich der durchzuführenden Umweltprüfung können auch im Internet unter www.landesentwicklung.sachsen.de eingesehen werden.

Kontakt

SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR INFRASTRUKTUR UND LANDESENTWICKLUNG
SAXON STATE MINISTRY FOR INFRASTRUCTURE AND REGIONAL DEVELOPMENT

Referat 43 – Landes- und Regionalplanung
Unit 43 – state spatial planning, regional planning

Landesentwicklungsplan@smil.sachsen.de

Referatsleiter Michael Schramm, Tel.: +49 (0) 351 564-50430
Dr. Sarah Strugale, Tel.: +49 (0) 351 564-50435
Alexandra Weise, Tel.:  +49 (0) 351 564-50436  (technische Fragen)

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Eine Weitergabe Ihrer Daten kann im Rahmen der Organisation des Beteiligungsverfahrens „Landesentwicklungsplan Sachsen (LEP)“ erfolgen. Empfänger der Daten können Dienstleister oder Vertragspartner sein, die das SMIL etwa zum Zwecke der Auswertung der Stellungnahmen gebunden hat. Darüber hinaus ist grundsätzlich keine Weitergabe vorgesehen.

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Die Kontaktdaten der Datenschutzaufsichtsbehörde des Freistaates Sachsen sind:

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Postfach 11 01 32
01330 Dresden
Telefon: +49 (0) 351 85471-101
E-Mail: post@sdtb.sachsen.de

An wen können Sie sich wenden?

Das SMIL wird vertreten durch die Behördenleitung:

Sächsische Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung
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Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung
Anita Eichhorn
Behördliche Datenschutzbeauftragte
Telefon: +49 (0) 351 564-50150
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