Bebauungsplan Stadt Seifhennersdorf Öffentliche Auslegung

Entwurf "Gewerbegebietserweiterung Viebigstraße Seifhennersdorf"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.12.2023 bis 22.01.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Die Stadt Seifhennersdorf gibt hiermit bekannt, dass der Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebietserweiterung Viebigstraße Seifhennersdorf“ der Firma SCHERDEL SFS Spezialfedern GmbH Seifhennersdorf in der Fassung vom 13.11.2023 gemäß Beschluss des Stadtrates vom 23.11.2023 zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats vom 11.12.2023 bis einschließlich 22.01.2024 in der Stadtverwaltung Seifhennersdorf, Rathausplatz 1, Zimmer 12 während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich ausliegt.

Der Bebauungsplan „Gewerbegebietserweiterung Viebigstraße Seifhennersdorf“ wird im Regelverfahren nach § 8 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Kontaktperson

Bitte richten Sie Ihre schriftlichen Stellungnahmen per E-Mail an:

Stichwort: „Gewerbegebietserweiterung Viebigstraße Seifhennersdorf“

schmidt@stadtwerkstadt.de  oder

stadtplanung@seifhennersdorf.de

oder postalisch

an:                                                                                                                                                                  StadtWerkStadt, Dr. Dorit Schmidt, Simons Wiese 13, OT Possendorf, 01728 Bannewitz,

bzw.

Stadt Seifhennersdorf, Nico Richter, Rathausplatz 1, 02782 Seifhennersdorf

Datenschutzerklärung

Umfang der Datenverarbeitung

Das Baugesetzbuch sieht vor, dass natürliche und juristische Personen im Bebauungsplanverfahren eine Stellungnahme an die für das Verfahren zuständige Stelle abgeben können. Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme an uns entschließen, speichern wir die darin gemachten Angaben sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift und ggf. E-Mailadresse. Alle Daten werden zur Bearbeitung der Stellungnahme verwendet. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. einer erneuten Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB werden Ihre Daten nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens dazu verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme zu informieren (§ 3 Abs. 2 Satz 4 2. Halbsatz BauGB). Eine Information über die Berücksichtigung von Stellungnahmen, die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingehen, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Wir können die Daten an ein von uns beauftragtes Unternehmen weitergeben, das die Auswertung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und die Durchführung des Postversands als Dienstleistung übernimmt.

Rechtsgrundlage

Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 Baugesetzbuch.

Zweck

Wir informieren Sie hier über die Datenverarbeitung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im Bebauungsplanverfahren. Ihre persönlichen Angaben werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bebauungsplanverfahrens beurteilen zu können. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. einer erneuten Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB werden Ihre Daten nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens dazu verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme zu informieren (§ 3 Absatz 2 Satz 4 2. Halbsatz Baugesetzbuch). Sie haben auch die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abzugeben. Dann kann keine Rückmeldung erfolgen. Nach Abschluss des Verfahrens wird der Bebauungsplan zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Dauer

Ihre personenbezogenen Daten werden bei uns unbefristet gespeichert.

Widerspruch/Beseitigung

  1. Sie können beim Ansprechpartner, der für die Datenbearbeitung verantwortlichen Stelle, Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir über Sie zu welchen Zwecken verarbeiten und wem diese bereits offengelegt oder an wen diese weitergeben wurden. Auch an wen wir Sie noch weiter geben wollen ist Bestandteil der Auskunft.
  2. Sie können bei uns die Berichtigung fehlerhafter Angaben zu Ihrer Person verlangen.
  3. Sie können die Löschung Ihrer personenbezogener Daten verlangen, z. B. wenn Ihre personenbezogenen Daten bei uns für den oben angegebenen Zweck nicht mehr benötigt werden und es auch keine gesetzliche Grundlage mehr für die längere Speicherung bei uns gibt.
  4. Unter bestimmten Umständen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten bei uns verlangen; die Daten werden dann nicht gelöscht, aber nicht weiter genutzt.
  5. Aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen persönlichen Situation ergeben, können Sie gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einlegen.
  6. Die Bereitstellung Ihres vollständigen Namens und Ihre Anschrift (= personenbezogenen Daten) ist für den Zweck Ihrer Benachrichtigung erforderlich.
  7. Wenn Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, werden diese gelöscht. Ihre Stellungnahme wird dann anonymisiert in der Abwägung berücksichtigt. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten vor der Löschung wird davon nicht berührt.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Anlage zum Bebauungsplan
  • Schalltechnisches Gutachten
  • Grünordnungsplan
  • Grünordnungsplan
  • Umweltbericht

Informationen

Übersicht
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