Entwicklungssatzung Stadt Sebnitz Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung "Bergstraße Sebnitz"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 29.06.2026 bis 29.07.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Großen Kreisstadt

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der

Ergänzungssatzung „Bergstraße Sebnitz“ in der Fassung vom 09.06.2026

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Sebnitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.06.2026 mit Beschluss Nr. SR/141/2026 den Entwurf der Ergänzungssatzung „Bergstraße Sebnitz“ in der Fassung vom 09.06.2026, bestehend aus Teil A – Planzeichnung, Teil B – Satzungstext und Teil C – Begründung, gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Anlass der Planung ist die Absicht, für das Flurstück 732/3 der Gemarkung Sebnitz die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete bauliche Entwicklung zu schaffen. Hierzu soll die bislang dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnende Fläche durch Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine künftige Wohnnutzung.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung umfasst zeichnerische und textliche Festsetzungen einschließlich grünordnerischer Regelungen sowie Informationen zu umweltrelevanten Belangen.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Bergstraße Sebnitz“ in der Fassung vom 09.06.2026 bestehend aus Teil A – Planzeichnung, Teil B – Satzungstext und Teil C – Begründung, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 29.06.2026 bis einschließlich 29.07.2026

im Internet auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Sebnitz unter https://www.rathaus.sebnitz.de/aktuelles/bekanntmachungen/ veröffentlicht.

Parallel dazu werden die Unterlagen während der nachfolgend genannten Zeiten in der

Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz,

Bauverwaltung – Stadtplanung

öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.

Montag           von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag          von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag     von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitag             von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Während der Beteiligungsfrist kann jede Person Stellungnahmen abgeben; Kinder und Jugendliche sind ausdrücklich Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Die Stellungnahmen können elektronisch übermittelt werden (z. B. per E-Mail an info@stadtverwaltung-sebnitz.de oder über das Landesportal Bauleitplanung). Sie können auch bei der Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz, schriftlich eingereicht oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Außerhalb der Öffnungszeiten sind Terminvereinbarungen möglich (Telefon: 035971 84 205 bzw. 035971 84 150).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Datenschutzinformation: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch und nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung“, welches mit ausliegt.

Sebnitz, den 26.06.2026

gez. Ronald Kretzschmar

Oberbürgermeister

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