Bebauungsplan Stadt Sebnitz Frühzeitige Beteiligung

"Ferienhaussiedlung an der Finkenbaude“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 30.03.2026 bis 30.04.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet Tourismus "Ferienhaussiedlung an der Finkenbaude“ der Großen Kreisstadt Sebnitz gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Sebnitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.03.2026 mit Beschluss Nr. SR/129/2026 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet Tourismus    "Ferienhaussiedlung an der Finkenbaude“ gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 1639/1, 1641/2, 1641/4, 1719/7, 1719/12 der Stadt Sebnitz, Gemarkung Sebnitz und liegt im Außenbereich.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird die Schaffung von Baurecht für die Realisierung des Vorhabens "Ferienhaussiedlung an der Finkenbaude“ angestrebt.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet Tourismus „Ferienhaussiedlung an der Finkenbaude" besteht aus der Planzeichnung M 1:500, Teil A1, den textlichen Festsetzungen, Teil B und der Begründung, Teil C mit Anlagen in der Fassung vom 19.02.2026.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen jeweils in der (Vorentwurfs-)Fassung vom 19.02.2026 verfügbar:

• Begründung

• Bestandsplan

Die Veröffentlichung im Internet finden Sie auf der Internetseite der Stadt Sebnitz“ unter: https://www.rathaus.sebnitz.de/aktuelles/bekanntmachungen/

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet Tourismus „Ferien-haussiedlung an der Finkenbaude“, Stadt Sebnitz, Gemarkung Sebnitz und die vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden zu jedermanns Einsicht und Erörterung

vom 30.03.2026 bis einschließlich 30.04.2026

in der Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz,

in der Bauverwaltung/Stadtplanung

während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag              von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag zusätzlich                                                      von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

und Donnerstag zusätzlich                                         von 13.00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Die vollständigen Planunterlagen werden parallel dazu im zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen veröffentlicht: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sebnitz/startseite

Während der frühzeitigen Beteiligung können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet Tourismus „Ferienhaussiedlung an der Finkenbaude" abgegeben werden.

Stellungnahmen können elektronisch übermittelt werden an: info@stadtverwaltung-sebnitz.de oder per Fax an: 035971 53053. Sie können auch bei der Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Außerhalb der Öffnungszeiten sind Terminvereinbarungen möglich. (Telefonnummer 035971 – 84 205 bzw. 84 – 150)

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können, gemäß § 4a Abs. 5 BauGB, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch und nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung“, welches mit ausliegt.

Sebnitz, den 27.03.2026

Kretzschmar

Oberbürgermeister

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