Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Sebnitz
Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes "Caravan- und Campingplatz Lichtenhain“ im Ortsteil Lichtenhain der Großen Kreisstadt Sebnitz gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Sebnitz hat mit Beschluss-Nr. SR/92/2025 vom 25.06.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes "Caravan- und Campingplatz Lichtenhain“ in der Fassung vom 11.06.2025 gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.
Das Vorhabengebiet befindet sich in Ortsteil Lichtenhain der Großen Kreisstadt Sebnitz. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe von 19.710 m² und umfasst die Flurstücke 143/3, 143/4, 143/5, 149/2 und 133/2 sowie Teile von Flurst. 149/1 und 150 der Gemarkung Lichtenhain.
Mit dem Bebauungsplan "Caravan- und Campingplatz Lichtenhain“ sollen auf dem nicht mehr genutzten Sportplatz in Lichtenhain im direkten Anschluss an die vorhandene öffentliche Gaststätte mit Bowlingbahn die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anlage eines Caravan- und Campingplatzes geschaffen werden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 11.06.202 besteht aus Teil A – Planzeichnung, Teil B – Textliche Festsetzungen, Teil C – Begründung mit Anlagen 1–4 und Teil D – Umweltbericht mit Anlagen 1–3.
Die Große Kreisstadt Sebnitz veröffentlicht den Entwurf des Bebauungsplanes auf der Homepage des Sebnitzer Rathauses unter:
https://www.rathaus.sebnitz.de/aktuelles/bekanntmachungen/
Die öffentliche Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes "Caravan- und Campingplatz Lichtenhain“ im Ortsteil Lichtenhain erfolgt zu jedermanns Einsicht und Erörterung in der Zeit
vom 21.07.2025 bis einschließlich 22.08.2025
in der Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz,
in der Bauverwaltung/Stadtplanung
während folgender Zeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich von 13.00 Uhr bis 18:00 Uhr
und Donnerstag zusätzlich von 13.00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Folgende aufgeführte Normen, auf die im Entwurf Bezug genommen wird, liegen bei der Stadtverwaltung Sebnitz vor und können im Rahmen der öffentlichen Beteiligung von den Bürgern bei Bedarf eingesehen werden:
- DIN 18920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau
- DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen zur Einsichtnahme vor:
- Umweltbericht (Teil D) in der Fassung vom 11.06.2025 mit Anlagen 1-3:
Dem Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Biotope, Biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Luft/Klima, Landschaftsbild sowie Kultur- und Sachgüter entnommen werden.
Es ist eine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz enthalten sowie naturschutzfachliche und grünordnerische Maßnahmen als Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen und als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Anlagen zum Umweltbericht:
- Umweltbezogenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Hinweise zum Naturschutz
Hinweise bezüglich Immissionsschutz
Hinweise zum Gewässerschutz
Hinweise Abfall, Boden, Altlasten
Hinweise zu Bestandsbäumen und Schutzgebietsflächen
Hinweise bezüglich Geologie und Radonschutz
Die umweltrelevanten Unterlagen dienen insgesamt der Verdeutlichung der ökologischen Ziele des Bebauungsplangebietes, durch die Gefahren für die Umwelt abgewehrt und dem Entstehen schädlicher Umweltauswirkungen vorgebeugt werden soll.
Die kompletten Planunterlagen sind außerdem auf der Internetseite des Zentralen Landesportales Bauleitplanung des Freistaates Sachsen innerhalb des genannten Zeitraumes veröffentlicht: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sebnitz/startseite
Während der öffentlichen Beteiligung können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes "Caravan- und Campingplatz Lichtenhain“" im Ortsteil Lichtenhain abgegeben werden.
Stellungnahmen können elektronisch übermittelt werden an: info@stadtverwaltung-sebnitz.de oder per Fax an: 035971 53053. Sie können auch bei der Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Außerhalb der Öffnungszeiten sind Terminvereinbarungen möglich. (Telefonnummer 035971 – 84 205 bzw. 84 – 150)
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können, gemäß § 4a Abs. 6 BauGB, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Datenschutzinformation: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch und nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung“, welches mit ausliegt.
Kretzschmar
Oberbürgermeister
Frau Frei