Bebauungsplan Stadt Sebnitz Öffentliche Auslegung

Caravan- und Campingplatz Lichtenhain

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 21.07.2025 bis 22.08.2025
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Sebnitz

Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes "Caravan- und Campingplatz Lichtenhain“ im Ortsteil Lichtenhain der Großen Kreisstadt Sebnitz gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Sebnitz hat mit Beschluss-Nr. SR/92/2025 vom 25.06.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes "Caravan- und Campingplatz Lichtenhain“ in der Fassung vom 11.06.2025 gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Das Vorhabengebiet befindet sich in Ortsteil Lichtenhain der Großen Kreisstadt Sebnitz. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe von 19.710 m² und umfasst die Flurstücke 143/3, 143/4, 143/5, 149/2 und 133/2 sowie Teile von Flurst. 149/1 und 150 der Gemarkung Lichtenhain.

Mit dem Bebauungsplan "Caravan- und Campingplatz Lichtenhain“ sollen auf dem nicht mehr genutzten Sportplatz in Lichtenhain im direkten Anschluss an die vorhandene öffentliche Gaststätte mit Bowlingbahn die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anlage eines Caravan- und Campingplatzes geschaffen werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 11.06.202 besteht aus Teil A – Planzeichnung, Teil B – Textliche Festsetzungen, Teil C – Begründung mit Anlagen 1–4 und Teil D – Umweltbericht mit Anlagen 1–3.

Die Große Kreisstadt Sebnitz veröffentlicht den Entwurf des Bebauungsplanes auf der Homepage des Sebnitzer Rathauses unter:

https://www.rathaus.sebnitz.de/aktuelles/bekanntmachungen/

Die öffentliche Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes "Caravan- und Campingplatz Lichtenhain“ im Ortsteil Lichtenhain erfolgt zu jedermanns Einsicht und Erörterung in der Zeit

vom 21.07.2025 bis einschließlich 22.08.2025

in der Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz,

in der Bauverwaltung/Stadtplanung

während folgender Zeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag                von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag zusätzlich                                                       von 13.00 Uhr bis 18:00 Uhr

und Donnerstag zusätzlich                                           von 13.00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Folgende aufgeführte Normen, auf die im Entwurf Bezug genommen wird, liegen bei der Stadtverwaltung Sebnitz vor und können im Rahmen der öffentlichen Beteiligung von den Bürgern bei Bedarf eingesehen werden:

- DIN 18920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau

- DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen zur Einsichtnahme vor:

-  Umweltbericht (Teil D) in der Fassung vom 11.06.2025 mit Anlagen 1-3:

Dem Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Biotope, Biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Luft/Klima, Landschaftsbild sowie Kultur- und Sachgüter entnommen werden.

Es ist eine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz enthalten sowie naturschutzfachliche und grünordnerische Maßnahmen als Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen und als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Anlagen zum Umweltbericht:

  • Anlage 1: IFG - Ingenieurbüro für Geotechnik GmbH: Baugrunduntersuchung mit Versick-erungsnachweis, 27.06.2024 (ohne Anlagen)
  • Anlage 2:  Akustik Bureau Dresden GmbH: Schaltechnische Untersuchung B-Plan „Caravan und Campingplatz Lichtenhain“, ABD 44270-01/25, 21.01.2025
  • Anlage 3: AIB GmbH: Beleuchtungskonzept/ Stellungnahme zu Lichtemissionen zum Bebauungsplan „Caravan- und Campingplatz“ Lichtenhain, 13.01.2025

- Umweltbezogenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

  • LRA Pirna Stellungnahmen vom 08.08.2024:

            Hinweise zum Naturschutz

                        Hinweise bezüglich Immissionsschutz

                        Hinweise zum Gewässerschutz

                        Hinweise Abfall, Boden, Altlasten

  • Landesdirektion Sachsen, Referat Naturschutz, Landschaftspflege vom 18.07.2024

                        Hinweise zu Bestandsbäumen und Schutzgebietsflächen

  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 07.08.2024

                        Hinweise bezüglich Geologie und Radonschutz

Die umweltrelevanten Unterlagen dienen insgesamt der Verdeutlichung der ökologischen Ziele des Bebauungsplangebietes, durch die Gefahren für die Umwelt abgewehrt und dem Entstehen schädlicher Umweltauswirkungen vorgebeugt werden soll.   

Die kompletten Planunterlagen sind außerdem auf der Internetseite des Zentralen Landesportales Bauleitplanung des Freistaates Sachsen innerhalb des genannten Zeitraumes veröffentlicht: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sebnitz/startseite

Während der öffentlichen Beteiligung können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes "Caravan- und Campingplatz Lichtenhain“" im Ortsteil Lichtenhain abgegeben werden.

Stellungnahmen können elektronisch übermittelt werden an: info@stadtverwaltung-sebnitz.de oder per Fax an: 035971 53053. Sie können auch bei der Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Außerhalb der Öffnungszeiten sind Terminvereinbarungen möglich. (Telefonnummer 035971 – 84 205 bzw. 84 – 150)

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können, gemäß § 4a Abs. 6 BauGB, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch und nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung“, welches mit ausliegt.

Kretzschmar

Oberbürgermeister

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