Bebauungsplan Stadt Sebnitz Frühzeitige Beteiligung

Alter Sportplatz Mittelndorf

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 11.11.2024 bis 12.12.2024
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Sebnitz

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplanes        "Alter Sportplatz Mittelndorf“ im Ortsteil Mitteldorf der Großen Kreisstadt Sebnitz gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Sebnitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.10.2024 mit Beschluss Nr. SR/25/2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes "Alter Sportplatz Mittelndorf“ im Ortsteil Mittelndorf gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Das Vorhabengebiet befindet sich im Ortsteil Mittelndorf der Großen Kreisstadt Sebnitz. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe von 7.819 m² und umfasst Teile der Flurstücke 87/1 und 85/13 der Gemarkung Mittelndorf.

Mit dem Bebauungsplan "Alter Sportplatz Mittelndorf“ sollen auf dem nicht mehr genutzten ehemaligen Sportplatz in Mittelndorf die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine künftige Wohnbebauung geschaffen werden.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Alter Sportplatz Mittelndorf“ besteht aus der Planzeichnung M 1:1000 mit textlichen Festsetzungen, der Begründung mit Umweltbericht und den Grünordnungsplänen (Bestand und Entwicklung) in der Fassung vom 01.10.2024.

Die Veröffentlichung im Internet finden Sie auf der Homepage des Sebnitzer Rathauses unter: https://www.rathaus.sebnitz.de/aktuelles/bekanntmachungen/

Die öffentliche Beteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes "Alter Sportplatz Mittelndorf“ im Ortsteil Mittelndorf erfolgt zu jedermanns Einsicht und Erörterung in der Zeit

vom 11.11.2024 bis einschließlich 12.12.2024

in der Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz,

in der Bauverwaltung/Stadtplanung

während folgender Zeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag              von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag zusätzlich                                                      von 13.00 Uhr bis 18:00 Uhr

und Donnerstag zusätzlich                                         von 13.00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Die kompletten Planunterlagen sind außerdem auf der Internetseite des Zentralen Landes-portales Bauleitplanung des Freistaates Sachsen innerhalb des genannten Zeitraumes veröffentlicht: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sebnitz/startseite

Während der öffentlichen Beteiligung können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes "Alter Sportplatz Mittelndorf“ im Ortsteil Mittelndorf abgegeben werden.

Stellungnahmen können elektronisch übermittelt werden an: info@stadtverwaltung-sebnitz.de oder per Fax an: 035971 53053. Sie können auch bei der Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Außerhalb der Öffnungszeiten sind Terminvereinbarungen möglich. (Telefonnummer 035971 – 84 205 bzw. 84 – 150)

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können, gemäß § 4a Abs. 5 BauGB, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch und nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung“, welches mit ausliegt.

Kretzschmar

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Frau Frei, Bauverwaltung

Datenschutzerklärung

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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch und nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung“, welches mit ausliegt.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung mit Umweltbericht
  • Grünordnungplan Bestand
  • Grünordnungplan Entwicklung
  • Bekanntmachung

Informationen

Übersicht
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