Bebauungsplan Stadt Sebnitz Erneute Beteiligung

2. Änderung des vorzeitigen Bebauungsplanes "Eigenheimstandort Ottendorf" (2. Entwurf) im Ortsteil Ottendorf

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 17.06.2024 bis 18.07.2024
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Planzeichnung

Erneute öffentliche Beteiligung zum Entwurf  der 2. Änderung des vorzeitigen Bebauungsplanes "Eigenheimstandort Ottendorf" (2. Entwurf) im Ortsteil Ottendorf der Großen Kreisstadt Sebnitz gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Sebnitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.05.2024 mit Beschluss Nr. STR/2024/028 den 2. Entwurf der 2. Änderung des vorzeitigen Bebauungsplanes "Eigenheimstandort Ottendorf" im Ortsteil Ottendorf gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Der 2. Entwurf der 2. Änderung des vorzeitigen Bebauungsplanes "Eigenheimstandort Ottendorf" im Ortsteil Ottendorf besteht aus der Planzeichnung (Teil A) sowie den Textlichen

Festsetzungen (Teil B) und der Begründung einschließlich Anlagen (Teil C) jeweils in der Fassung vom 25.04.2022, geändert am 02.05.2024.

Die Veröffentlichung im Internet finden Sie auf der Homepage des Sebnitzer Rathauses unter: https://www.rathaus.sebnitz.de/rathaus/bekanntmachungen/

Die öffentliche Beteiligung zum 2. Entwurfes der 2. Änderung des vorzeitigen Bebauungsplanes "Eigenheimstandort Ottendorf" im Ortsteil Ottendorf erfolgt zu jedermanns Einsicht und Erörterung in der Zeit

vom 17.06.2024 bis einschließlich 18.07.2024

in der Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz,

in der Bauverwaltung/Stadtplanung

während folgender Zeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag              von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag zusätzlich                                                      von 13.00 Uhr bis 18:00 Uhr

und Donnerstag zusätzlich                                         von 13.00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Die DIN-Vorschriften DIN 18915 sowie die DIN 19731, auf die in den textlichen Festsetzungen (Teil B) Bezug genommen wird, liegen ebenfalls zur Einsichtnahme in der Bauverwaltung der Stadtverwaltung der Großen Kreisstadt Sebnitz vor.

Darüber hinaus liegen folgende umweltbezogene Informationen zur Einsichtnahme vor:

  • Baugrunduntersuchung, IFG-Projekt-Nr. I-148-09-21, IFG Ingenieurbüro für Geotechnik GmbH, Purschwitzer Straße 13, 02625 Bautzen vom 30.09.2021 (Anlage 1 der Begründung Teil C) – Die Baugrunduntersuchung umfasst eine Baugrunderkundung mit Angaben über die anzutreffenden Bodenverhältnisse, die Zusammenfassung und Auswertung bodenmechanischer Laboruntersuchungen sowie Aussagen zur Versickerungsfähigkeit.
  • Nachweis der Versickerung von Niederschlagswasser, Ingenieurbüro Buder GmbH, Markt 2, 01844 Neustadt in Sachsen vom 04.03.2024 (Anlage 2 der Begründung
    Teil C) – Der Nachweis der Versickerung von Niederschlagswasser umfasst die Berechnung von Versickerungsanlagen für jede Parzelle sowie die Berechnung des Rückhaltevolumens für den Überflutungsnachweis.
  • Versickerungsuntersuchung I-148-09-21 / UP1, IFG Ingenieurbüro für Geotechnik GmbH, Purschwitzer Straße 13, 02625 Bautzen vom 11.04.2023 (Anlage 3 der Begründung Teil C) – Der Fachbeitrag Versickerungsuntersuchung umfasst die Dokumentation von Versickerungsversuchen und deren Ergebnisse.
  • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Pillnitzer Platz 3, 01326 Dresden, Stellungnahme vom 06.07.2022 mit Hinweisen zum Baugrund und zur geotechnischen Baubegleitung zur Beachtung bei der Bauausführung.

Die umweltrelevanten Unterlagen dienen insgesamt der Verdeutlichung der ökologischen Ziele des Baugebietes sowie der Sicherung der Niederschlagswasserversickerung.

Die kompletten Planunterlagen sind außerdem auf der Internetseite des Zentralen Landes-portales Bauleitplanung des Freistaates Sachsen innerhalb des genannten Zeitraumes veröffentlicht: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sebnitz/startseite

Während der öffentlichen Beteiligung können von jedermann Stellungnahmen zum 2. Entwurf der 2. Änderung des vorzeitigen Bebauungsplanes "Eigenheimstandort Ottendorf" im Ortsteil Ottendorf abgegeben werden.

Stellungnahmen können elektronisch übermittelt werden an: info@stadtverwaltung-sebnitz.de oder per Fax an: 035971 53053. Sie können auch bei der Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Außerhalb der Öffnungszeiten sind Terminvereinbarungen möglich. (Telefonnummer 035971 – 84 205 bzw. 84 – 150)

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können, gemäß § 4a Abs. 6 BauGB, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch und nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung“, welches mit ausliegt.

Sebnitz, 07.06.2024

gez. Kretzschmar

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Jeannette Frei

Datenschutzerklärung

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Gegenstände

Übersicht
  • Deckblatt
  • Teil A_Planzeichnung
  • Teil B_Textliche Festsetzungen
  • Teil C_Begründung
  • zu Teil C_Anlage 1_Baugrunduntersuchung
  • zu Teil C Anlage 2_Nachweis der Versickerung
  • zu Teil C Anlage 3_Versickerungsuntersuchung

Informationen

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