Bebauungsplan Stadt Sebnitz Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Eigenheimstandort Ottendorf", 2. Änderung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.06.2022 bis 15.07.2022
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Planzeichnung

Große Kreisstadt Sebnitz, Kirchstraße 5, BEK_öffentl_Ausleg_ 01855 Sebnitz Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Sebnitz Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2.Änderung des Bebauungsplanes "Ei-genheimstandort Ottendorf" sowie Offenlage zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Stadtrat der Stadt Sebnitz hat in seiner Sitzung am 18.05.2022 mit Beschluss Nr. STR/2022/044 den Entwurf der o. g. Bebauungsplanänderung bestätigt und zur öffentlichen Ausle-gung bestimmt. Der Entwurf der 2. Bebauungsplanänderung "Eigenheimstandort Ottendorf" bestehend aus der Planzeichnung, Teil A, den Textlichen Festsetzungen, Teil B und der Begründung, Teil C, in der Fassung vom 25.04.2022 wird vom 13.06.2022 bis einschließlich 15.07.2022 in der Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz, im Bauamt während folgender Zeiten ausgelegt: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag zusätzlich von 13.00 Uhr bis 18:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 13.00 Uhr bis 17:00 Uhr. Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor: - Baugrunduntersuchung zum Bebauungsplan „Wohngebiet Ottendorf“, IFG Ingenieurgesell-schaft für Geotechnik GmbH Bautzen vom 30.09.2021 mit Aussagen zur Bodenbeschaf-fenheit und der Versickerungsfähigkeit. Die Planunterlagen sind auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Sebnitz www.sebnitz.de zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar. Während der Auslegungsfrist hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Planentwurf und zur Erörterung der Planung. Anregungen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift in der Stadtverwaltung vorgebracht werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beim Beschluss zur Abwägung zum o. g. Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.  Der Beschluss wird hiermit bekannt gegeben. Kretzschmar Amtsverweser

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Stadtverwaltung Sebnitz Bauverwaltung/STadtplanung Frau Ingrid Bamme Kirchstraße 5 01855 Sebnitz

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Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Baugrund

Informationen

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