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Raumordnungs-/Bauleitplan
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Frühzeitige Beteiligung
Sondergebiet Western Village e.V.
Status
Beendet
Zeitraum
09.05.2022
bis
10.06.2022
Planzeichnung
Bekanntmachung der Stadt Sebnitz Grenzblatt vom 29.04.2022 Billigung und Auslegung des Vorentwurfs zum Bebauungsplan „Sondergebiet Western Village e.V.“ Beteiligung der Öffentlichkeit Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Sebnitz hat mit Beschluss Nr. STR/2022/038 vom 13.04.2022 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Western Village e.V.“ in der Fassung vom 21.03.2022 gebilligt und seine öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden beschlossen. Der Beschluss wird hiermit bekannt gegeben. Der Vorentwurf der Planung in der Fassung vom 21.03.2022 wird vom 09.05.2022 bis einschließlich 10.06.2022 in der Stadtverwaltung Sebnitz im Bauamt während folgender Zeiten zur Einsicht öffentlich ausgelegt: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag zusätzlich von 13.00 Uhr bis 18:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 13.00 Uhr bis 17:00 Uhr. Während der Auslegungsfrist haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Planentwurf und zur Erörterung der Planung. Parallel dazu ist eine Einsichtnahme über das Beteiligungsportal Bauleitplanung des Landes Sachsen möglich. Anregungen und Bedenken können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift in der Stadtverwaltung vorgebracht werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beim Beschluss zur Abwägung zum o. g. Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Kretzschmar Amtsverweser
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