Bebauungsplan Stadt Sebnitz Aufstellungsbeschluss

Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Bosch Sebnitz"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 25.12.2020 bis 23.01.2021
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Sebnitz

Aufstellung eines Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Bosch Sebnitz“

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Sebnitz hat in seiner Sitzung am 08.07.2020 mit Beschluss STR/2020/ 67 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet südlich des Bosch Betriebsgeländes in Sebnitz (Flurstücke Nr. Teile von 153/2, 155/5, 156/2 und 156/1 der Gemarkung Hainersdorf) beschlossen (Geltungsbereich siehe Lageplan).

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

-     Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Photovoltaikanlage

-      Festlegung bebaubarer Flächen

-      Regelungen der  Erschließung

-      Eingrünung des Standortes

Zur Schaffung von Baurecht für die geplanten Baulichkeiten und Nutzungen ist die Erstellung eines B- Planes erforderlich.

Vorhabenträger ist die Robert Bosch Power Tools GmbH Sebnitz. Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme obliegt dem Vorhabenträger. Die Kosten für Planung, Durchführung der notwendigen Erschließungs- und Ausgleichsmaßnahmen trägt der Vorhabenträger. Dazu wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger abgeschlossen.

Die Verwaltung begleitet das B- Plan- Verfahren, bereitet die notwendigen Stadtratsbeschlüsse vor und beantragt am Ende des Verfahrens die Genehmigung des B- Planes beim Landkreis.

Ruckh

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Sebnitz

Bauverwaltung/ Stadtplanung

Frau Ingrid Bamme

Kirchstraße 5

01855 Sebnitz

Tel.: 035971 84205

Mail: ingrid.bamme@stadtverwaltung-sebnitz.de

Gegenstände

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