Bekanntmachung der Stadt Sebnitz
Grenzblatt vom 11.10.2019
Billigung und Auslegung des Entwurfs
zum Bebauungsplan „Wohnen an der Pestalozzistraße“
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Sebnitz hat mit Beschluss Nr. STR/2019/51 vom 25.09.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnen an der Pestalozzistraße“ in der Fassung vom 10.09.2019, einschließlich Grünordnungsplan, Umweltbericht und dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag gebilligt und seine öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden beschlossen.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gegeben.
Der Entwurf der Planung in der Fassung vom 10.09.2019, einschließlich Grünordnungsplan, Umweltbericht und dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag wird
vom 21.10.2019 bis einschließlich 26.11.2019 in der Stadtverwaltung Sebnitz im Bauamt
während folgender Zeiten zur Einsicht öffentlich ausgelegt:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich von 13.00 Uhr bis 18:00 Uhr
und Donnerstag zusätzlich von 13.00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Während der Auslegungsfrist haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Planentwurf und zur Erörterung der Planung.
Anregungen und Bedenken können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift in der Stadtverwaltung vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beim Beschluss zur Abwägung zum o. g. Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ruckh
Oberbürgermeister
Ingrid Bamme E-Mail: ingrid.bamme@stadtverwaltung-sebnitz.de